Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer vom 30.11.1979
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderung | redaktionelle Änderungen |
Stand | 30.11.1979 |
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Kurztext | |
Version | 002.00 |
Inhaltsübersicht zum Rheinschiffer - Übereinkommen vom 30.11.1979 |
Übereinkommen vom 30.11.1979 über die Soziale Sicherheit (BGBl. II 1983, Seite 594) |
Die Vertragsparteien des Revidierten Abkommens vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer, das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die beschlossen haben, dieses Abkommen durch ein neues Übereinkommen zu ersetzen, und zu diesem Zweck ihre Bevollmächtigten ernannt haben, deren Vollmachten in guter und gehöriger Form befunden wurden, haben folgende Bestimmungen angenommen: |
Geschehen zu Genf am 30. November 1979 in drei Urschriften in deutscher, französischer und niederländischer Sprache. |
A. Schwarz |
Präsident der Konferenz |
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben. |
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Allgemeine Bestimmungen*Verwerfen*