§ 14 SGB IV Anlage 1: Arbeitsentgelt
veröffentlicht am |
30.05.2022 |
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Änderung | Anpassung des Jahresfreibetrages für Vermögensbeteiligungen rückwirkend ab 01.01.2021 von 360 auf 1440 EUR im Stichwort 'Vermögensbeteiligungen (Aktien)' Anpassung der Freigrenze für steuerfreien Sachbezug ab 01.01.2022 von 44 auf 50 EUR im Stichwort 'Warengutschein' |
Stand | 25.05.2022 |
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Erstellungsgrundlage | in der Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020 in Kraft getreten am 01.07.2020 |
Rechtsgrundlage | |
Version | 004.00 |
Art der Einnahmen | Arbeitsentgelt | |
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ja | nein | |
Abfindungen - wegen Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung für die Zeit danach - aus Anlass einer Auflösung des Dienstverhältnisses und zur Abgeltung von Betriebsvereinbarungen, Rechtsansprüchen für Zeiträume vor der tatsächlichen Beendigung der Beschäftigung - wegen Fortsetzung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages als Gegenleistung für die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Umsetzung in anderen Betriebsteil, auf schlechter bezahlten oder geringer qualifizierten Arbeitsplatz; Verringerung der Arbeitszeit) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Abfindungen) |
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Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Abfindungen, Abschnitt 5) | x | |
Abschlagszahlungen | x | |
Abschlussgratifikation | x | |
Abtretung von Arbeitslohn | x | |
Abtretung von Lohnansprüchen | x | |
Abtretung der Forderung an Stelle von Lohnzahlung | x | |
Akkordlohn | x | |
Aktienüberlassung | x | |
Antrittsgebühr - grafisches Gewerbe - Packer | x |
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Anwesenheitsprämie | x | |
Apothekerzuschüsse aus der Gehaltsausgleichskasse der Apothekerkammer | x | |
Ärzteeinkünfte (siehe GRA zu § 14 SGB IV Ärzteeinkünfte) | x | |
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung im Rahmen von § 257 SGB V und § 61 SGB XI (siehe GRA zu § 14 SGB IV Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung) | x | |
Arbeitskleidung - leihweise Überlassung - Übergang in Eigentum des Arbeitnehmers | x |
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Arbeitsmittel - mit Zweckbindung - ohne Zweckbindung | x | x |
Arbeitszimmer - Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bei überwiegendem Interesse des Arbeitgebers an Nutzung (PGBEIUE 2/2005, TOP 6); dann in der Regel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Arbeitnehmer - Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bei überwiegendem Interesse des Arbeitnehmers an Nutzung (PGBEIUE 2/2005, TOP 6) |
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Auflassungsvergütung | x | |
Aufmerksamkeiten - Sachzuwendungen des Arbeitgebers in überwiegend betrieblichem Interesse, zum Beispiel. Blumen, Buch oder CD aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses - Geldzuwendungen unabhängig vom Wert (siehe GRA zu § 14 SGB IV Gelegenheitsgeschenke) | x |
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Aufsichtsratvergütung | x | |
Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz | x | |
Aufwandsentschädigungen - soweit steuerfrei (siehe GRA zu § 14 SGB IV Aufwandsentschädigungen) | x | |
Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 1 SGB III (behindertenspezifische Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen nach § 102 SGB III); siehe auch SVBEIEC 1/2007, TOP 11 | x | |
Ausbildungsvergütungen | x | |
Ausgleichsgeld nach § 9 Abs. 1 FELEG (nicht als Anrechnungseinkommen bei §§ 34, 96a SGB VI zu berücksichtigen (RBRTO 2/96, TOP 4) | x | |
Auslagenersatz (siehe GRA zu § 14 SGB IV Auslagenersatz) | x | |
Auslösungen, soweit sie zum Ersatz der Mehraufwendungen bei auswärtiger Beschäftigung dienen und lohnsteuerfrei sind | x | |
Außendienstpauschale | x | |
Baukostenzuschüsse | x | |
Bauprämien | x | |
Bauzuschlag - im Baugewerbe, zum Ausgleich besonderer Belastungen und zur Abgeltung witterungsbedingter Arbeitsausfälle außerhalb der Schlechtwetterzeit | x | |
Beihilfen - soweit steuerfrei (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beihilfen, Unterstützungen) | x | |
Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung nach § 187a SGB VI | x | |
Bekleidungszuschüsse | x | |
Belohnung - Vergütungen für besondere Leistungen | x | |
Belohnung - für Katastrophen- und Unfallverhütung | x | |
Bereitschaftsdienstzulage | x | |
Berge- und Hilfslöhne - für Rettung aus Seenot | x | |
Bergmannsprämien | x | |
Betriebliche Altersversorgung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung) | ||
Betriebsveranstaltung - Freibetrag von 110 Euro/Arbeitnehmer nicht überschritten - Freibetrag von 110 Euro/Arbeitnehmer überschritten, aber Pauschalversteuerung mit 25 % - Freibetrag von 110 Euro/Arbeitnehmer überschritten, keine Pauschalbesteuerung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen) | x | x x |
Betriebsveranstaltung (mehrtägige) – Freibetrag von 110 Euro/Arbeitnehmer nicht überschritten und somit steuerfrei oder pauschalbesteuert | x | |
Betriebsversammlung - Vergütung für die Wegezeit | x | |
Blindengeld | x | |
Blutspendervergütung | x | |
Bußgelder – vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernommen (SVBEIEC 1/2014, TOP 4) | x | |
Buy-Outs - zum Beispiel für Regisseure, Sprecher, Orchestermusiker, die dem unmittelbarem Zweck des Arbeitgebers dienen | x | |
Chefarztliquidationen - Vergütungen, die Arbeitnehmer eines Krankenhauses als Anteil an den Liquidationseinnahmen eines Chefarztes erhalten (siehe GRA zu § 14 SGB IV Ärzteeinkünfte) | x | |
Darlehen an Arbeitnehmer - echtes Darlehen, das heißt ausreichende Bestimmungen über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und ggf. Sicherstellung getroffen; siehe auch Zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen - unechtes Darlehen (keine Bestimmungen über Laufzeit, Verzinsung, Tilgung usw. getroffen) - Verzicht auf Rückzahlung des echten Darlehens - Verzicht auf Rückzahlung des unechten Darlehens - Rückzahlung des Darlehens ist nicht möglich |
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Devisen - Zahlung als Leistungszulagen zusätzlich zum Arbeitslohn (PGBEIUE 2/99, TOP 6) | x | |
Dienstwohnung | x | |
Direktversicherung (Entgeltumwandlung - bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung) – bei Vertragsabschluss nach 31.12.2004 und soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung) | x | |
Direktzusage (Entgeltumwandlung – bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung) | x | |
Dreizehntes Monatsgehalt | x | |
Ehrenamtspauschale – soweit steuerfrei (siehe GRA zu § 14 SGB IV Aufwandsentschädigungen) | x | |
Einarbeitungszuschüsse | x | |
Ein-Euro-Job („Zusatzjob“) im Rahmen von § 16d SGB II | x | |
Einrichtungsgegenstände | x | |
Elterngeld (§ 3 Nr. 67 EStG) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld) | x | |
Elterngeldzuschuss – soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV) | x | |
Entgeltumwandlung zur betriebliche Altersversorgung – bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung und steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG sowie § 100 Abs. 6 EStG (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung) | x | |
Entschädigung - als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen | x | |
Entschädigung - zum Ausgleich privater Vermögensverluste | x | |
Entschädigung nach dem IfSG (siehe GRA zu § 14 SGB IV Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz) | x | |
Erfindervergütung | x | |
Erfolgsbeteiligungen | x | |
Erschwerniszuschläge (siehe GRA zu § 14 SGB IV Erschwerniszuschläge, Abschnitt 1) | x | |
Erziehungsbeihilfen für Auszubildende | x | |
Erziehungsgeld (§ 3 Nr. 67 EStG) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld) | x | |
Erziehungsgeldzuschuss – soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV) | x | |
Facharbeiterzulage | x | |
Fahrkostenzuschüsse - des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (lohnsteuerpflichtig) - des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn mit Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG (siehe GRA zu § 14 SGB IV Fahrtkostenzuschüsse, Abschnitt 5) | x | x |
Familienzulagen | x | |
FCPE – Arbeitnehmerbeteiligungsprogramm nach französischem Recht: geldwerter Vorteil (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als Differenz zwischen Rückkaufspreis der FCPE-Fondsanteile und dem Betrag, den der Arbeitnehmer zum Erwerb der Anteile selbst gezahlt hat (SVBEIEC 1/2011, TOP 4) | x | |
Fehlgeldentschädigung - bis höchstens 16 EUR/Monat (siehe GRA zu § 14 SGB IV Fehlgeldentschädigung) | x | |
Feiertagszuschläge – soweit steuerfrei und das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR/Stunde beträgt (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 3) | x | |
Feiertagsvergütungen | x | |
Fernsehgerät, kostenlose Überlassung | x | |
Firmenkreditkarte | x | |
Firmenwagen - geldwerter Vorteil, bei unentgeltlicher Überlassung durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Nutzung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Firmenwagen) | x | |
Fliegerzulage - Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Bundesverkehrsverwaltung | x | |
Fliegerzulage - Luftfahrtindustrie | x | |
Forderungsübergang | x | |
Fortbildungskosten - überwiegend betriebliches Interesse - nicht überwiegend betriebliches Interesse | x | x |
Freie oder verbilligte Verpflegung - geldwerter Vorteil | x | |
Freie oder verbilligte Unterkunft - geldwerter Vorteil | x | |
Freiflüge - geldwerter Vorteil | x | |
Funktionszulagen | x | |
Futtergeld für Wachhunde | x | |
Gebührenanteile der Gerichtsvollzieher - unter Berücksichtigung einer beitragsfreien Aufwandsentschädigung von 30 % | x | |
Geburtsbeihilfen (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beihilfen, Unterstützungen, Abschnitt 2) | x | |
Gehalt | x | |
Gehaltsverzicht (siehe GRA zu § 14 SGB IV Gehaltsverzicht) | x | |
Gehaltsvorschüsse - beitragspflichtig erst im Monat der Arbeitsleistung | x | |
Geldgeschenke | x | |
Geldleistungen (Beitragsleistungen) an Tagespflegepersonen (Tagesmütter) im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII, die an die Personensorgeberechtigten zur Auszahlung an die Tagespflegepersonen erbracht werden (SVBEIEC 1/2011, TOP 3) | x | |
Geldleistungen an Tagespflegepersonen (Tagesmütter) im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII, die an die Personensorgeberechtigten zur Auszahlung an die Tagespflegepersonen erbracht werden (SVBEIEC 1/2011, TOP 3) | x | |
Geldstrafen - vom Arbeitgeber übernommen - Vertragsstrafen | x | x |
Genussmittel - zum Verzehr im Betrieb, Speisen während außergewöhnlicher Belastung - alle anderen Fälle | x | x |
Geschenke - soweit steuerfrei | x | |
Getränke | x | |
Gewinnbeteiligung | x | |
Gratifikation | x | |
Grundstücke | x | |
Gutachtergebühr | x | |
Hausmeisterzulage | x | |
Heimarbeiterzuschläge - sofern sie 10 % des Grundlohnes nicht übersteigen | x | |
Heiratsbeihilfen (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beihilfen, Unterstützungen, Abschnitt 2) | x | |
Honorare | x | |
Hundegeld | x | |
Incentive-Reisen | x | |
Inkassogebühr | x | |
Insolvenzgeld (siehe GRA zu § 14 SGB IV Insolvenzgeld (InsG) | x | |
Job-Ticket – soweit steuerfrei oder pauschal versteuert (siehe GRA zu § 14 SGB IV Fahrtkostenzuschüsse) | x | |
Jubiläumsgeschenke - soweit steuerfrei oder pauschal besteuert | x | |
Kaufkraftausgleich, soweit er den für vergleichbare Auslandsbezüge im öffentlichen Dienst zulässigen Betrag nicht übersteigt | x | |
Kaution - Arbeitslohn, der vertragsgemäß vom Arbeitgeber zurückgehalten wird (zum Beispiel Kaution bei Bankbeamten) gilt als zugeflossen, auch bei Überweisung auf ein Sperrkonto | x | |
Kindergartenzuschüsse - Betriebskindergarten, Barzuschüsse zum Kindergartenplatz - Umwandlung von Barlohn in Kindergartenzuschuss | x | x |
Kindergeld (siehe GRA zu § 14 SGB IV Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld) | x | |
Kinderkrankengeldzuschuss - soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV) | x | |
Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung | x | |
Kinderzuschläge | x | |
Kleidergeld für Orchestermusiker und Schornsteinfeger | x | |
Kleidung, ausgenommen typische Berufskleidung | x | |
Kohlendeputate | x | |
Konkurrenzentschädigung, die aufgrund einer Konkurrenzklausel gezahlt wird | x | |
Kontoführungsgebühren | x | |
Kraftfahrerzulage | x | |
Krankenbezüge - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | x | |
Krankengeld von der Krankenkasse | x | |
Krankengeldzuschüsse - soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV) | x | |
Kurzarbeitergeld | x | |
Lehrabschlussprämien | x | |
Lehrzulagen - zum laufenden Arbeitsentgelt an Arbeitnehmer, die mit der Ausbildung des Nachwuchses vom Betrieb beauftragt wurden | x | |
Lehrzulagen - in Form von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst, wenn im Haushaltsplan ausgewiesen | x | |
Leistungszulagen | x | |
Lohnausgleich im Baugewerbe - Beitragsanteile vom Arbeitgeber | x | |
Lohnausgleich im Baugewerbe - Auszahlung an Arbeitnehmer | x | |
Lohnfortzahlung | x | |
Mahlzeiten - Bestandteil des nach Lohnsteuerkarte versteuerten Arbeitslohnes (keine Lohnsteuer-Pauschalierung) - Lohnsteuer-Pauschalierung mit 25 % (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit S. 2 SvEV - wenn Wert pro Mahlzeit den Sachbezugswert von 60 Euro übersteigt (AGBEIUE 3/2007, TOP 7 |
x |
x |
Maigelder, die den Arbeitnehmern zum 1. Mai gewährt werden | x | |
Mehrarbeitslohn (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 2) | x | |
Mehrarbeitszuschläge (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 2) | x | |
Metergeld - Rechtsanspruch besteht - Rechtsanspruch besteht nicht | x | x |
Mitgliedsbeiträge - für Berufsverbände und gesellschaftliche Vereinigungen | x | |
Mobilitätsbeihilfe | x | |
Motorsägegeld | x | |
Mutterschaftsgeld | x | |
Mutterschutzlohn | x | |
Nachtarbeitszuschläge - soweit steuerfrei und das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 EUR/Stunde beträgt (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 3) | x | |
Nachzahlungen - aufgrund rückwirkender Lohn- und Gehaltserhöhungen | x | |
Nettobezüge (siehe GRA zu § 14 SGB IV Nettobezüge) | x | |
Parkgebühren - als Reisekosten - Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber | x | x |
Parkplätze - unentgeltlich zur Verfügung gestellt - Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber | x | x |
Pensionen | x | |
Polizeizulagen | x | |
Prämien | x | |
Preise - ursächlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis - kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder Sachwerte mit Liebhaberwert | x | x |
Provisionen (siehe GRA zu § 14 SGB IV Provisionen) | x | |
Prozesskosten | x | |
Rabatte - unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Wirtschaftsgütern (Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich), § 8 Abs. 3 S. 2 EStG | x | |
Rangierprämie | x | |
Reisegepäckversicherung - Dienstreise - Privatreise | x | x |
Reisekostenvergütungen (Verpflegung, Übernachtungsgelder, Fahrkosten) – soweit steuerfrei oder pauschalbesteuert | x | |
Reisekostenvergütung privater Arbeitgeber, umgewandelt aus laufendem Arbeitsentgelt und pauschal versteuert (SVBEIEC 1/2005, TOP 5) | x | |
Rundfunkgerät - kostenlose Überlassung für dienstlichen Gebrauch - für privaten Gebrauch | x | x |
Sachbezüge: ab 01.01.2009: aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 SvEV sind Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten nach § 37b EStG kein Arbeitsentgelt, trotzdem stellen solche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen trotz Steuerfreiheit aber beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar (siehe SVBEIEC 1/2009, TOP 4) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Sachbezug) |
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Sachprämie | x | |
Sammelbeförderung | x | |
Schichtzulage | x | |
Schmiergelder | x | |
Schmutzzulage | x | |
Schneezulage | x | |
Sonntagszuschläge - soweit steuerfrei und das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden nicht mehr als 25 EUR/Stunde beträgt (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 3) | x | |
Sparprämien | x | |
Sportanlagen - Überlassung durch den Arbeitgeber ist steuer- und beitragspflichtig, soweit für deren Nutzung – wie zum Beispiel Tennis- und Squashplätze – üblicherweise ein Entgelt zu zahlen ist (BFH vom 17.09.1996, BStBl. II 1997, S. 146, Betriebs-Berater 1997, S. 457) | x | |
Stellenzulage | x | |
Sterbegeld | x | |
Stipendien | x | |
Streikgelder | x | |
Studiengebühren, wenn vom Arbeitgeber getragen oder übernommen und entsprechende Entscheidung der Finanzbehörden über Nichtvorliegen von Arbeitslohn nach dem EStG getroffen wurde (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 SvEV, § 8 Abs. 2 Nr. 10 BVV) | x | |
Studienreisen | x | |
Tantiemen (siehe GRA zu § 14 SGB IV Tantiemen) | x | |
Tankgutscheine - siehe Warengutscheine | ||
Taschengeld während des Jugend- und Bundesfreiwilligendienstes (siehe GRA zu § 14 SGB IV Taschengeld) | x | |
Taucherzulage | x | |
Technische Zulage | x | |
Teilzahlungszuschläge | x | |
Telefax-Gerät - betriebliche Nutzung - private Nutzung | x | x |
Telefongebühren, dienstlicher Anteil der vom Arbeitgeber übernommenen festen und laufenden Kosten eines Telefonanschlusses in der Wohnung des Arbeitnehmers | x | |
Teuerungszulagen | x | |
Transportentschädigung für Waldarbeiter | x | |
Trennungsgelder – soweit steuerfrei (siehe GRA zu § 14 SGB IV Trennungsentschädigungen, Trennungsgelder) | x | |
Treppengeld im Kohlehandel | x | |
Trinkgelder (siehe GRA zu § 14 SGB IV Trinkgelder) | x | x |
Überführungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Neufahrzeugen durch Mitarbeiter von Automobilherstellern, die nicht berechnet werden, sind als geldwerter Vorteil hinzuzurechnen (FAVR 3/2005, TOP 3, PGBEIUE 2/2005, TOP 5) | x | |
Übergangsbeihilfen im Baugewerbe und Dachdeckerhandwerk | x | |
Übergangsgelder im öffentlichen Dienst | x | |
Überstundenvergütung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 2) | x | |
Übungsleitervergütung für Nebentätigkeiten – soweit steuerfrei | x | |
Umorientierungshilfen bei Übergangsurlaub (zum Beispiel bei der Deutschen Lufthansa AG) | x | |
Umzugskosten - betrieblich bedingte | x | |
Unbezahlter Urlaub | x | |
Unfallverhütungsprämie | x | |
Unständig Beschäftigte (siehe GRA zu § 163 SGB VI, Abschnitt 4) | x | |
Unterstützungskasse, Entgeltumwandlung – bis zu 4 % der BBG der Rentenversicherung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Abschnitt 4.1) | x | |
Untertarifliche Entlohnung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Untertarifliche Entlohnung) | x | |
Urlaubsabgeltung (siehe GRA zu § 14 SGB IV Urlaubsabgeltungen, Urlaubsvergütungen, Abschnitt 2) | x | |
Urlaubsentgelt - als Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während des Urlaubes (siehe GRA zu § 14 SGB IV Urlaubsabgeltungen, Urlaubsvergütungen, Abschnitt 3) | x | |
Urlaubsgeld (siehe GRA zu § 14 SGB IV Urlaubsabgeltungen, Urlaubsvergütungen, Abschnitt 4) | x | |
Verbesserungsvorschläge | x | |
Verdienstausfallentschädigungen nach § 65a SGB I (SVBEIEC 1/2011, TOP 2) | x | |
Verletztengeld - aus der Unfallversicherung gezahlt | x | |
Vermögensbeteiligungen (Aktien) - beitragsfrei bis 1440 Euro (bis 2020: bis 360 Euro) pro Jahr, sofern aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers finanziert (§ 3 Nr. 39 EStG mit Übergangsregelung in § 52 Abs. 35 EStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV) | x | |
Vermögenswirksame Leistungen | x | |
Versorgungsbezüge | x | |
Verwarnungsgelder - vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernommen (SVBEIEC 1/2014, TOP 1) | x | |
Verzugszinsen - wegen verspäteter Lohnzahlung durch Arbeitgeber | x | |
Videogerät - unentgeltliche Überlassung | x | |
Vorruhestandsgeld | x | |
Vorschüsse | x | |
Vorbehaltszahlungen | x | |
Vorwegausbildungsvergütung als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt für die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule vor Beginn eines ordentlichen Berufsausbildungsverhältnisses, ausgezahlt während des anschließenden Berufsausbildungsverhältnisses (SVBEIEC 1/2006, TOP 8) | x | |
Waisengeld | x | |
Warengutschein – steuerfrei zusätzlich zu Lohn und Gehalt im Einzelhandel als alternative Form der tariflich gewährten Vorsorgeleistung gezahlt (Rundschreiben des GB 0341 vom 14.04.2009, Aktenzeichen 20-30-10-01) | x |
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Wäschegeld - für Reinigung der vom Arbeitgeber gestellten Arbeitskleidung - für Reinigung der eigenen Arbeitskleidung | x | x |
Waschgeld für Kaminkehrgehilfen - Das tarifliche Waschgeld ist für diesen Personenkreis ab 01.01.1990 steuer- und beitragspflichtig. | x | |
Wasserzuschläge | x | |
Wechselschichtzulagen - Lohnzuschlag für unregelmäßige Arbeitszeit | x | |
Wegezeitentschädigung der Straßenbau-, Wald- und Wasserbauarbeiter - Entschädigung für Zeitverlust und Verdienstausfall, im Baugewerbe bis zu 6 Euro als pauschaler Ersatz von Verpflegungsmehraufwand steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Ansonsten besteht Steuer- und Beitragspflicht. | x | |
Weihnachtsfeiern (siehe aber Betriebsveranstaltung) | x | |
Weihnachtsgeld | x | |
Werbeeinnahmen von Mannschaftssportlern | x | |
Werbegeschenke - Auslagenersatz durch den Arbeitgeber für vom Arbeitnehmer gekaufte Kundengeschenke | x | |
Werbungskostenersatz | x | |
Werkzeuggeld - Erstattung der Aufwendungen für betriebliche Benutzung eigener Werkzeuge - Erstattung des Arbeitgebers für beruflich bedingte Abnutzung von Gegenständen, die keine Werkzeuge sind und der Zuschuss des Arbeitgebers zur Beschaffung derselben (keine Werkzeuge: Computer, Schreibmaschine, Kopierer, Fax-Gerät, Fotoapparat) | x | x |
Wertguthaben (siehe GRA zu § 14 SGB IV Wertguthaben) | x | |
Wiederholungshonorare - zum Beispiel für Regisseure, Sprecher, Orchestermusiker, die dem unmittelbarem Zweck des Arbeitgebers dienen | x | |
Wettbewerbsverbotsentschädigungen - nach Beschäftigungsende (siehe GRA zu § 14 SGB IV Wettbewerbsverbotsentschädigungen) | x | |
Wohnungsüberlassung - nur der geldwerte Vorteil der Überlassung ist beitragspflichtig | x | |
Zeugengebühr | x | |
Zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen – geldwerter Vorteil bemisst sich entsprechend dem BMF-Schreiben vom 01.10.2008 (siehe auch PGBEIUE 3/2007, TOP 9) | ||
Zinszuschüsse des Arbeitgebers für ein vom Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber aufgenommenes Darlehen | x | |
Zulagen | x | |
Zusatzjob (sogenannter Ein-Euro-Job) - im Rahmen von § 16d SGB II | x | |
Zusatzverpflegung - für Arbeitnehmer mit gesundheitsgefährdender Arbeit | x | |
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (lohnsteuerfrei), bis zum 30.06.2006 | x | |
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (lohnsteuerfrei), ab 01.07.2006, wenn sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 Euro je Stunde beruhen (siehe dazu SVBEIEC 2/2006, TOP 3 und SVBEIEC 3/2006, TOP 4) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 3) | x | |
Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI) bei rückwirkend eingetretener Versicherungspflicht, wenn er zu Unrecht gezahlt wurde und vom Versicherten gegenüber der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr zurückgefordert werden kann (AGBEIUE 3/2009, TOP 9) (siehe GRA zu § 14 SGB IV Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung) | x | |
Zuschuss zum Erziehungsgeld - soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV) | x | |
Zuschuss zum Kinder-Krankengeld - soweit SV-Freibetrag um nicht mehr als 50 EUR überschritten wird (siehe GRA zu § 23c SGB IV und GRA zu § 14 SGB IV Zuschläge, Zuschüsse, Abschnitt 4) | ||
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld - bis 31.12.1995 | x | |
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld - ab 01.01.1996 (wenn der Zuschuss zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 179 SGB III nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SvEV (siehe GRA zu § 14 SGB IV Kurzarbeitergeld, Abschnitt 7) | x | |
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 SvEV) | x | |
Zuschuss zum Unterhaltsgeld | x |