Art. 1 | Begriffsbestimmungen |
Art. 2 | Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern |
Art. 3 | Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den betroffenen Personen und den Trägern |
Art. 4 | Formulare, Dokumente und Verfahren des Datenaustauschs |
Art. 5 | Rechtswirkung der in einem anderen Staat ausgestellten Dokumente und Belege |
Art. 6 | Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften und vorläufige Gewährung von Leistungen |
Art. 7 | Vorläufige Berechnung von Leistungen und Beiträgen |
Art. 8 | Sonstige Verfahren zwischen den Behörden und Trägern |
Art. 9 | Verbot des Zusammentreffens von Leistungen |
Art. 10 | Bestimmung des Wohnorts |
Art. 11 | Zusammenrechnung der Zeiten |
Art. 12 | Regeln für die Umrechnung von Zeiten |
Art. 13 | Nähere Vorschriften zu den Artikeln KSS.11 und KSS.12 dieses Protokolls |
Art. 14 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel KSS.10 Absatz 3 Buchstabe b, Artikel KSS.10 Absatz 4 und Artikel KSS.11 dieses Protokolls (über die Unterrichtung der betroffenen Träger) |
Art. 15 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel KSS.12 dieses Protokolls |
Art. 16 | Unterrichtung der betreffenden Personen und der Arbeitgeber |
Art. 17 | Zusammenarbeit zwischen den Trägern |
Art. 18 | Zusammenarbeit bei Zweifeln an der Gültigkeit von ausgestellten Dokumenten zur Frage der anzuwendenden Rechtsvorschriften |
Art. 19 | Allgemeine Durchführungsvorschriften |
Art. 20 | Regelung bei einem oder mehreren Systemen im Wohn- oder Aufenthaltsstaat |
Art. 21 | Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Staat |
Art. 22 | Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Staat |
Art. 23 | Geplante Behandlungen |
Art. 24 | Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat |
Art. 25 | Beiträge der Rentner |
Art. 26 | Besondere Durchführungsvorschriften |
Art. 27 | Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat |
Art. 28 | Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat eintreten |
Art. 29 | Zweifel am Charakter eines Unfalls oder einer Krankheit als arbeitsbedingt |
Art. 30 | Verfahren bei einer in mehreren Staaten ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann |
Art. 31 | Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung |
Art. 32 | Verschlimmerung einer Berufskrankheit |
Art. 33 | Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten |
Art. 34 | Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten |
Art. 35 | Antrag auf Sterbegeld |
Art. 36 | Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen |
Art. 37 | Beantragung von Leistungen |
Art. 38 | Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen |
Art. 39 | Bearbeitung der Anträge durch die beteiligten Träger |
Art. 40 | Mitteilung der Entscheidungen an den Antragsteller |
Art. 41 | Bemessung des Grades der Invalidität |
Art. 42 | Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse |
Art. 43 | Neuberechnung der Leistungen |
Art. 44 | Maßnahmen zur beschleunigten Berechnung der Rente |
Art. 45 | Koordinierungsmaßnahmen in den Staaten |
Art. 46 | Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen |
Art. 47 | Grundsätze |
Art. 48 | Bestimmung der betroffenen Staaten |
Art. 49 | Methode zur Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge und des gesamten Pauschalbetrags |
Art. 50 | Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten |
Art. 51 | Erstattungsverfahren zwischen Trägern |
Art. 52 | Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen |
Art. 53 | Verzugszinsen und Anzahlungen |
Art. 54 | Jahresabschlussbericht |
Art. 55 | Gemeinsame Bestimmungen |
Art. 56 | Nicht geschuldete Leistungen |
Art. 57 | Vorläufig gezahlte Geldleistungen oder Beiträge |
Art. 58 | Mit dem Ausgleich verbundene Kosten |
Art. 59 | Begriffsbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen |
Art. 60 | Auskunftsersuchen |
Art. 61 | Zustellung |
Art. 62 | Beitreibungsersuchen |
Art. 63 | Vollstreckungstitel |
Art. 64 | Zahlungsmodalitäten und -frist |
Art. 65 | Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels und Anfechtung der Vollstreckungsmaßnahmen |
Art. 66 | Grenzen der Unterstützung |
Art. 67 | Verjährungsfrist |
Art. 68 | Vorsorgemaßnahmen |
Art. 69 | Beitreibungskosten |
Art. 70 | Ärztliche Gutachten und verwaltungsmäßige Kontrollen |
Art. 71 | Mitteilungen |
Art. 72 | Informationspflicht |
Art. 73 | Währungsumrechnung |
Art. 74 | Durchführungsbestimmungen |
Art. 75 | Bestimmungen für Formulare und Dokumente |
Anlage 1 | VERWALTUNGSVEREINBARUNGEN ZWISCHEN ZWEI ODER MEHR STAATEN (gemäß Artikel KSSD.8 dieses Anhangs) |
Anlage 2 | ANSPRUCHSBESCHEINIGUNG (Artikel KSS.17 und Artikel KSS.25 Absatz 1 dieses Protokolls und Artikel KSSD.22 dieses Anhangs) |
Anlage 3 | STAATEN, DIE DIE ERSTATTUNG DER AUSGABEN FÜR SACHLEISTUNGEN AUF DER GRUNDLAGE VON PAUSCHALBETRÄGEN VERLANGEN (nach Artikel KSSD.48 Absatz 1 dieses Anhangs) |