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Art. 5 KSSD-HKA: Rechtswirkung der in einem anderen Staat ausgestellten Dokumente und Belege

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.01.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

(1) Vom Träger eines Staates ausgestellte Dokumente, in denen der Status einer Person für die Zwecke der Anwendung dieses Protokolls und dieses Anhangs bescheinigt wird, sowie die Belege, auf deren Grundlage die Dokumente ausgestellt worden sind, sind für die Träger der anderen Staaten so lange verbindlich, wie sie nicht von dem Staat, in dem sie ausgestellt wurden, widerrufen oder für ungültig erklärt werden.

(2) Bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Dokuments oder der Richtigkeit des Sachverhalts, der den im Dokument enthaltenen Angaben zugrunde liegt, wendet sich der Träger des Staates, der das Dokument erhält, an den Träger, der das Dokument ausgestellt hat, und ersucht diesen um die notwendige Klarstellung oder gegebenenfalls um den Widerruf dieses Dokuments. Der Träger, der das Dokument ausgestellt hat, überprüft die Gründe für die Ausstellung und widerruft das Dokument erforderlichenfalls.

(3) Bei Zweifeln an den Angaben der betreffenden Personen, der Gültigkeit eines Dokuments oder der Belege oder der Richtigkeit des Sachverhalts, der den darin enthaltenen Angaben zugrunde liegt, nimmt der Träger des Aufenthalts- oder Wohnorts, soweit dies möglich ist, nach Absatz 2 auf Verlangen des zuständigen Trägers die nötige Überprüfung dieser Angaben oder dieses Dokuments vor.

(4) Erzielen die betreffenden Träger keine Einigung, so können die zuständigen Behörden frühestens einen Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der Träger, der das Dokument erhalten hat, sein Ersuchen vorgebracht hat, den Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit anrufen. Der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit bemüht sich binnen sechs Monaten nach seiner Befassung um eine Annäherung der Standpunkte.

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