Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Art. 4 KSSD-HKA: Formulare, Dokumente und Verfahren des Datenaustauschs

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.01.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

(1) Vorbehaltlich des Artikels KSSD.75 und der Anlage KSSD-2 werden Struktur, Inhalt und Format der Formulare und Dokumente, die im Namen der Staaten zur Durchführung dieses Protokolls ausgestellt werden, vom Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit vereinbart.

(2) Die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den Verbindungsstellen kann vorbehaltlich der Zustimmung des Sonderausschusses für die Koordinierung der sozialen Sicherheit über den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten erfolgen. Soweit die in Absatz 1 genannten Formulare und Dokumente über den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten ausgetauscht werden, entsprechen sie den für dieses System geltenden Vorschriften.

Erfolgt die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den Verbindungsstellen nicht über den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten, so wenden die maßgeblichen Träger und Verbindungsstellen die für den Einzelfall geeigneten Verfahren an und verwenden so weit wie möglich vorzugsweise elektronische Mittel.

(3) Bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen wenden die maßgeblichen Träger die für den Einzelfall geeigneten Verfahren an und verwenden so weit wie möglich vorzugsweise elektronische Mittel.

Zusatzinformationen