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Art. 75 KSSD-HKA: Vorläufige Bestimmungen für Formulare und Dokumente

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.01.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00

(1) Während einer Übergangszeit, deren Enddatum vom Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit festgelegt wird, gelten alle von den zuständigen Trägern ausgestellten Formulare und Dokumente in dem unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Protokolls verwendeten Format für die Zwecke der Durchführung dieses Protokolls und werden gegebenenfalls weiterhin für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Trägern verwendet. Alle Formulare und Dokumente, die vor und während dieser Übergangszeit ausgestellt wurden, sind bis zu ihrem Ablauf oder ihrer Annullierung gültig.

(2) Die gemäß Absatz 1 gültigen Formulare und Dokumente umfassen:

a)Europäische Krankenversicherungskarten, die im Auftrag des Vereinigten Königreichs ausgestellt werden und gültige Anspruchsdokumente für die Zwecke der Artikel KSS.17 und KSS.25 Absatz 1 dieses Protokolls und Artikel KSSD.22 dieses Anhangs sind, und
b)portable Dokumente, mit denen die Sozialversicherungssituation einer Person bescheinigt wird, wie es für die Durchführung dieses Protokolls erforderlich ist.

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