PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT (KSS) zum HKA
veröffentlicht am |
01.03.2024 |
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Änderung | BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES GEMÄẞ ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE P DES ABKOMMENS ÜBER HKA ... vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit [2021/2114], (ABl. [EU] L 429/155) |
Stand | 29.10.2021 |
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Kurztext | |
Version | 007.00 |
Art. 1 | Begriffsbestimmungen |
Art. 2 | Persönlicher Anwendungsbereich |
Art. 3 | Sachlicher Anwendungsbereich |
Art. 4 | Nichtdiskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten |
Art. 5 | Gleichbehandlung |
Art. 6 | Gleichbehandlung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen |
Art. 7 | Zusammenrechnung der Zeiten |
Art. 8 | Aufhebung der Wohnortklauseln |
Art. 9 | Verbot des Zusammentreffens von Leistungen |
Art. 10 | Allgemeine Regelung |
Art. 11 | Entsandte Arbeitnehmer |
Art. 12 | Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Staaten |
Art. 13 | Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung |
Art. 14 | Pflichten des Arbeitgebers |
Art. 15 | Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Staat |
Art. 16 | Aufenthalt in dem zuständigen Staat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Staat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern |
Art. 17 | Aufenthalt außerhalb des zuständigen Staates |
Art. 18 | Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen - Genehmigung einer angemessenen Behandlung außerhalb des Wohnstaates |
Art. 19 | Geldleistungen |
Art. 20 | Rentenantragsteller |
Art. 21 | Anspruch auf Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaates |
Art. 22 | Nichtvorliegen eines Anspruchs auf Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaates |
Art. 23 | Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Staaten als dem Wohnstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Staat besteht |
Art. 24 | Familienangehörige, die in einem anderen Staat als dem Wohnstaat des Rentners wohnen |
Art. 25 | Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Staat als ihrem Wohnstaat - Aufenthalt im zuständigen Staat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnstaats |
Art. 26 | Geldleistungen für Rentner |
Art. 27 | Beiträge der Rentner |
Art. 28 | Allgemeine Bestimmungen |
Art. 29 | Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnstaat |
Art. 30 | Erstattungen zwischen Trägern |
Art. 31 | Anspruch auf Sach- und Geldleistungen |
Art. 32 | Transportkosten |
Art. 33 | Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Staaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war |
Art. 34 | Verschlimmerung einer Berufskrankheit |
Art. 35 | Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften |
Art. 36 | Erstattungen zwischen Trägern |
Art. 37 | Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat eintritt oder wenn der Berechtigte in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat wohnt |
Art. 38 | Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners |
Art. 39 | Berechnungen der Leistungen bei Invalidität |
Art. 40 | Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten |
Art. 41 | Verschlimmerung des Invaliditätszustands |
Art. 42 | Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter |
Art. 43 | Besondere Vorschriften für Bedienstete |
Art. 44 | Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten |
Art. 45 | Allgemeine Bestimmungen |
Art. 46 | Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten |
Art. 47 | Feststellung der Leistungen |
Art. 48 | Doppelleistungsbestimmungen |
Art. 49 | Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art |
Art. 50 | Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art |
Art. 51 | Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen |
Art. 52 | Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr |
Art. 53 | Gewährung einer Zulage |
Art. 54 | Neuberechnung und Anpassung der Leistungen |
Art. 55 | Besondere Vorschriften für Bedienstete |
Art. 56 | Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit |
Art. 57 | Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit |
Art. 58 | Leistungen |
Art. 59 | Zusammenarbeit |
Art. 60 | Datenverarbeitung |
Art. 61 | Befreiungen |
Art. 62 | Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe |
Art. 63 | Ärztliche Gutachten |
Art. 64 | Beitreibung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen |
Art. 65 | Ansprüche der Träger |
Art. 66 | Anwendung von Rechtsvorschriften |
Art. 67 | Schutz der Rechte des Einzelnen |
Art. 68 | Änderungen |
Art. 69 | Beendigung dieses Protokolls |
Art. 70 | Geltungsende |
Art. 71 | Nach Beendigung des Protokolls geltende Regelungen |
Anhang 1 | BESTIMMTE GELDLEISTUNGEN, AUF DIE DIESES PROTOKOLL KEINE ANWENDUNG FINDET |
Anhang 2 | BESCHRÄNKUNG DES ANSPRUCHS AUF SACHLEISTUNGEN FÜR FAMILIENANGEHÖRIGE VON GRENZGÄNGERN (gemäß Artikel KSS.16 Absatz 2 dieses Protokolls) |
Anhang 3 | MEHR RECHTE FÜR RENTNER, DIE IN DEN ZUSTÄNDIGEN STAAT ZURÜCKKEHREN (Artikel KSS.25 Absatz 2 dieses Protokolls) |
Anhang 4 | FÄLLE, IN DENEN AUF DIE ANTEILIGE BERECHNUNG VERZICHTET WIRD ODER DIESE KEINE ANWENDUNG FINDET (Artikel KSS.47 Absätze 4 und 5 dieses Protokolls) |
Anhang 5 | LEISTUNGEN UND ABKOMMEN, DIE ES ERMÖGLICHEN, ARTIKEL KSS.49 ANZUWENDEN |
Anhang 6 | BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ANWENDUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS (Artikel KSS.3 Absatz 2, Artikel KSS.51 Absatz 1 und Artikel KSS.66) |
Anhang 8 | ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL KSS.11 |
- BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES GEMÄẞ ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE P DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES vom 29.10.2021 zur Änderung der Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit [2021/ 2114] (ABl. [EU] L 429/155)
- PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT (KSS) zum HKA vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10); Inkrafttreten: 01.01.2021