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Art. 3 KSS-HKA: Sachlicher Anwendungsbereich

Änderungsdienst
veröffentlicht am

31.01.2022

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

PROTOKOLL ÜBER DIE KOORDINIERUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT vom 30.04.2021 (ABl. [EU] L 149/10)

Inkrafttreten01.01.2021
Version001.00
(1)

Dieses Protokoll gilt für folgende Zweige der sozialen Sicherheit:

a)Leistungen bei Krankheit,
b)Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft,
c)Leistungen bei Invalidität,
d)Leistungen bei Alter,
e)Leistungen an Hinterbliebene,
f)Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
g)Sterbegeld,
h)Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
i)Vorruhestandsleistungen.
(2)Sofern in Anhang KSS-6 nichts anderes bestimmt ist, gilt dieses Protokoll für die allgemeinen und die besonderen, die auf Beiträgen beruhenden und die beitragsfreien Systeme der sozialen Sicherheit sowie für die Systeme betreffend die Verpflichtungen von Arbeitgebern und Reedern.
(3)Die Rechtsvorschriften der Staaten über die Verpflichtungen von Reedern werden jedoch durch Titel III nicht berührt.
(4)

Dieses Protokoll gilt nicht für:

a)besondere beitragsunabhängige Geldleistungen, die in Teil 1 des Anhangs KSS-1 aufgeführt sind;
b)soziale und medizinische Fürsorge;
c)Leistungen, bei denen ein Staat die Haftung für Personenschäden übernimmt und Entschädigung leistet, beispielsweise für Opfer von Krieg und militärischen Aktionen oder der sich daraus ergebenden Folgen; Opfer von Straftaten, Attentaten oder Terrorakten; Opfer von Schäden, die von Bediensteten eines Staates in Ausübung ihrer Pflichten verursacht wurden; oder für Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder aufgrund ihrer Abstammung Nachteile erlitten haben;
d)Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, die in Teil 2 des Anhangs KSS-1 aufgeführt sind;
e)Dienste der assistierten Reproduktion;
f)

Zahlungen, die mit einem unter Absatz 1 genannten Zweig der sozialen Sicherheit verbunden sind und

i)zur Deckung der Heizkosten bei kalter Witterung erfolgen sowie
ii)in Teil 3 des Anhangs KSS-1 aufgeführt sind;
g)Familienleistungen.

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