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Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Änderung

Der Vertragstext wurde auf Grund des Beschlusses Nr. 82/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 03.07.2009 in der Historie aktualisiert.

Dokumentdaten
Stand30.04.2010
Kurztext
Version001.00
Inhaltsübersicht zur VO (EWG) Nr. 574/72

Historie
PRÄAMBEL

Titel I

Artikel 1Begriffsbestimmungen
Artikel 2Formblätter – Unterrichtung über Rechtsvorschriften – Merkblätter
Artikel 3Verbindungsstellen – Verkehr zwischen Trägern sowie zwischen Personen und Trägern
Artikel 4Anhänge

Titel II:
DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN DER VERORDNUNG

Durchführung der Artikel 6 und 7 der Verordnung

Artikel 5Anwendung der Durchführungsverordnung an Stelle der Vereinbarungen zur Durchführung der Abkommen

Durchführung des Artikels 9 der Verordnung

Artikel 6Zulassung zur freiwilligen Versicherung oder freiwilligen Weiterversicherung

Durchführung des Artikels 12 der Verordnung

Artikel 7Grundregeln für die Anwendung der Bestimmungen über das Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
Artikel 8Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten
Artikel 8aVorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nach den griechischen Rechtsvorschriften und den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten
Artikel 9Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Sterbegeld nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten
Artikel 9aVorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Artikel 10Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder –beihilfen für Arbeitnehmer und Selbständige
Artikel 10aVorschriften für Arbeitnehmer oder Selbständige, für die während ein und desselben Zeitraums oder eines Teils eines Zeitraums nacheinander Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten galten

Titel III:
DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN DER VERORDNUNG ZUR BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN

Durchführung der Artikel 13 bis 17 der Verordnung

Artikel 10bFormvorschriften für die Durchführung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung
Artikel 10cFormvorschriften für die Durchführung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung in Bezug auf Beamte und ihnen gleichgestellte Personen
Artikel 11Formvorschriften bei Entsendung eines Arbeitnehmers gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 14b Absatz 1 der Verordnung und bei Vereinbarungen gemäß Artikel 17 der Verordnung
Artikel 11aFormvorschriften gemäß Artikel 14a Absatz 1 und Artikel 14b Absatz 2 der Verordnung und im Falle von Vereinbarungen gemäß Artikel 17 der Verordnung bei Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet eines anderen als des Mitgliedstaats, in dem die betreffende Person gewöhnlich eine selbständige Tätigkeit ausübt
Artikel 12Sondervorschriften für die Zugehörigkeit von Arbeitnehmern zum deutschen System der sozialen Sicherheit
Artikel 12aVorschriften für die in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b), Artikel 14 Absatz 3 Artikel 14a Absätze 2 bis 4 und Artikel 14c der Verordnung genannten Personen, die eine Beschäftigung und/oder selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausüben
Artikel 12bVorschriften für die in Artikel 14e oder 14f der Verordnung genannten Personen
Artikel 13Ausübung des Wahlrechts durch das Geschäftspersonal der diplomatischen Vertretungen und der konsularischen Dienststellen
Artikel 14Ausübung des Wahlrechts durch die Hilfskräfte der Europäischen Gemeinschaften

Titel IV:
DURCHFÜHRUNG DER BESONDEREN VORSCHRIFTEN DER VERORDNUNG FÜR DIE EINZELNEN LEISTUNGSARTEN

Kapitel 1

Artikel 15

Kapitel 2: KRANKHEIT UND MUTTERSCHAFT

Durchführung des Artikels 18 der Verordnung

Artikel 16Bescheinigung über Versicherungszeiten

Durchführung des Artikels 19 der Verordnung

Artikel 17Sachleistungen bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat
Artikel 18Geldleistungen bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Durchführung des Artikels 20 der Verordnung

Artikel 19Sondervorschriften für Grenzgänger und deren Familienangehörige

Durchführung des Artikels 21 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung

Artikel 19aSachleistungen bei Aufenthalt im zuständigen Staat – Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen als der Arbeitnehmer oder Selbständige

Durchführung des Artikels 22 der Verordnung

Artikel 20Sachleistungen bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat – Sonderfall der Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen sowie ihrer Familienangehörigen
Artikel 21Sachleistungen bei Aufenthalt bei einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat
Artikel 22Sachleistungen an Arbeitnehmer oder Selbständige bei Wohnortwechsel oder Rückkehr in das Wohnland sowie an Arbeitnehmer oder Selbständige, die die Genehmigung haben, sich zur Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben
Artikel 23Sachleistungen an Familienangehörige
Artikel 24Geldleistungen an Arbeitnehmer oder Selbständige bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Durchführung des Artikels 23 Absatz 3 der Verordnung

Artikel 25Bescheinigung über Familienangehörige, die für die Berechnung der Geldleistungen zu berücksichtigen sind

Durchführung des Artikels 25 Absatz 1 der Verordnung

Artikel 26Leistungen an Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Staat begeben, um dort eine Beschäftigung zu suchen

Durchführung des Artikels 25 Absatz 3 der Verordnung

Artikel 27Sachleistungen an Familienangehörige von Arbeitslosen bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Durchführung des Artikels 26 der Verordnung

Artikel 28Sachleistungen an Rentenantragsteller und ihre Familienangehörigen

Durchführung der Artikel 28 und 28a der Verordnung

Artikel 29Sachleistungen für Rentner und ihre Familienangehörigen, die ihren Wohnort nicht in einem Mitgliedstaat haben, nach dessen Rechtsvorschriften sie eine Rente beziehen und Anspruch auf Leistungen haben

Durchführung des Artikels 29 der Verordnung

Artikel 30Sachleistungen an Familienangehörige, die ihren Wohnort außerhalb des zuständigen Staates in einem anderen Mitgliedstaat als der Rentner haben

Durchführung des Artikels 31 der Verordnung

Artikel 31Sachleistungen an Rentner und deren Familienangehörige bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie wohnen

Durchführung des Artikels 35 Abs. 1 der Verordnung

Artikel 32Träger, an die sich die Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellter Betriebe sowie ihre Familienangehörigen bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wenden können
Artikel 32a(aufgehoben)

Durchführung des Artikels 35 Absatz 4 der Verordnung

Artikel 33Berücksichtigung der Zeit, während der vom Träger eines anderen Mitgliedstaats bereits Leistungen gewährt worden sind
Artikel 34Erstattung der bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat entstandenen Kosten durch den zuständigen Träger eines Mitgliedstaats

Kapitel 3: INVALIDITÄT, ALTER UND TOD (RENTEN)

Einreichung und Bearbeitung der Leistungsanträge

Artikel 35Anträge auf Leistungen bei Invalidität in den Fällen, in denen für den Arbeitnehmer oder Selbständigen ausschließlich die in Anhang IV Teil A der Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften galten, sowie im Fall des Artikels 40 Absatz 2 der Verordnung
Artikel 36Anträge auf Leistungen bei Alter und für Hinterbliebene (mit Ausnahme der Leistungen für Waisen) sowie bei Invalidität in den von Artikel 35 der Durchführungsverordnung nicht erfaßten Fällen
Artikel 37Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen nach Artikel 36 der Durchführungsverordnung
Artikel 38Bescheinigung über die bei der Feststellung des Leistungsbetrags zu berücksichtigenden Familienangehörigen
Artikel 39Bearbeitung der Anträge auf Leistungen bei Invalidität in den Fällen, in denen für den Arbeitnehmer oder Selbständigen ausschließlich die in Anhang IV Teil A der Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften galten
Artikel 40Bemessung des Grades der Erwerbsminderung

Bearbeitung der Anträge auf Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene in den Fällen des Artikels 36 der Durchführungsverordnung

Artikel 41Bestimmung des für die Bearbeitung zuständigen Trägers
Artikel 42Formblätter für die Bearbeitung der Leistungsanträge
Artikel 43Verfahren bei der Bearbeitung des Antrags durch die beteiligten Träger
Artikel 44Zur Entscheidung über die Invalidität befugter Träger
Artikel 45Zahlung von vorläufigen Leistungen und Vorschüssen auf Leistungen
Artikel 46Für Zeiten der freiwilligen Versicherung oder freiwilligen Weiterversicherung geschuldete Beträge, die nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung nicht zu berücksichtigen sind.
Artikel 47Berechnung der geschuldeten Beträge, die den Zeiten freiwilliger Versicherung oder freiwilliger Weiterversicherung entsprechen
Artikel 48Mitteilung der Entscheidungen der Träger an den Antragsteller
Artikel 49Neuberechnung der Leistungen
Artikel 50Maßnahmen zur beschleunigten Leistungsfeststellung

Verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle

Artikel 51
Artikel 52

Zahlung der Leistungen

Artikel 53Zahlungsweise
Artikel 54Übermittlung der Aufstellung über die fälligen Beträge an die Zahlstelle
Artikel 55Zahlung der fälligen Beträge auf das Konto der Zahlstelle
Artikel 56Zahlung der fälligen Beträge durch die Zahlstelle an den Berechtigten
Artikel 57Abschluß der Konten über die Zahlungen nach Artikel 56 der Durchführungsverordnung
Artikel 58Einbehaltung der mit der Leistungszahlung verbundenen Kosten
Artikel 59Mitteilung des Wohnortwechsels des Berechtigten

Kapitel 4: ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

Durchführung der Artikel 52 und 53 der Verordnung

Artikel 60Sachleistungen beim Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat
Artikel 61Geldleistungen, ausgenommen Renten, bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Durchführung des Artikels 55 der Verordnung

Artikel 62Sachleistungen bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat
Artikel 63Sachleistungen an Arbeitnehmer oder Selbständige bei Wohnortwechsel oder Rückkehr in das Wohnland sowie an Arbeitnehmer oder Selbständige, die die Genehmigung haben, sich zur Behandlung in einen anderen Mitgliedstaaten zu begeben
Artikel 64Geldleistungen, ausgenommen Renten, bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat

Durchführung der Artikel 52 bis 56 der Verordnung

Artikel 65Anzeigen, Nachforschungen und Informationsaustausch zwischen Trägern bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat eingetreten sind
Artikel 66Zweifel hinsichtlich eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit

Durchführung des Artikels 57 der Verordnung

Artikel 67Verfahren bei einer in mehreren Mitgliedstaaten ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann
Artikel 68Informationsaustausch zwischen Trägern bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine…
Artikel 69Aufteilung der Lasten, die durch Geldleistungen bei sklerogener Pneumokoniose entstehen

Durchführung des Artikels 58 Absatz 3 der Verordnung

Artikel 70Bescheinigung über die bei der Berechnung der Geldleistungen, einschließlich Renten, zu berücksichtigenden Familienangehörigen

Durchführung des Artikels 60 der Verordnung

Artikel 71Verschlimmerung einer Berufskrankheit

Durchführung des Artikels 61 Absätze 5 und 6 der Verordnung

Artikel 72Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten

Durchführung des Artikels 62 Absatz 1 der Verordnung

Artikel 73Träger, an die sich die Arbeitnehmer der Bergwerke und gleichgestellter Betriebe bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wenden können

Durchführung des Artikels 62 Absatz 2 der Verordnung

Artikel 74Berücksichtigung der Zeit, während der vom Träger eines anderen Mitgliedstaats bereits Leistungen gewährt worden sind

Einreichung und Bearbeitung der Anträge auf Renten, mit Ausnahme der Renten bei den unter Artikel 57 der Verordnung fallenden Berufskrankheiten

Artikel 75

Verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle

Artikel 76

Zahlung der Renten

Artikel 77

Kapitel 5: STERBEGELD

Durchführung der Artikel 64, 65 und 66 der Verordnung

Artikel 78Einreichung des Antrags auf Sterbegeld
Artikel 79Bescheinigung über Zeiten

Kapitel 6: LEISTUNGEN BEI ARBEITSLOSIGKEIT

Durchführung des Artikels 67 der Verordnung

Artikel 80Bescheinigung über Versicherungszeiten oder Beschäftigungszeiten

Durchführung des Artikels 68 der Verordnung

Artikel 81Bescheinigung für die Berechnung der Leistungen
Artikel 82Bescheinigung über die Familienangehörigen, die bei der Berechnung der Leistungen zu berücksichtigen sind

Durchführung des Artikels 69 der Verordnung

Artikel 83Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs, wenn der Arbeitslose sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt

Durchführung des Artikels 71 der Verordnung

Artikel 84Arbeitslose, die während ihrer letzten Beschäftigung ihren Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat hatten

Kapitel 7: FAMILIENLEISTUNGEN

Durchführung des Artikels 72 der Verordnung

Artikel 85Bescheinigung über Zeiten der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit

Durchführung des Artikels 73 und des Artikels 75 Absätze 1 und 2 der Verordnung

Artikel 86
Artikel 87

Durchführung des Artikels 74 der Verordnung

Artikel 88
Artikel 89

Kapitel 8: LEISTUNGEN FÜR UNTERHALTSBERECHTIGTE KINDER VON RENTNERN UND FÜR WAISEN

Durchführung der Artikel 77, 78 und 79 der Verordnung

Artikel 90
Artikel 91
Artikel 92

Titel V:
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 93Erstattung der Leistungen aus der Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft), mit Ausnahme der in den Artikeln 94 und 95 der Durchführungsverordnung genannten Leistungen
Artikel 94Erstattung der Sachleistungen aus der Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft) an Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbständigen, die nicht in demselben Mitgliedstaat wohnen wie der Arbeitnehmer oder Selbständige
Artikel 95Erstattung der Sachleistungen aus der Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft) an Rentner und ihre Familienangehörigen, die ihren Wohnort nicht in einem Mitgliedstaat haben, nach dessen Rechtsvorschriften sie eine Rente beziehen oder Anspruch auf Leistungen haben

Durchführung des Artikels 63 Absatz 2 der Verordnung

Artikel 96Erstattung der von dem Träger eines Mitgliedstaats für Rechnung des Trägers eines anderen Mitgliedstaats gewährten Sachleistungen aus der Versicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Durchführung des Artikels 70 Absatz 2 der Verordnung

Artikel 97Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um dort eine Beschäftigung zu suchen
Artikel 98

Gemeinsame Vorschriften für Erstattungen

Artikel 99Verwaltungskosten
Artikel 100Rückständige Forderungen
Artikel 101Stand der Forderungen
Artikel 102Aufgaben des Rechnungsausschusses – Erstattungsverfahren
Artikel 103Zusammenstellung der statistischen Angaben und der Rechnungsunterlagen
Artikel 104Aufnahme in den Anhang 5 der Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten über Erstattungen

Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle

Artikel 105

Gemeinsame Vorschriften für die Zahlung von Geldleistungen

Artikel 106
Artikel 107Währungsumrechnung

Titel VI

Artikel 108Nachweis der Eigenschaft des Saisonarbeiters
Artikel 109Vereinbarung über die Beitragszahlung
Artikel 110Amtshilfe bei Rückforderung nicht geschuldeter Leistungen
Artikel 111Rückforderung nicht geschuldeter Zahlungen durch die Träger der sozialen Sicherheit und Erstattungsanspruch der Fürsorgestellen
Artikel 112
Artikel 113Einziehung zu Unrecht gewährter Sachleistungen an Arbeitnehmer im internationalen Verkehrswesen
Artikel 114Vorläufige Zahlungen von Leistungen bei Streitigkeiten über die anzuwendenden Rechtsvorschriften oder über den Träger, der die Leistungen zu gewähren hat
Artikel 115Bestimmungen über ärztliche Gutachten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat erstellt werden
Artikel 116Vereinbarungen über die Einziehung von Beiträgen

TITEL Vla

Artikel 117Datenverarbeitung
Artikel 117aTelematikdienste
Artikel 117bArbeitsweise der Telematikdienste
Artikel 117cFachausschuß für Datenverarbeitung

Titel VII

Artikel 118Übergangsvorschriften für Renten für die Arbeitnehmer
Artikel 119Übergangsvorschriften für Renten für die Selbständigen
Artikel 119aÜbergangsvorschriften für Renten für die Anwendung von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a) am Schluß der Durchführungsverordnung
Artikel 120Personen, die ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren
Artikel 121Zusätzliche Durchführungsvereinbarungen
Artikel 122Besondere Vorschriften für die Änderung der Anhänge
ANHÄNGE
Anhang 1:Zuständige Behörden
Anhang 2:Zuständige Träger
Anhang 3:Träger des Wohnorts und Träger des Aufenthaltsorts
Anhang 4:Verbindungsstellen
Anhang 5:Weitergeltende Durchführungsbestimmungen zu zweiseitigen Abkommen
Anhang 6:Leistungszahlungsverfahren
Anhang 7:Banken
Anhang 8:Gewährung der Familienleistungen
Anhang 9:Berechnung der Jahresdurchschnittskosten für Sachleistungen
Anhang 10:Träger und Stellen, die von den zuständigen Behörden bezeichnet worden sind
Anhang 11Systeme nach Art. 35 Abs. 2 der Verordnung

Zusatzinformationen