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Artikel 5 VO (EWG) Nr. 574/72: Anwendung der Durchführungsverordnung an Stelle der Vereinbarungen zur Durchführung der Abkommen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.10.1972
Version001.00

Die Durchführungsverordnung tritt an die Stelle der Vereinbarungen zur Durchführung der in Artikel 6 der Verordnung genannten Abkommen; sie tritt ebenfalls an die Stelle der Bestimmungen zur Durchführung der in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung genannten Abkommensbestimmungen, soweit diese Durchführungsbestimmungen nicht in Anhang 5 aufgeführt sind.

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