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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit vom 13.12.2000

Änderungsdienst
veröffentlicht am

05.11.2024

Dokumentdaten
Stand13.12.2000
Kurztext
Version003.00
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien
über Soziale Sicherheit
Vom 13.12.2000
(BGBl. 2002 II, S. 2306 ff.) und
(BGBl. 2002 II, S. 2932)
in Kraft getreten am 01.01.2003
Die Bundesrepublik Deutschland
und
Australien
(„Vertragsparteien“) -
in dem Wunsch, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen, und entschlossen, ihre Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit zu regeln -
haben Folgendes vereinbart:
Teil IAllgemeine Bestimmungen
Artikel 1Begriffsbestimmungen
Artikel 2Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 4Gleichbehandlung
Artikel 5Gebietsgleichstellung
Teil IIBestimmungen betreffend Leistungen
Artikel 6Zusammenrechnung und Berechnung in Bezug auf deutsche Leistungen
Artikel 7Zusammenrechnung in Bezug auf australische Leistungen
Artikel 8Berechnung der australischen Leistungen
Artikel 9Zahlung der australischen Leistungen ins Ausland
Teil IIIVerschiedene Bestimmungen
Kapitel 1Amtshilfe
Artikel 10Gegenseitige Hilfe
Artikel 11Gebühren
Artikel 12Verkehrssprachen
Artikel 13Einreichung von Schriftstücken
Artikel 14Erstattung von überzahlten Leistungen
Artikel 15Datenschutz
Kapitel 2Durchführung und Auslegung des Abkommens
Artikel 16Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen
Artikel 17Währung und Umrechnungskurs
Artikel 18Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Teil IVÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19Berücksichtigung von Ansprüchen nach dem Abkommen
Artikel 20Schlussprotokoll
Artikel 21Inkrafttreten
Artikel 22Geltungsdauer

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