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Artikel 14 SVA-Australien: Erstattung von überzahlten Leistungen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.01.2003
Version001.00

(1) Hat ein deutscher Träger an eine Person zu Unrecht für einen Zeitraum eine Leistung erbracht und hat der australische Träger für denselben Zeitraum eine Leistung nachzuzahlen, so behält der australische Träger auf Ersuchen des deutschen Trägers den Betrag der zu Unrecht erbrachten Leistung von der Nachzahlung ein und leitet diesen Betrag an den deutschen Träger weiter.

(2) Sofern

a)einer Person in Bezug auf eine Zeit in der Vergangenheit nach den deutschen Rechtsvorschriften eine Leistung gezahlt wird oder zu zahlen ist,
b)Australien dieser Person für die Gesamtheit oder einen Teil dieser Zeit eine Leistung nach seinen Gesetzen über soziale Sicherheit gezahlt hat und
c)der Betrag der von Australien gezahlten Leistung gekürzt worden wäre, wenn die nach den deutschen Rechtsvorschriften gezahlte oder zu zahlende Leistung während dieser Zeit gezahlt worden wäre,

dann

d)wird der Betrag, der von Australien nicht gezahlt worden wäre, wenn die unter Buchstabe a beschriebene Leistung während dieser Zeit in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt worden wäre, von dieser Person geschuldet und kann von Australien beigetrieben werden,
e)kann Australien beschließen, dass der Betrag oder nur ein Teil dieser Schuld von künftigen Leistungszahlungen, die Australien an diese Person zu erbringen hat, abgezogen werden kann.

(3) Hat der deutsche Träger die in Absatz 2 Buchstabe a bezeichnete Leistung noch nicht an die Person gezahlt,

a)so zahlt der deutsche Träger auf Ersuchen des australischen Trägers den zur Begleichung der in Absatz 2 Buchstabe d bezeichneten Schuld notwendigen Leistungsbetrag an den australischen Träger und zahlt einen etwaigen Restbetrag an die Person aus;
b)ein etwaiger Fehlbetrag kann von der zuständigen Behörde Australiens nach Absatz 2 Buchstabe e eingezogen werden.

(4) In Absatz 2 bedeutet der Ausdruck „Leistung" in Bezug auf Australien eine Rente, Leistung oder Beihilfe, die nach den australischen Gesetzen über soziale Sicherheit zu zahlen ist.

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