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Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Änderung

Der Vertragstext wurde aufgrund des Protokolls zum Abkommens über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme Bulgariens und Rumäniens infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union in der Historie aktualisiert.

Dokumentdaten
Stand26.05.2009
Kurztext
Version002.00

Inhaltsübersicht zur VO (EWG) Nr. 1408/71

Die Kurzübersicht ermöglicht eine Ansicht der Artikel in einem extra Fenster.

Historie
PräambelBegriffsbestimmungen

TITEL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Artikel 1Begriffsbestimmungen
Artikel 2Persönlicher Geltungsbereich
Artikel 3Gleichbehandlung
Artikel 4Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 5Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der Verordnung
Artikel 6Abkommen über soziale Sicherheit, an deren Stelle diese Verordnung tritt
Artikel 7Von dieser Verordnung nicht berührte internationale Bestimmungen
Artikel 8Abschluß von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten
Artikel 9Zulassung zur freiwilligen Versicherung oder freiwilligen Weiterversicherung
Artikel 9aVerlängerung des Rahmenzeitraums
Artikel 10Aufhebung der Wohnortklauseln - Auswirkung der Pflichtversicherung auf die Beitragserstattung
Artikel 10aBeitragsunabhängige Sonderleistungen
Artikel 11Anpassung von Leistungen
Artikel 12Verbot des Zusammentreffens von Leistungen

TITEL II: BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN

Artikel 13Allgemeine Regelung
Artikel 14Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine abhängige Beschäftigung ausüben
Artikel 14aSonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine selbständige Tätigkeit ausüben
Artikel 14bSonderregelung für Seeleute
Artikel 14cSonderregelung für Personen, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausüben
Artikel 14dVerschiedene Bestimmungen
Artikel 14e Sonderregelung für im Rahmen eines Sondersystems für Beamte versicherte Personen, die gleichzeitig im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und/oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
Artikel 14f Sonderregelung für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Beamte, die in einem dieser Staaten im Rahmen eines Sondersystems versichert sind
Artikel 15Freiwillige Versicherung und freiwillige Weiterversicherung
Artikel 16Sonderregelung für das Geschäftspersonal der diplomatischen Vertretungen und der konsularischen Dienststellen sowie für die Hilfskräfte der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16
Artikel 17aBesondere Vorschriften für Rentner, denen Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten geschuldet werden

TITEL III: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINZELNEN LEISTUNGSARTEN

Kapitel 1: KRANKHEIT UND MUTTERSCHAFT

Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften

Artikel 18Zusammenrechnung der Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten

Abschnitt 2: Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige

Artikel 19
Artikel 20Grenzgänger und deren Familienangehörige - Sonderregelungen
Artikel 21Aufenthalt im zuständigen Staat oder Wohnortwechsel in den zuständigen Staat
Artikel 22Aufenthalt außerhalb des zuständigen Staates - Rückkehr oder Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat während eines Krankheits- oder Mutterschaftsfalles - Notwendigkeit, sich zwecks angemessener Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben
Artikel 22aSonderregelung für bestimmte Personengruppen
Artikel 22bgestrichen
Artikel 22cgestrichen
Artikel 23Berechnung der Geldleistungen
Artikel 24Sachleistungen von erheblicher Bedeutung

Abschnitt 3: Arbeitslose und deren Familienangehörige

Artikel 25
Artikel 25aBeiträge zu Lasten vollarbeitsloser Arbeitnehmer

Abschnitt 4: Rentenantragsteller und deren Familienangehörige

Artikel 26Anspruch auf Sachleistungen bei Erlöschen des Leistungsanspruchs gegen den zuletzt zuständigen Träger

Abschnitt 5: Rentenberechtigte und deren Familienangehörige

Artikel 27Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland besteht
Artikel 28Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines einzigen oder mehrerer Staaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland nicht besteht
Artikel 28aRentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Wohnlandes, falls ein Anspruch auf Sachleistungen im Wohnland besteht
Artikel 29Familienangehörige eines Rentners, die in einem anderen Staat als der betreffende Rentner wohnen - Wohnortwechsel in den Staat, in dem der Rentner wohnt
Artikel 30Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
Artikel 31Aufenthalt von Rentnern und/oder ihren Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie wohnen
Artikel 32[- gestrichen mit Wirkung vom 01.01.1996 durch VO (EG) Nr. 3096/95 vom 22.12.1995, ABl. (EG) Nr. L 335/10 vom 30.12.1995 -]
Artikel 33Beiträge der Rentenberechtigten
Artikel 34Allgemeine Vorschrift

Abschnitt 5a: Personen die ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren, und deren Familienangehörige

Artikel 34a Besondere Bestimmungen für Studierende und deren Familienangehörige
Artikel 34b gestrichen

Abschnitt 6: Verschiedene Vorschriften

Artikel 35Regelung bei mehreren Systemen im Aufenthalts- oder Wohnland - Vorher bestehende Erkrankung - Höchstdauer für die Gewährung der Leistungen

Abschnitt 7: Erstattung zwischen Trägern

Artikel 36

Kapitel 2: INVALIDITÄT

Abschnitt 1: Arbeitnehmer oder Selbständige, für die ausschließlich Rechtsvorschriften galten, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität von der Dauer der Versicherungszeiten unabhängig ist

Artikel 37Allgemeine Vorschriften
Artikel 38Anrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galten
Artikel 39Feststellung der Leistungen

Abschnitt 2: Arbeitnehmer oder Selbständige, für die ausschließlich Rechtsvorschriften galten, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität von der Dauer der Versicherungs- oder Wohnzeiten abhängig ist, oder für die Rechtsvorschriften dieser und der in Abschnitt 1 genannter Art galten

Artikel 40Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 3: Verschlimmerung des Invaliditätszustands

Artikel 41

Abschnitt 4: Wiedergewährung ruhender oder entzogener Leistungen - Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter - Neuberechnung von gemäß Artikel 39 festgestellten Leistungen

Artikel 42Bestimmung des leistungspflichtigen Trägers im Fall der Wiederaufnahme der Leistungsgewährung bei Invalidität
Artikel 43Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter - Neuberechnung der nach Artikel 39 festgestellten Leistungen

Abschnitt 5: Von einem Sondersystem für Beamte erfaßte Personen

Artikel 43a

Kapitel 3: ALTER UND TOD (RENTEN)

Artikel 44Allgemeine Vorschriften für die Feststellung der Leistungen, wenn für den Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten
Artikel 45Berücksichtigung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galten
Artikel 46Feststellung der Leistungen
Artikel 46aAllgemeine Vorschriften über die nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf Leistungen bei Invalidität, Alter oder Tod anzuwendenden Kürzungs-, Ruhens- oder Entziehungsbestimmungen
Artikel 46bBesondere Vorschriften für das Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art, die nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschuldet werden
Artikel 46cBesondere Vorschriften für das Zusammentreffen einer oder mehrerer Leistungen nach Artikel 46a Absatz 1 mit einer oder mehreren Leistungen unterschiedlicher Art oder mit sonstigen Einkünften, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind
Artikel 47Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
Artikel 48Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Artikel 49Berechnung der Leistungen, wenn der Betreffende nicht gleichzeitig die Voraussetzungen nach sämtlichen Rechtsvorschriften erfüllt, nach denen Versicherungs- oder Wohnzeiten zurückgelegt wurden, oder wenn er ausdrücklich beantragt hat, die Feststellung der Leistungen bei Alter aufzuschieben
Artikel 50Gewährung einer Zulage, wenn die Summe der nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geschuldeten Leistungen nicht den Mindestbetrag erreicht, der in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen ist, in dessen Gebiet der Empfänger wohnt
Artikel 51Anpassung und Neuberechnung der Leistungen
Artikel 51a Von einem Sondersystem für Beamte erfaßte Personen

Kapitel 4: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Abschnitt 1: Leistungsanspruch

Artikel 52Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat - Allgemeine Regelung
Artikel 53Grenzgänger - Sonderregelung
Artikel 54Aufenthalt im zuständigen Staat oder Wohnortwechsel in den zuständigen Staat
Artikel 55Aufenthalt außerhalb des zuständigen Staates - Rückkehr oder Wohnortwechsel in einen anderen Mitgliedstaat nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit - Notwendigkeit, sich zwecks angemessener Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben
Artikel 56Wegeunfälle
Artikel 57Leistungen bei Berufskrankheiten in Fällen, in denen der Betreffende in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt gewesen ist
Artikel 58Berechnung der Geldleistungen
Artikel 59Kosten für den Transport des Verunglückten

Abschnitt 2: Verschlimmerung einer Berufskrankheit, für die ein Leistungsanspruch besteht

Artikel 60

Abschnitt 3: Sonstige Vorschriften

Artikel 61Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
Artikel 62Regelung bei mehreren Versicherungssystemen im Wohn- oder Aufenthaltsland - Höchstdauer für die Gewährung der Leistungen

Abschnitt 4: Erstattungen zwischen Trägern

Artikel 63

Abschnitt 5: Studierende

Artikel 63a

Kapitel 5: Sterbegeld

Artikel 64Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten
Artikel 65Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat eintritt oder wenn der Berechtigte in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnt
Artikel 66Gewährung von Leistungen beim Tode eines Rentners, wenn dieser nicht in dem Mitgliedstaat wohnte, in dem der Träger seinen Sitz hat, zu dessen Lasten die gewährten Sachleistungen gingen
Artikel 66a Studierende

Kapitel 6: Arbeitslosigkeit

Abschnitt 1: Arbeitslosigkeit

Artikel 67Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten
Artikel 68Berechnung der Leistungen

Abschnitt 2: Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Staat begeben

Artikel 69Bedingungen und Grenzen der Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs
Artikel 70Zahlung der Leistungen und Erstattungen

Abschnitt 3: Arbeitslose, die während ihrer letzten Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnten

Artikel 71

Abschnitt 4: Von einem Sondersystem für Beamte erfaßte Personen

Artikel 71a

Kapitel 7: Familienleistungen

Artikel 72Zusammenrechnung der Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit
Artikel 72aVollarbeitslose Arbeitnehmer
Artikel 73Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
Artikel 74Arbeitslose, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnen
Artikel 75Gewährung der Leistungen
Artikel 76Prioritätsregeln für den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften des zuständigen Staates und den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Familienangehörigen wohnen
Artikel 76a Studierende

Kapitel 8: Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und für Waisen

Artikel 77Unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern
Artikel 78Waisen
Artikel 78a
Artikel 79Gemeinsame Vorschriften für die Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentenberechtigten und für Waisen
Artikel 79a Vorschriften über Leistungen an Waisen, die gegenüber einem Sondersystem für Beamte anspruchsberechtigt sind

TITEL IV: Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

Artikel 80Zusammensetzung und Arbeitsweise
Artikel 81Aufgaben der Verwaltungskommission

TITEL V: Beratender Ausschuß für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

Artikel 82Einsetzung, Zusammensetzung und Arbeitsweise
Artikel 83Aufgaben des Beratenden Ausschusses

TITEL VI: VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN

Artikel 84Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
Artikel 84aBeziehungen zwischen Trägern und Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung
Artikel 85Steuerbefreiung und Steuerermäßigung - Befreiung von der Legalisierung
Artikel 86Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe, die bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des zuständigen Staates eingereicht werden
Artikel 87Ärztliche Gutachten
Artikel 88Überweisung der auf Grund dieser Verordnung geschuldeten Beträge in einen anderen Mitgliedstaat
Artikel 89Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften
Artikel 90[- gestrichen mit Wirkung vom 15.01.1986 durch die VO (EWG) Nr. 3427/89 vom 30.10.1989, ABl. (EG) Nr. L 331/1 vom 16.11.1989 -]
Artikel 91Beiträge der Arbeitgeber oder Unternehmen, deren Wohnsitz beziehungsweise Sitz nicht im zuständigen Staat liegt
Artikel 92Einziehung von Beiträgen
Artikel 93Ansprüche des verpflichteten Trägers gegen haftende Dritte

TITEL VII: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

Artikel 94Übergangsvorschriften für die Arbeitnehmer
Artikel 95Übergangsbestimmungen für die Selbständigen
Artikel 95aÜbergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1248/92
Artikel 95bÜbergangsbestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1247/92
Artikel 95c Übergangsvorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1606/98
Artikel 95d Übergangsvorschriften für Studierende
Artikel 95e Übergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1399/1999
Artikel 95fÜbergangsvorschriften in Bezug auf Anhang II Teil I Abschnitt D. DEUTSCHLAND und Abschnitt R. ÖSTERREICH
Artikel 95gÜbergangsvorschriften in Bezug auf die Streichung des österreichischen Pflegegeldes aus Anhang IIa
Artikel 96Erstattungsvereinbarungen zwischen Trägern
Artikel 97Notifizierung in bezug auf bestimmte Vorschriften
Artikel 98Durchführungsverordnung
Artikel 99[- gestrichen mit Wirkung vom 15.01.1986 durch die VO (EWG) Nr. 3427/89 vom 30.10.1989, ABl. (EG) Nr. L 331/1 vom 16.11.1989 -]
Artikel 100[- gestrichen mit Wirkung vom 01.02.1997 durch die VO (EG) Nr. 118/97 vom 02.12.1996, ABl. (EG) Nr. L 28/2 vom 30.01.1997 -]
ANHÄNGE
Anhang I:Persönlicher Geltungsbereich der Verordnung
Anhang II:Sondersysteme für Selbständige, die nach Artikel 1 Buchstabe j) vierter Unterabsatz nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen - Besondere Geburtsbeihilfen, die nach Artikel 1 Buchstabe u) nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen - Beitragsunabhängige Sonderleistungen i.S. von Artikel 4 Abs. 2b, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen
Anhang IIa:Beitragsunabhängige Sonderleistungen
Anhang III:Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, die ungeachtet des Artikels 6 der Verordnung weiterhin anzuwenden sind - Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, deren Geltungsbereich nicht alle Personen umfaßt, auf welche die Verordnung anzuwenden ist
Anhang IV:Rechtsvorschriften i.S. von Artikel 37 Absatz 1 der Verordnung, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität nicht von der Dauer der Versicherungszeiten abhängt - Sondersysteme für Selbständige i.S. des Artikels 38 Absatz 3 und des Artikels 45 Absatz 3 der Verordnung - Fälle i.S. von Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung, in denen auf die Berechnung der Leistung gem. Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung verzichtet werden kann - Leistungen und Abkommen i.S. von Artikel 46 b Absatz 2 der Verordnung
Anhang V:Wechselseitige Übereinstimmung der Erwerbsminderungsstufen zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
Anhang VI:Besondere Bestimmungen über die Anwendung der Rechtsvorschriften bestimmter Mitgliedstaaten
Anhang VII:Fälle, in denen eine Person gleichzeitig den Rechtsvorschriften zweier Mitgliedstaaten unterliegt
Anhang VIII:Systeme, die lediglich Familienbeihilfen oder zusätzliche oder besondere Beihilfen für Waien vorsehen

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