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Artikel 14f1) VO (EWG) Nr. 1408/71

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.09.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Inkrafttreten

Inkrafttreten01.10.1972
Version002.00

Sonderregelung für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Beamte, die in einem dieser Staaten im Rahmen eines Sondersystems versichert sind1)

In zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätige Beamte und ihnen gleichgestellte Personen, die in mindestens einem dieser Mitgliedstaaten im Rahmen eines Sondersystems für Beamte versichert sind, unterliegen den Rechtsvorschriften jedes dieser Mitgliedstaaten.

Fußnote 1) zu Art. 14f VO (EWG) Nr. 1408/71

Art. 14f wurde eingefügt durch die VO (EG) Nr. 1606/98; In-Kraft-Treten: 25.10.1998

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