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Ergänzungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates vom 09.02.2007

Änderungsdienst
veröffentlicht am

02.11.2024

Dokumentdaten
Stand09.02.2007
Kurztext
Version002.00
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien
über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet
des anderen Staates beschäftigten Personen
(„Ergänzungsabkommen“)
Vom 9. Februar 2007
(BGBl. 2007 II, S. 1940)
(BGBl. 2008 II, S. 1938)
in Kraft getreten am 01.10.2008

Die Bundesrepublik Deutschland
und
Australien -
in dem Wunsch, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen, und entschlossen, die gegenseitige Zusammenarbeit im Bereich der Sozialen Sicherheit auszubauen sowie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im anderen Staat zu erleichtern und insbesondere zu vermeiden, dass für einen Arbeitnehmer gleichzeitig die Rechtsvorschriften beider Staaten gelten - haben zur Ergänzung des Abkommens vom 13. Dezember 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit Folgendes vereinbart:
Artikel 1Begriffsbestimmungen
Artikel 2Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 4Anzuwendende Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer
Artikel 5Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung
Artikel 6Anzuwendende Rechtsvorschriften auf Seeschiffen
Artikel 7Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen
Artikel 8Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Artikel 9Amtshilfe
Artikel 10Verkehrssprachen, Zustellung und Legalisation
Artikel 11Datenschutz
Artikel 12Durchführungsvereinbarungen
Artikel 13Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 14Schlussbestimmung
Artikel 15Schlussprotokoll
Artikel 16Ratifikation und Inkrafttreten
Artikel 17Geltungsdauer des Ergänzungsabkommens

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