Artikel 2 ErgA-Australien: Sachlicher Geltungsbereich
veröffentlicht am |
13.09.2019 |
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Änderungsgrundlage | Inkrafttreten |
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Inkrafttreten | 01.10.2008 |
Version | 001.00 |
(1) Dieses Ergänzungsabkommen bezieht sich auf die folgenden Rechtsvorschriften:
a) | in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsvorschriften über die gesetzliche Rentenversicherung, |
b) | in Bezug auf Australien die Rechtsvorschriften über die Pflichtvorsorge (Superannuation Guarantee). |
(2) Dieses Ergänzungsabkommen gilt auch für Gesetze, Verordnungen und sonstige allgemein rechtsetzende Akte, soweit sie die Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten ändern, ergänzen oder ersetzen.