(1) Dieses Ergänzungsabkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Canberra ausgetauscht.
(2) Dieses Ergänzungsabkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.