Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
veröffentlicht am |
22.01.2024 |
---|---|
Änderung | Artikel 6 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412), veröffentlicht am 29.12.2023 |
Stand | 22.12.2023 |
---|---|
Kurztext | |
Version | 020.00 |
Teil 1 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen | |
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften | |
§ 1 | Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Vorrang von Prävention |
§ 4 | Leistungen zur Teilhabe |
§ 5 | Leistungsgruppen |
§ 6 | Rehabilitationsträger |
§ 6a | (weggefallen) |
§ 7 | Vorbehalt abweichender Regelungen |
§ 8 | Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten |
Kapitel 2 Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen | |
§ 9 | Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe |
§ 10 | Sicherung der Erwerbsfähigkeit |
§ 11 | Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung |
Kapitel 3 Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs | |
§ 12 | Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung |
§ 13 | Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs |
Kapitel 4 Koordinierung der Leistungen | |
§ 14 | Leistender Rehabilitationsträger |
§ 15 | Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern |
§ 16 | Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern |
§ 17 | Begutachtung |
§ 18 | Erstattung selbstbeschaffter Leistungen |
§ 19 | Teilhabeplan |
§ 20 | Teilhabeplankonferenz |
§ 21 | Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren |
§ 21a | (weggefallen) |
§ 22 | Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen |
§ 23 | Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz |
§ 24 | Vorläufige Leistungen |
Kapitel 5 Zusammenarbeit | |
§ 25 | Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger |
§ 26 | Gemeinsame Empfehlungen |
§ 27 | Verordnungsermächtigung |
Kapitel 6 Leistungsformen, Beratung | |
Abschnitt 1 Leistungsformen | |
§ 28 | Ausführung von Leistungen |
§ 29 | Persönliches Budget |
§ 30 | Verordnungsermächtigung |
§ 31 | Leistungsort |
Abschnitt 2 Beratung | |
§ 32 | Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung |
§ 33 | Pflichten der Personensorgeberechtigten |
§ 34 | Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen |
§ 35 | Landesärzte |
Kapitel 7 Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge | |
§ 36 | Rehabilitationsdienste und -einrichtungen |
§ 37 | Qualitätssicherung, Zertifizierung |
§ 37a | Gewaltschutz |
§ 38 | Verträge mit Leistungserbringern |
§ 38a | (weggefallen) |
Kapitel 8 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation | |
§ 39 | Aufgaben |
§ 40 | Rechtsaufsicht |
§ 41 | Teilhabeverfahrensbericht |
Kapitel 9 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | |
§ 42 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation |
§ 43 | Krankenbehandlung und Rehabilitation |
§ 44 | Stufenweise Wiedereingliederung |
§ 45 | Förderung der Selbsthilfe |
§ 46 | Früherkennung und Frühförderung |
§ 47 | Hilfsmittel |
§ 47a | Digitale Gesundheitsanwendungen |
§ 48 | Verordnungsermächtigungen |
Kapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | |
§ 49 | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung |
§ 50 | Leistungen an Arbeitgeber |
§ 51 | Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation |
§ 52 | Rechtsstellung der Teilnehmenden |
§ 53 | Dauer von Leistungen |
§ 54 | Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit |
§ 55 | Unterstützte Beschäftigung |
§ 56 | Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen |
§ 57 | Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich |
§ 58 | Leistungen im Arbeitsbereich |
§ 59 | Arbeitsförderungsgeld |
§ 60 | Andere Leistungsanbieter |
§ 61 | Budget für Arbeit |
§ 61a | Budget für Ausbildung |
§ 62 | Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen |
§ 63 | Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen |
Kapitel 11 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen | |
§ 64 | Ergänzende Leistungen |
§ 65 | Leistungen zum Lebensunterhalt |
§ 66 | Höhe und Berechnung des Übergangsgelds |
§ 67 | Berechnung des Regelentgelts |
§ 68 | Berechnungsgrundlage in Sonderfällen |
§ 69 | Koninuität der Bemessungsgrundlage |
§ 70 | Anpassung der Entgeltersatzleistungen |
§ 71 | Weiterzahlung der Leistungen |
§ 72 | Einkommensanrechnung |
§ 73 | Reisekosten |
§ 74 | Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten |
Kapitel 12 Leistungen zur Teilhabe an Bildung | |
§ 75 | Leistungen zur Teilhabe an Bildung |
Kapitel 13 Soziale Teilhabe | |
§ 76 | Leistungen zur sozialen Teilhabe |
§ 77 | Leistungen für Wohnraum |
§ 78 | Assistenzleistungen |
§ 79 | Heilpädagogische Leistungen |
§ 80 | Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie |
§ 81 | Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten |
§ 82 | Leistungen zur Förderung der Verständigung |
§ 83 | Leistungen zur Mobilität |
§ 84 | Hilfsmittel |
Kapitel 14 Beteiligung der Verbände und Träger | |
§ 85 | Klagerecht der Verbände |
§ 86 | Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen |
§ 87 | Verfahren des Beirats |
§ 88 | Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe |
§ 89 | Verordnungsermächtigung |
Die §§ 90 bis 160 in der Fassung bis 31.12.2017. | |
§ 90 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Ausnahmen) |
§ 91 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Außerordentliche Kündigung) |
§ 92 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Erweiterter Beendigungsschutz) |
§ 93 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates) |
§ 94 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung) |
§ 95 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) |
§ 96 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) |
§ 97 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung) |
§ 98 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beauftragter des Arbeitgebers) |
§ 99 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Zusammenarbeit) |
§ 100 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verordnungsermächtigung) |
§ 101 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit) |
§ 102 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben des Integrationsamtes) |
§ 103 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt) |
§ 104 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit) |
§ 105 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit) |
§ 106 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Gemeinsame Vorschriften) |
§ 107 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Übertragung von Aufgaben) |
§ 108 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verordnungsermächtigung) |
§ 109 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Begriff und Personenkreis) |
§ 110 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben) |
§ 111 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beauftragung und Verantwortlichkeit) |
§ 112 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Fachliche Anforderungen) |
§ 113 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Finanzielle Leistungen) |
§ 114 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Ergebnisbeobachtung) |
§ 115 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verordnungsermächtigung) |
§ 116 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen) |
§ 117 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen) |
§ 118 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Widerspruch) |
§ 119 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt) |
§ 120 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit) |
§ 121 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verfahrensvorschriften) |
§ 122 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Vorrang der schwerbehinderten Menschen) |
§ 123 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Arbeitsentgelt und Dienstbezüge) |
§ 124 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Mehrarbeit) |
§ 125 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Zusatzurlaub) |
§ 126 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Nachteilsausgleich) |
§ 127 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit) |
§ 128 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen) |
§ 129 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Unabhängige Tätigkeit) |
§ 130 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Geheimhaltungspflicht) |
§ 131 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Statistik) |
§ 132 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Begriff und Personenkreis) |
§ 133 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufgaben) |
§ 134 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Finanzielle Leistungen) |
§ 135 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verordnungsermächtigung) |
§ 136 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen) |
§ 137 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen) |
§ 138 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen) |
§ 139 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte) |
§ 140 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) |
§ 141 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand) |
§ 142 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Anerkennungsverfahren) |
§ 143 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Blindenwerkstätten) |
§ 144 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Verordnungsermächtigungen) |
§ 145 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle) |
§ 146 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Persönliche Voraussetzungen) |
§ 147 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Nah- und Fernverkehr) |
§ 148 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr) |
§ 149 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr) |
§ 150 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Erstattungsverfahren) |
Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) | |
Kapitel 1 Geschützter Personenkreis | |
§ 151 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Kostentragung) |
§ 152 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Einnahmen aus Wertmarken) |
§ 153 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Erfassung der Ausweise) |
Kapitel 2 Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber | |
§ 154 | Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen |
§ 155 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Strafvorschriften) |
§ 156 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Bußgeldvorschriften) |
§ 157 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Stadtstaatenklausel) |
§ 158 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst) |
§ 159 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: Übergangsregelung) |
§ 159a | (weggefallen) |
§ 160 | von der Wiedergabe wurde abgesehen (bis 31.12.2017: weggefallen) |
Kapitel 3 Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen | |
§ 164 | Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen |
§ 167 | Prävention |
Kapitel 6 Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen | |
§ 185 | Aufgaben des Integrationsamtes |
Kapitel 7 Integrationsfachdienste | |
§ 192 | Begriff und Personenkreis |
§ 193 | Aufgaben |
§ 194 | Beauftragung und Verantwortlichkeit |
§ 196 | Finanzielle Leistungen |
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234)
FNA 860-9-3
(Auszug)
- Artikel 6 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412), veröffentlicht am 29.12.2023
- Artikel 7 des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408), veröffentlicht am 28.12.2023
- Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 06.06.2023 (BGBl. I Nr. 146), veröffentlicht am 13.06.2023
- Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 06.06.2023 (BGBl. I Nr. 146), veröffentlicht am 13.06.2023
- Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 15 des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 24.06.2022 (BGBl. I S. 959), veröffentlicht am 30.06.2022
- § 22 - Inkrafttreten: 01.01.2023
- Artikel 2 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 760), veröffentlicht am 27.05.2022
- § 68 - Inkrafttreten: 01.10.2022
- Artikel 43 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3932), veröffentlicht am 31.08.2021
- Artikel 4 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021 (BGBl. I S. 1444), veröffentlicht am 09.06.2021
- § 21 - Inkrafttreten: 10.06.2021
- Artikel 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1387), veröffentlicht am 09.06.2021
- Artikel 13 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882), veröffentlicht am 12.05.2021
- § 22 - Inkrafttreten: 01.01.2023
- Artikel 37 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652), veröffentlicht am 19.12.2019
- Artikel 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135), veröffentlicht am 12.12.2019
- Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948), veröffentlicht am 05.12.2019
- Artikel 130 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU) vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626), veröffentlicht am 25.11.2019
- § 23 - Inkrafttreten: 26.11.2019
- Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016), veröffentlicht am 04.12.2018
- § 66 - Inkrafttreten: 01.07.2019
- Artikel 23 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2541), veröffentlicht am 24.07.2017
- Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2509), veröffentlicht am 21.07.2017
- § 11 - Inkrafttreten: 01.01.2018
- Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), veröffentlicht am 29.12.2016; Inkrafttreten: 01.01.2018
Außerkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in der Fassung vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 01.01.2018 durch
- Artikel 26 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), veröffentlicht am 29.12.2016