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Organisation der Sozialversicherung Quebec

Änderungsdienst
veröffentlicht am

28.08.2021

Änderung

Die neue Adresse der quebecischen Verbindungsstelle wurde aufgenommen (siehe Abschnitt 4).

Dokumentdaten
Stand23.08.2021
Version002.00

Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung

Kanada gliedert sich in zehn Provinzen und drei Territorien. Quebec, die größte Provinz Kanadas, ist fast dreimal so groß wie Frankreich, hat aber nur rund acht Millionen, mehrheitlich französischsprachige Einwohner und war ursprünglich das Wohngebiet der Irokesen. Die soziale Sicherheit in Quebec, wie Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird in öffentlicher Hand durchgeführt oder von ihr, wie im Fall der Unfallversicherung, gesetzlich geregelt und beaufsichtigt. Eine ergänzende Absicherung, privat oder über den Arbeitgeber, etwa für Krankheitskosten oder in Form der staatlich beaufsichtigten betrieblichen Zusatzversorgung, ist dennoch weit verbreitet. Die Provinz Quebec genießt weitgehende Eigenständigkeit, sodass auch die dortige Sozialversicherung teilweise anders ausgestaltet ist, als im Rest von Kanada (siehe GRA zu Organisation der Sozialversicherung Kanada). So bestehen teils niedrigere Beitrags- und höhere Leistungssätze beziehungsweise andere Leistungszeiträume.

In Quebec besteht eine obligatorische staatliche Krankenversicherung, die durch die Régie de l'assurance maladie du Québec - RAMQ durchgeführt wird. Sie fußt auf dem 1961 eingeführten régime d'assurance hospitalisation/hospital insurance plan und dem 1971 eingeführten régime d'assurance maladie/health insurance plan. Die Krankenversicherung garantiert die Kostenübernahme für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen bei teilnehmenden Ärzten und Krankenhäusern mittels einer Krankenversicherungskarte. Erfasst werden kanadische Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Quebec sowie Personen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung, aber keine Touristen oder Studenten. Nach dem Zuzug besteht eine dreimonatige Wartefrist, bis erstmals Leistungen beansprucht werden können. Die Finanzierung des Systems erfolgt durch Steuern. Ergänzend besteht die 1997 eingeführte régime général d'assurance médicaments/public prescription drug insurance. Diese obligatorische staatliche Versicherung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dient der Kostenübernahme bestimmter Medikamente, wenn eine solche Sicherung nicht bereits über den Arbeitgeber oder als Gruppenversicherung besteht sowie für Personen über 65 Jahren. Zur Finanzierung wird ein individueller Jahresbeitrag über die Einkommenssteuer erhoben.

Eine gesonderte staatliche Arbeitslosenversicherung in Quebec gibt es nicht. Die bundeseinheitliche Employment Insurance - EI, die regional über centres locaux d'emploi/local employment centres verwaltet wird, bietet Arbeitnehmern für die Zeit der unverschuldeten Arbeitssuche oder Fortbildung sowie im Fall der eigenen Krankheit oder Pflege eines Familienangehörigen finanzielle Unterstützung; Selbständige können ihr auf Antrag beitreten, um Kranken- oder Pflegegeldansprüche zu erwerben (siehe GRA zu Organisation der Sozialversicherung Kanada, Abschnitt 1). Lediglich für Mutterschafts-/Vaterschafts- und Elterngeld, das in Kanada von der Arbeitslosenversicherung gewährt wird, besteht in Quebec seit 2006 eine eigenständige Elternversicherung in Form des régime québécois d’assurance parentale/Quebec parental insurance plan. Dessen Finanzierung erfolgt durch die Arbeitgeber sowie durch die pflichtversicherten Arbeitnehmer und Selbständigen. Daher sind die Beiträge der Arbeitgeber und -nehmer in Quebec zur Arbeitslosenversicherung niedriger, als im übrigen Gebiet Kanadas.

Eine obligatorische staatliche Unfallversicherung in Quebec wird durch die dortige Berufsgenossenschaft Commission de la santé et de la sécurité du travail du Québec - CSST durchgeführt. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch Arbeitsplatzkontrollen und Informationen. Bei Arbeitsunfällen und -krankheiten trägt sie Behandlungskosten und physische, soziale oder berufliche Rehabilitationen zur Wiedereingliederung. Sie gewährt pauschale Kompensationszahlungen für Körperverletzungen, Sterbegeld und Einkommensersatz-Entschädigungen (Unfallrente) bis zu 90 % des Nettoeinkommens ab dem 15. Tag nach dem Unfall; zuvor zahlt der Arbeitgeber. Erfasst werden, bis auf wenige Ausnahmen, alle gegen Lohn beschäftigten Arbeitnehmer; Selbständige und Hausangestellte können der Unfallversicherung beitreten. Die Finanzierung erfolgt allein durch Arbeitgeberbeiträge.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Neben dem auf Wohnzeiten beruhenden kanadischen Volksrentensystem (Old Age Security - OAS) und der auf Beiträgen basierenden Kanadischen Rentenversicherung (Canada Pension Plan - CPP), besteht für die Provinz Quebec die eigenständige Rentenversicherung von Quebec (Quebec Pension Plan - QPP oder auf Französisch Régime de rentes du Québec - RRQ). Sie ist der Kanadischen Rentenversicherung ähnlich, aber hinsichtlich Beitragssätzen, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen nicht immer identisch. Der Leistungskatalog der Rentenversicherung von Quebec umfasst Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenleistungen (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Quebec). Gesetzliche Grundlage ist der Quebec Pension Plan von 1965. Träger ist Retraite Québec (bis zum 31.12.2015 Régie des rentes du Québec - siehe Abschnitt 4).

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung hat Retraite Québec auch die Aufsicht über die betriebliche Zusatzversorgung.

Vom sachlichen Geltungsbereich erfasste Systeme

Die Vereinbarung mit Quebec erfasst die Rentenversicherung von Quebec. Im Rentenfall soll nur eine Leistung, entweder aus der Kanadischen Rentenversicherung oder der Rentenversicherung von Quebec erbracht werden. Zuständig ist das System, in dessen Bereich der Versicherte wohnt beziehungsweise zuletzt gewohnt hat (siehe GRA zu Rechtsgrundlagen Quebec, Abschnitt 3).

Sogenannte Wanderversicherungsvorschriften sichern die gegenseitige Berücksichtigung von Beitragszeiten zur jeweils anderen Rentenversicherung. Im Rahmen eines Abkommens zwischen der Kanadischen Rentenversicherung und der Rentenversicherung von Quebec werden Beitragsjahre in der jeweils anderen Versicherung wie eigene Beitragsjahre berücksichtigt. Die Beitragsjahre in der Kanadischen Rentenversicherung - CPP werden daher im Rentenfall wie Beitragsjahre in der Rentenversicherung von Quebec - QPP bestätigt und im Rahmen der Vereinbarung mit Quebec wie Beitragsjahre in der Rentenversicherung von Quebec berücksichtigt. Umgekehrt gilt dies bei Anwendung des Abkommens mit Kanada.

Unabhängig davon, ob das Abkommen mit Kanada oder die Vereinbarung mit Quebec angewandt wird, werden bei der Prüfung deutscher Anspruchsvoraussetzungen sämtliche Beitragszeiten der Kanadischen Rentenversicherung und in der Rentenversicherung von Quebec sowie alle Aufenthaltszeiten der kanadischen Volksrente im gesamten Gebiet von Kanada - einschließlich Quebec - berücksichtigt (siehe GRA zu Art. 1 SVA-Kanada).

Zuständigkeit im zwischenstaatlichen Verfahren

Verbindungsstelle im Rahmen der Vereinbarung:

Bureau des ententes de sécurité sociale
Retraite Québec
1055, boulevard René-Lévesque Est, 9e étage
Montréal (Québec) H2L 4S5
CANADA

Zusatzinformationen