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§ 18a SGB IV Anlage 1: Art des zu berücksichtigenden Einkommens

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.02.2025

Änderung

Die Ausgleichsbezüge nach dem SVG, der Berufsschadensausgleich nach dem SGB XIV, der Berufsschadensausgleich, der Erwerbsschadensausgleich und das Krankengeld der Soldatenentschädigung nach dem SEG wurden ergänzt.

Dokumentdaten
Stand23.01.2025
Erstellungsgrundlage in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27.03.2024
Rechtsgrundlage

§ 18a SGB IV

Version008.00

Gesamtübersicht zu den Auswirkungen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI

Diese Übersicht bietet einen - alphabetisch sortierten - Überblick über die Zuordnung unterschiedlicher Einkommen in die jeweilige Einkommensart sowie den zugehörigen Schlüsselvorgaben in rvDialog – gegebenenfalls mit rechtlichen Anmerkungen und Hinweisen auf die entsprechenden Abschnitte in der GRA.

EinkommensartAnmerkungen

1: Anrechnung generell

2: Anrechnung nur in
sogenannten Neufällen

SCEKAT
AbfindungGegebenenfalls weitere Anrechnung von Erwerbseinkommen für den tatsächlichen beziehungsweise fiktiven Ruhenszeitraum nach § 158 SGB III (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.5)1

Vorjahr 6311

lfd 6313

00

00

Abfindung durch UV-TrägerVerletztenrente, die ohne Abfindung zu zahlen wäre, für den Abfindungszeitraum1633134
Abgeordnete, Versorgungsleistungen für ...1633135
AltenteilsleistungenLeistungen, die aufgrund eines Hofübergabevertrages als wiederkehrende Geldleistungen mit Rentencharakter zustehen (sonstige private Versorgungsrenten, siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitte 5.3.2 und 5.3.10)2633102
Altersrenten aus der gesetzlichen RentenversicherungAusnahme: Renten an Verfolgte nach § 1 BEG, wenn rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung enthalten sind (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.1)1

6321

bei ausl. Renten gegebenenfalls 6322

6324

31/81

Altersrenten nach dem ALG

(Landwirtschaftliche Alterskasse – SVLFG)

1633133
Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag bei Beschäftigung in ...Nur für Bezugszeiten ab dem 01.01.2002 und nur in („Neu-“)Fällen, in denen die Voraussetzungen nach der Übergangsregelung des § 114 Abs. 1 und 2 SGB IV nicht erfüllt sind (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.7)2

Vorjahr 6311

lfd. 6313

22

22

Altersteilzeit, Zuschläge nach § 6 Abs. 2 BBesG an Beamte in ...2

Vorjahr 6311

lfd. 6313

24

24

Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus1632132
Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen1632132
Anpassungsgeld, Zuschuss des Arbeitgebers zum ...Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.11

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Arbeitgeberzuschüsse zur Rente2633101
Arbeitseinkommen

Die regelmäßig im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit.

Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG der von der SVLFG zu erfragende Wert nach § 32 Abs. 6 ALG, siehe hierzu GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.2.8

1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

04 - Normalfall

25 - Einnahmen im Teileinkünfteverfahren

04/25

Arbeitsentgelt (kein Sonderfall)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt an behinderte Menschen

(für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2016)

Der nach § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI versicherte Personenkreis (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.1)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt an behinderte Menschen in einem InklusionsbetriebSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.11

Vorjahr

6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt, das bei Teilnahme an einer Maßnahme nach Art. 9 SPR gegebenenfalls gezahlt wirdSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt bei nach § 172 Abs. 1 SGB VI versicherungsfrei BeschäftigtenSiehe GRA zu § 18b SGB IV, Anlage 1, Abschnitt 1.21

Vorjahr 6311

lfd. 6313

07

07

Arbeitsentgelt bei nach § 172 Abs. 3 SGB VI geringfügig BeschäftigtenSiehe GRA zu § 18b SGB IV, Anlage 1, Abschnitt 1.31

Vorjahr 6311

lfd. 6313

02

02

Arbeitsentgelt bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (§ 5 Abs. 4 S. 2 SGB VI)Siehe GRA zu § 18b SGB IV, Anlage 1, Abschnitt 1.21

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt bei wegen Kurzfristigkeit geringfügiger BeschäftigungSiehe GRA zu § 18b SGB IV, Anlage 1, Abschnitt 1.31

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt in der Gleitzone beziehungsweise ÜbergangsbereichSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.51

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitsentgelt über der BeitragsbemessungsgrenzeStets Arbeitgeberanfrage1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

01

01

Arbeitsentgelt von Strafgefangenen1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Arbeitsförderungsgeld nach § 43 SGB IX in der Fassung bis 31.12.2017

(für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2016)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.81

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Arbeitslosenbeihilfe nach § 86a SVGDem Arbeitslosengeld vergleichbare Leistung (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.2)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Arbeitslosengeld1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Arbeitslosengeld aus einer privaten ArbeitslosenversicherungSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.222

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Attraktivitäts-Zuschlag an Beamte und RichterSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.21

Vorjahr 6311

lfd. 6313


03

03

Attraktivitäts-Zuschlag an VersorgungsempfängerSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.41633135
AusbildungsbeihilfeAusbildungsbeihilfe während eines Fachschulbesuchs, gezahlt vom Arbeitgeber, oder Ausbildungsbeihilfe für Strafgefangene nach § 44 StVollzG1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Ausgleich bei Altersgrenzen nach § 38 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) (für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2017)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.41633135
Ausgleichsbetrag nach § 13 EinsatzWVGNachteilsausgleich für Beschäftigte der Bundesrepublik, die während eines Auslandseinsatzes gesundheitliche Schäden davongetragen haben (AGEKAH 1/2011, TOP 7).1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Ausgleichsbezüge nach § 17 SVG (für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2024: § 11a SVG in der Fassung bis 31.12.2024)Nicht jedoch Ausgleichsbezüge nach § 17 Abs. 2 S. 1 SVG (für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2024: § 11a Abs. 2 S. 1 SVG in der Fassung bis 31.12.2024) an den überlebenden Ehegatten eines ausgeschiedenen Soldaten auf Zeit1

6331

ab 01/2021

35

32

Ausgleichsgeld nach § 11 TV UmBwAusgleichszahlung und ergänzende „Einmalzahlung bei Inanspruchnahme der Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw“ sind Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.12).1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Ausgleichsrente aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (§§ 20 ff. VersAusglG)Auch für den verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 3a VAHRG.2633102

Ausgleich zum Ruhegehalt nach § 48 Abs. 1 BeamtVG

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2017)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.41633135
AussperrungsunterstützungenSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.122

Vorjahr 6311

lfd. 6313

30

30

Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose (§ 70 SGB III)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.31

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10 SGB XIV; (für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2023: § 30 Abs. 3 bis 11 BVG und anderen Gesetzen)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.7.11633138

Berufsschadensausgleich nach § 82 SEG

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2025)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.7.31633138
Berufsständische Versorgung1633137
Betriebsrenten - soweit nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert -§ 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. a in Verbindung mit Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG2633100
Betriebsrenten - soweit nachgelagert besteuert -§ 19 EStG oder § 22 Nr. 5 S. 1 EStG oder § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. a in Verbindung mit Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG2633101
Bezüge von Beamten, Richtern, (Zeit-)Soldaten usw.Auch „Ausbildungsgeld“, das während der Freistellung zum Studium (nach BBesG) gezahlt wird ({Zeit}-Soldaten) und Zulagen für teildienstfähige Beamte1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

03

03

Bezüge von Personen mit beamtenähnlichem StatusZum Beispiel Minister, Senatoren und DO-Angestellte (siehe auch GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.2)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

06

06

Bundesfreiwillligendienst, Taschengeld im Rahmen von…

(für Rentenbezugszeiten ab 01.01.2017)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.141

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Bundesversorgungsteilungsgesetz, Leistungen nach…, bzw. vergleichbare Leistungen nach entsprechenden länderrechtlichen Regelungen an den geschiedenen ausgleichsberechtigten EhegattenSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.41633135
Diäten an AbgeordneteNicht die neben den Diäten gezahlte Aufwandsentschädigung1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

06

06

Dienstbeschädigungsteilrente im Sinne d. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AAÜG1632131
EhrensoldNach Landesrecht an ehemalige Bürgermeister oder kommunale Wahlbeamte erbrachte Leistung1633135
Einstiegsqualifizierung, Zuschüsse an Arbeitgeber für die Dauer einer nach § 54a SGB III geförderten betrieblichen ...Auch in Höhe der geleisteten Zuschüsse, da sie der Arbeitgeber als Bestandteil der gezahlten Vergütung an den Arbeitnehmer („Auszubildenden“) faktisch „weitergibt“, auch für einen neben diesen Zuschüssen in pauschalierter Höhe übernommenen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, soweit er zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört.1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Elterngeld

Nicht das Elterngeld bis zur Höhe des nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Betrages von 300,00 EUR monatlich beziehungsweise 150,00 EUR monatlich bei Halbierung des Elterngeldes und Verlängerung des Anspruchszeitraumes nach § 5 Abs. 2 BEEG

Für die Zeit des Beschäftigungsverbots werden die Dienstbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften weitergezahlt. Bei der Einkommensanrechnung sind die monatlichen Dienstbezüge vom Tag der Geburt des Kindes an um den anrechnungsfreien Betrag nach § 10 BEEG zu kürzen. Der anrechnungsfreie Betrag nach § 10 BEEG ist zusätzlich neben den bisher bei der Einkommensanrechnung berücksichtigten Dienstbezügen im Versicherungskonto zu speichern.

2

6331

Vorjahr 6311

lfd. 6313

14

34

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2017)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.41

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Erhöhungsbetrag nach § 58 S. 1 SGB VIIAufstockungsbetrag auf die Verletztenrente aus der Unfallversicherung, wenn diese den Betrag des Übergangsgeldes nach § 66 Abs. 1 SGB IX nicht erreicht16331

34

(Die Verletztenrente ist um diesen Betrag zu erhöhen.)

Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen RentenversicherungAusnahme: Renten an Verfolgte nach § 1 BEG, wenn rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung enthalten sind1

6321

bei ausl. Renten gegebenenfalls 6322

6324

31/81
Erwerbsminderungsrenten nach dem ALG1633133

Erwerbsschadensausgleich nach Kapitel 6 SEG

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2025)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.7.21633138
Erziehungsrenten aus der gesetzlichen RentenversicherungAusnahme: Renten an Verfolgte nach § 1 BEG, wenn rentenrechtliche Zeiten auf Grund der Verfolgung enthalten sind1632131
Europäischer Sozialfonds, Leistungen aus...Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.171

Vorjahr 6311

lfd. 6313

16

16

freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres; Zuwendungen bei Ableistung eines ...Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.61

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH, Gehalt an den ...Siehe hierzu die Ausführungen in der GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.11

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.41

Vorjahr 6311

lfd. 6313

27

27

Heilfürsorge der Soldaten

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2017)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.151

Vorjahr 6311

Lfd. 6313

00

00

Höherversicherung, Steigerungsbeträge der ...2632131
InsolvenzgeldSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.51

Vorjahr 6311

lfd. 6313

18

18

Invalidenrenten nach Art. 2 § 7 RÜGSowohl der eigenständige Anspruch auf diese Leistung als auch der nach § 319a SGB VI zu einer „SGB VI-Rente“ geleistete Zuschlag1632131
Invalidenrenten wegen Behinderung nach Art. 2 § 10 RÜG1632131
Jahresarbeitsverdienstes (zum Beispiel § 83 S. 2 SGB VII) Leistungen aufgrund eines erhöhten ...1633134
JubiläumszuwendungenSoweit nicht steuer- und sozialversicherungsfrei1im Betrag der jeweiligen EKAT (zum Beispiel 00) zu berücksichtigen

Jugendfreiwilligendienst, Taschengeld aus…

(für Rentenbezugszeiten ab 01.01.2017)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.61

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Karenzentschädigung nach § 74 HGBSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.101

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Kindererziehungszuschläge (für Rentenbezugszeiten ab 01.01.2017)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.41

Vorjahr 6311

lfd. 6313

03

03

Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239 SGB VI)1632131
Krankengeld aus der gesetzlichen KV1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

11

11

Krankengeld der Sozialen Entschädigung

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2024)

Für Rentenbezugszeiten bis zum 31.12.2023 siehe Versorgungskrankengeld.1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

13

13

Krankengeld der Soldatenentschädigung

(für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2025)

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.231

Vorjahr 6311

lfd. 6313

39

39

Krankengeld für SpätaussiedlerSiehe hierzu das Beratungsergebnis zu RBRTN 1/93, TOP 21

Vorjahr 6311

lfd. 6313

11

11

Krankengeld, Zuschuss des Arbeitgebers zum ...Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.101

Vorjahr 6311

lfd. 6313

37

37

Krankentagegeld

(Krankengeld aus der privaten KV)

2

Vorjahr 6311

lfd. 6313

11

11

KurzarbeitergeldSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.81

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Lebensversicherung in Form einer KapitalauszahlungNicht sog. Risikolebensversicherungen, da sie auf einem abgeleiteten Anspruch beruhen (Fälligkeit tritt ein durch den Tod des Versicherungsnehmers)26315

01 - normal

02 - wenn steuerfrei

07 - mit Abgeltung-steuer

Lebensversicherung in Form einer monatlichen RenteSiehe - im Unterschied dazu - „Lebensversicherung in Form einer Kapitalauszahlung“2633102
Leistungen nach §§ 27, 28 SVAG-Saar1632131
MieteinnahmenNicht für Mieteinnahmen, die als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit besteuert werden; siehe auch GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 6.3)2

Vorjahr 6312

lfd. 6314

03

03

MutterschaftsgeldSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.101

Vorjahr 6311

lfd. 6313

14

14

Mutterschaftsgeld, Zuschuss des Arbeitgebers zum ...Siehe hierzu das Beratungsergebnis zu RBRTB 2/2003, TOP 41

Vorjahr 6311

lfd. 6313

35

35

Mutterschaftsgeld zuzüglich Zuschuss des Arbeitgebers1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

36

36

PachteinnahmenNicht für Pachteinnahmen, die als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit besteuert werden; siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 6.32

Vorjahr 6312

lfd. 6314

03

03

Pauschale für den Lebensunterhalt nach Art. 5 SPRSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Praktikumsvergütung (kein Sonderfall)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Praktikumsvergütung nach Art. 6 SPRSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

privaten Altersvorsorge, Leistungen der ...Siehe hierzu aber „Riester-Rente“2633102
Produktionsaufgaberente (§ 1 FELEG)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.2.21

Vorjahr 6311

lfd. 6313

04

04

QualifizierungsgeldSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.211

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Rente für Bergleute (§ 45 SGB VI)1632131
Renten des BeitrittsgebietsNach § 302 oder § 302a SGB VI umgewertete Renten (gegebenenfalls einschließlich des Auffüllbetrages nach § 315a SGB VI oder des Rentenzuschlags nach § 319a SGB VI)1632131
Rürup-Rente2633102
RuhegehaltAuch die vergleichbaren Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Amtsverhältnis oder aus einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, das Altersgeld für ausgeschiedene Beamte sowie vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten1633135
Schwerverletztenzulage nach § 57 SGB VIINicht die nach § 217 SGB VII aus der SVLFG gezahlte Schwerverletztenzulage16331

34

(Die Verletztenrente ist um diesen Betrag zu erhöhen.)

StreikgelderSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.122

Vorjahr 6311

lfd. 6313

29

29

Tagesmutter, Einkünfte als ...Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.2.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

04

04

Überbrückungsgeld und sonstige Leistungen der SeemannskasseSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.161

Vorjahr 6311

lfd. 6313

19

19

Überbrückungsgeld des ArbeitgebersSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.5.21

Vorjahr 6311

lfd. 6313

23

23

Übergangsgebührnisse nach § 16 SVG (für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2024: § 11 SVG in der Fassung bis 31.12.2024)Nicht jedoch Übergangsgebührnisse nach § 16 Abs. 6 S. 4 SVG (für Rentenbezugszeiten bis 31.12.2024: § 11 Abs. 6 S. 4 SVG in der Fassung bis 31.12.2024) an den überlebenden Ehegatten eines ausgeschiedenen Soldaten auf Zeit1

6331

ab 01/2021

35

32

ÜbergangsgeldNicht Übergangsgeld, das in Höhe der Arbeitslosenhilfe beziehungsweise ab 01.01.2005 in Höhe des Arbeitslosengeldes II gezahlt wird (PGEKAH 1/2004, TOP 2 ).1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

15

15

Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.141

Vorjahr 6311

lfd. 6313

20

20

Übergangsversorgung der VBL1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

06

06

UnfallruhegehaltSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.51633136
UnterhaltsbeihilfeBezüge von Rechtsreferendaren während des Vorbereitungsdienstes (siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.6)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

06

06

Unterhaltsgeld aus dem ESFSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.171

Vorjahr 6311

lfd. 6313

16

16

Unterhaltsgeld nach Art. 7 § 2 Abs. 2 SPR beziehungsweise Lebensunterhaltspauschale nach Art. 7 § 2 Abs. 3 SPRSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

17

17

Unterstützungsabschlussgesetz (UntAbschlG), Leistungen nach dem ...1633138
UrlaubsgeldAls jährliche Sonderzuwendung Bestandteil des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Verdienstausfallentschädigung nach § 13 USG in der Fassung bis 31.10.2015Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.41

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Vergütung von Teilnehmern an praxisorientierten dualen Studiengängen1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Ohne Versicherungspflicht siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.3.61

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

VerletztengeldNicht das Verletztengeld, das in Höhe der Arbeitslosenhilfe beziehungsweise ab 01.01.2005 in Höhe des Arbeitslosengeldes II gezahlt wird (PGEKAH 1/2004, TOP 2)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

12

12

Verletztenrente

Nur der Betrag, der die Grundrente (beziehungsweise bis 30.06.2011 gegebenenfalls Grundrente Ost) übersteigt (siehe auch GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.3)

Abzug erfolgt maschinell

Bei mehreren Verletztenrenten ohne Bildung eines eigenen SC 6331: Summe der „Nettorentenbeträge“ für die Speicherung im SC 6331 manuell ermitteln und Vorgabe „00“ im Feld Prozentsatz.

Siehe auch „Abfindung durch UV-Träger“, „Erhöhungsbetrag nach § 58 Abs. 1 SGB VII“, „Kindergeld“, „Leistungen aufgrund eines erhöhten Jahresarbeitsverdienstes (zum Beispiel nach § 83 S. 2 SGB VII)“, „Mehrleistungen nach § 94 Abs. 1 SGB VII“ und „Schwerverletztenzulage nach § 57 SGB VII

1633134
VermögenseinkommenSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 62
Vermögenswirksame LeistungenBestandteil des Arbeitsentgelts (§ 2 Abs. 7 5. VermBG)1-Im Betrag der jeweili-gen EKAT (zum Beispiel 00) zu berücksichtigen.

Versorgungsausgleichskasse, Leistungen aus der…

- soweit nur mit dem Ertragsanteil besteuert

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.82633100

Versorgungsausgleichskasse, Leistungen aus der…

- soweit nachgelagert besteuert

Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.3.82633101

Versorgungskrankengeld

(für Rentenbezugszeiten bis zum 31.12.2023)

Für Rentenbezugszeiten ab dem 01.01.2024 siehe Krankengeld der Sozialen Entschädigung.1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

13

13

Versorgungsleistungen nach § 9 Abs. 1 AAÜGNicht die Elternrente nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AAÜG. Siehe hierzu auch das Beratungsergebnis zu RBRTO 2/94, TOP 6.1633135
Vorruhestandsgeld (West)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

05

05

Wehrsold von Soldaten im freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder im freiwilligen Wehrdienst (Rentenbezugszeiten ab 01.01.2017)Siehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 4.1.151

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

WeihnachtsgeldSiehe „Urlaubsgeld“ (die dortigen Ausführungen gelten entsprechend)1

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Weiterbildungskosten nach §§ 81 ff. SGB IIISiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.201im Betrag der jeweiligen EKAT berücksichtigen
Wertguthaben aus flexiblen ArbeitszeitregelungenSiehe GRA zu § 18a SGB IV Abschnitt 4.1.131

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Zusatzversorgung (zum Beispiel VBL, VAP), Leistungen der ...

- soweit nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert -

§ 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. a in Verbindung mit Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG2633100

Zusatzversorgung

(zum Beispiel VBL, VAP), Leistungen der ...

- soweit nachgelagert besteuert -

Nicht bei geförderten Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)

§ 19 EStG oder § 22 Nr. 5 S. 1 EStG oder § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. a in Verbindung mit Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG

2633101
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zuzüglich des Ges.-SV-Beitrages und des Beitrages zur UV nach Art. 4 SPRSiehe GRA zu § 18a SGB IV, Abschnitt 5.1.91

Vorjahr 6311

lfd. 6313

00

00

Zusatzinformationen

Rechtsgrundlage

§ 18a SGB IV