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Gemeinsamen Richtlinie der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 Absatz 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden vom 28.06.2018

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veröffentlicht am

18.05.2020

Dokumentdaten
Stand28.06.2018
Kurztext
Version002.00
Inhaltsübersicht zu den Präventionsrichtlinien
§ 1Grundsatz
§ 2Ziele
§ 3Persönliche Voraussetzungen
§ 4Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
§ 5Inhalte
§ 6Art der Durchführung
§ 7Ergänzende Leistungen
§ 8Zuzahlung
§ 9Inkrafttreten

Gemeinsame Richtlinie der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 Absatz 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie)
 

vom 19.11.2015
vom 28.06.2018

  • Gemeinsame Richtlinie der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 Absatz 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie) vom 28.06.2018
  • Gemeinsame Richtlinien der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben (Richtlinien zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit- Präventionsrichtlinien) vom 19.11.2015

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