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§ 9 Präventionsrichtlinien: Inkrafttreten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Gemeinsame Richtlinie der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 14 Absatz 2 SGB VI über medizinische Leistungen für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden (Präventionsrichtlinie) vom 28.06.2018

Inkrafttreten01.07.2018
Version001.00

Die Richtlinie ergeht im Benehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Die Richtlinie ist regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die gewonnenen Erfahrungen anzupassen.

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