Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit vom 08.12.1990
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderung | Ergänzung der Vorschriften um Verweise auf das Schlussprotokoll und die Durchführungsvereinbarung |
Stand | 08.12.1990 |
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Kurztext | |
Version | 002.00 |
Inhaltsübersicht zum SVA vom 08.12.1990 |
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (BGBl II 1991 S. 743) Vom 08.12.1990 - in Kraft getreten am 01.10.1991 - |
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen -– |
in der Erwägung, daß die fortschreitende politische und wirtschaftliche Integration Europas und die hieraus resultierenden Probleme im Bereich der Sozialen Sicherheit neue Lösungen erfordern und |
in dem Wunsch, ihre Beziehungen in diesem Bereich unter Berücksichtigung der zwischen beiden Staaten bestehenden Besonderheiten entsprechend den Prinzipien zu gestalten, die bei vergleichbaren Regelungen in der Europäischen Gemeinschaft und den meisten westeuropäischen Staaten zur Anwendung kommen |
sind wie folgt übereingekommen |