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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit vom 08.12.1990

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Änderung

Ergänzung der Vorschriften um Verweise auf das Schlussprotokoll und die Durchführungsvereinbarung

Dokumentdaten
Stand08.12.1990
Kurztext
Version002.00
Inhaltsübersicht zum SVA vom 08.12.1990
Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8
Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16
Art. 17Art. 18Art. 19Art. 20Art. 21Art. 22Art. 23Art. 24
Art. 25Art. 26Art. 27Art. 28Art. 29Art. 30Art. 31Art. 32
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Polen
über Soziale Sicherheit
(BGBl II 1991 S. 743)
 
Vom 08.12.1990
 
- in Kraft getreten am 01.10.1991 -
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Polen -–
in der Erwägung, daß die fortschreitende politische und wirtschaftliche Integration Europas und die hieraus resultierenden Probleme im Bereich der Sozialen Sicherheit neue Lösungen erfordern und
in dem Wunsch, ihre Beziehungen in diesem Bereich unter Berücksichtigung der zwischen beiden Staaten bestehenden Besonderheiten entsprechend den Prinzipien zu gestalten, die bei vergleichbaren Regelungen in der Europäischen Gemeinschaft und den meisten westeuropäischen Staaten zur Anwendung kommen
sind wie folgt übereingekommen

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