EIB-Übertragungsabkommen vom 23.08.2007 - Auszug
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderung | Neu aufgenommen |
Stand | 23.08.2007 |
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Kurztext | |
Version | 001.00 |
Inhaltsübersicht zum EIB-Übertragungsabkommen vom 23.08.2007 Die eingefügten Überschriften der Artikel sind nicht Bestandteil des offiziellen Textes. |
Artikel 1 | Verfahren anlässlich des Eintritts in den Dienst der Europäischen Investitionsbank |
Artikel 2 | Verfahren anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienst der Europäischen Investitionsbank |
Artikel 3 | Anerkennung vorheriger Versicherungszeiten |
Artikel 4 | Aufklärungs- und Beratungspflichten |
Artikel 5 | Inkrafttreten |
Artikel 6 | Geltungsdauer/Kündigung |
Artikel 7 | Protokoll |
*Verwerfen*Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von Versorgungsanwartschaften Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Investitionsbank |
*Verwerfen*von dem Wunsch geleitet, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Übertragung von Versorgungsanwartschaften von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf die Pensionseinrichtung der Europäischen Investitionsbank und von der Pensionseinrichtung der Europäischen Investitionsbank auf die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu schaffen - sind wie folgt übereingekommen: |