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EIB-Übertragungsabkommen vom 23.08.2007 - Auszug

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Änderung

Neu aufgenommen

Dokumentdaten
Stand23.08.2007
Kurztext
Version001.00

Inhaltsübersicht zum EIB-Übertragungsabkommen vom 23.08.2007

Die eingefügten Überschriften der Artikel sind nicht Bestandteil des offiziellen Textes.

Artikel 1Verfahren anlässlich des Eintritts in den Dienst der Europäischen Investitionsbank
Artikel 2Verfahren anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienst der Europäischen Investitionsbank
Artikel 3Anerkennung vorheriger Versicherungszeiten
Artikel 4Aufklärungs- und Beratungspflichten
Artikel 5Inkrafttreten
Artikel 6Geltungsdauer/Kündigung
Artikel 7Protokoll
*Verwerfen*Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Europäischen Investitionsbank
über die Übertragung von Versorgungsanwartschaften
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und die Europäische Investitionsbank
*Verwerfen*von dem Wunsch geleitet, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Übertragung von Versorgungsanwartschaften von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung auf die Pensionseinrichtung der Europäischen Investitionsbank und von der Pensionseinrichtung der Europäischen Investitionsbank auf die deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu schaffen - sind wie folgt übereingekommen:

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