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EG-Übertragungsabkommen vom 09.10.1992 - Auszug

Änderungsdienst
veröffentlicht am

10.08.2019

Dokumentdaten
Stand09.10.1992
Kurztext
Version002.00

Inhaltsübersicht zum EG-Übertragungsabkommen vom 09.10.1992

Die eingefügten Überschriften der Artikel sind nicht Bestandteil des offiziellen Textes.

Artikel 1Durchführung des Artikels 11 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 2Durchführung des Artikels 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Europäischen Gemeinschaften
über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII
des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften
 
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Europäischen Gemeinschaften
*Verwerfen*
von dem Wunsch geleitet, die in Artikel 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften enthaltene Grundregelung so durchzuführen, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Rechten der Beamten oder Bediensteten auf Zeit der Gemeinschaften auf dem Gebiete der Rentenversicherung Rechnung zu tragen - sind wie folgt übereingekommen:*Verwerfen*

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