EG-Übertragungsabkommen vom 09.10.1992 - Auszug
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Stand | 09.10.1992 |
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Kurztext | |
Version | 002.00 |
Inhaltsübersicht zum EG-Übertragungsabkommen vom 09.10.1992 Die eingefügten Überschriften der Artikel sind nicht Bestandteil des offiziellen Textes. |
Artikel 1 | Durchführung des Artikels 11 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften |
Artikel 2 | Durchführung des Artikels 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften |
Artikel 3 | |
Artikel 4 | |
Artikel 5 | |
Artikel 6 | |
Artikel 7 | |
Artikel 8 |
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Europäischen Gemeinschaften über die Durchführung des Artikels 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäischen Gemeinschaften*Verwerfen* |
von dem Wunsch geleitet, die in Artikel 11 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften enthaltene Grundregelung so durchzuführen, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Rechten der Beamten oder Bediensteten auf Zeit der Gemeinschaften auf dem Gebiete der Rentenversicherung Rechnung zu tragen - sind wie folgt übereingekommen:*Verwerfen* |