Organisation der Sozialversicherung USA
veröffentlicht am |
21.05.2024 |
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Änderung | Die Zuständigkeit der FBU in Warschau für die DRV Nord und die DRV KBS ist entfallen. |
Stand | 10.04.2024 |
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Version | 003.00 |
- Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung
- Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
- Vom sachlichen Geltungsbereich erfasste Systeme
- Zuständigkeit im zwischenstaatlichen Verfahren
Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung
Die USA (United States of America - Vereinigte Staaten von Amerika) gliedern sich in 50 Bundesstaaten. Historisch bedingt gibt es keine umfassende staatliche Sozialversicherung wie in Deutschland. So konzentriert sich die soziale Sicherheit vor allem auf das nach der Weltwirtschaftskrise 1935 eingeführte bundesstaatliche Alterssicherungssystem, das 1939 um Hinterbliebenen- und 1954 um Erwerbsunfähigkeitsleistungen ergänzt wurde. 1965 folgte eine staatliche Krankenversicherung und 1997 wurden verschiedene Sozialhilfeleistungen zusammengefasst. Heute umfasst die bundesstaatliche Sozialversicherung/Sozialhilfe folgende Leistungen:
- Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Old-Age, Survivors, and Disability Insurance - OASDI),
- Vorübergehende Unterstützung für bedürftige Familien (Temporary Assistance for Needy Families - TANF),
- Krankenversicherung für Alte und Behinderte (Health Insurance for Aged and Disabled - Medicare),
- Staatliche Zuschüsse an die Bundesstaaten für medizinische Hilfsprogramme einkommensschwacher Bürger (Grants to States for Medical Assistance Programs for low income citizens - Medicaid),
- Staatliche Kinderkrankenversicherung für einkommensschwache Bürger (State Children's Health Insurance Program for low income citizens - SCHIP),
- Ergänzendes Sicherungseinkommen (Supplemental Security Income - SSI).
Die bundesstaatliche Krankenversicherung trägt nur Sachleistungen und beruht auf diversen Gesetzen. So wurde 1965 die Krankenversicherung für ältere Menschen eingeführt (Medicare), gefolgt von der 1972 eingeführten Krankenversicherung für Behinderte. Seit dem Family and Medical Leave Act of 1993 besteht für viele Arbeitnehmer die Möglichkeit, krankheitsbedingten Urlaub zu nehmen. Die Kosten verschreibungspflichtiger Medikamente werden seit 2006 zum Teil erstattet und seit 2010 besteht mit dem Affordable Care Act eingeschränkt sogar Zugang zu präventiven Leistungen. Während des Berufslebens sind Arbeitnehmer oft über den Arbeitgeber privat krankenversichert.
Die Medicare für ältere und behinderte Menschen trägt die Kosten bei Krankenhausaufenthalt und bei ärztlichen Behandlungen (Medicare Teile A und B). Die Medicare Advantage (Medicare Teil C) ist hinsichtlich der Leistungen eingeschränkt. Für ältere und behinderte Menschen können auch die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente (Medicare Teil D) übernommen werden, ansonsten erfolgt eine Bedarfsprüfung. Die Kosten tragen die Rentner und der Staat. Für Geldleistungen im Fall von Krankheit und Mutterschaft gibt es keine einheitlichen bundesstaatlichen Leistungen, verschiedene Bundesstaaten sehen jedoch Geldleistung für unterschiedliche Berufsgruppen vor.
Bereits seit Anfang des Zwanzigsten Jahrhunderts bestehen in einigen amerikanischen Bundesstaaten Gesetze zur Unfallversicherung. Heute sind die meisten im öffentlichen und privaten Sektor Beschäftigten über Arbeitgeber-Haftpflichtsysteme gegen Arbeitsunfälle abgesichert. Die Kosten tragen die Arbeitgeber, in einigen wenigen Bundesstaaten sind auch die Arbeitnehmer beteiligt. Die Unfallversicherer tragen als Sachleistungen die Krankheitskosten und gewähren als Geldleistungen Zeit- und Dauerunfallrenten.
Ebenfalls seit 1935 gibt es in den USA eine Arbeitslosenversicherung, die sich je nach Bundesstaat auch unterscheiden kann. Sie finanziert sich über die Arbeitgeber, in drei Bundesstaaten auch über die Arbeitnehmer. In Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer und dem Verdienst kann bis zu 26 Wochen Arbeitslosegeld in Höhe bis zu 50 % des durchschnittlichen Wochenlohns des jeweiligen Bundesstaates bezogen werden. In einigen Staaten erhöht sich das Arbeitslosengeld für unterhaltsberechtigte Kinder und Familienangehörige.
Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Für Beschäftigte und Selbständige besteht die 1935 gegründet staatliche gesetzliche Rentenversicherung nach dem Social Security Act (SSA). Der zuständige Rentenversicherungsträger ist die Social Security Administration (SSA). Von diesem Träger werden unter anderem Altersrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Angehörigenrenten und Hinterbliebenenrenten gewährt (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung USA ’Leistungen der Rentenversicherung’, Abschnitt 2).
Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden nach dem Civil Service Retirement Act versichert. Bis Ende 1986 gehörten alle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dem seit August 1920 bestehenden Civil Service Retirement System (CSRS) an. Die ab 1987 in den öffentlichen Dienst eingetretenen Mitarbeiter gehören dem neu eingerichteten Federal Employees Retirement System (FERS) an. Die bis dahin im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen konnten wählen, ob sie weiterhin dem CSRS angehören oder in das FERS wechseln wollten. Nach dem Civil Service Retirement Act gibt es Renten wegen Invalidität, Altersrenten und Renten an Hinterbliebene.
Für die Beschäftigten bei den amerikanischen Eisenbahnen gilt der Railroad Retirement Act (RRA). Die entsprechenden Gesetze wurden in den Jahren 1934, 1935 und 1937 erlassen. Der dazugehörige Rentenversicherungsträger ist das Railroad Retirement Board (RRB). Von diesem Träger werden Renten wegen Invalidität, Altersrenten, Renten an Ehegatten und Hinterbliebenenrenten gewährt.
Die Leistungen der Social Security werden hauptsächlich durch eine bestimmte Steuer, der Federal Insurance Contributions Act tax (FICA) finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Abgaben je zur Hälfte, Selbständige tragen sie allein in Form des self-employed pay nach dem Self-Employed Contributions Act (SECA). Sie werden nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (Maximum Taxable Earnings) erhoben. Die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen können der GRA zu Leistungen der Rentenversicherung USA ’Leistungen der Rentenversicherung’, Abschnitt 6 entnommen werden.
Jeder Arbeitnehmer, der in den USA ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt, erwirbt Beitragszeiten in der amerikanischen Rentenversicherung (Work credits, auch Social Security Credits, Quarters of Coverage (QC), "Quartale"). Die Anzahl der erworbenen Versicherungszeiten pro Jahr hängt von der Höhe des erzielten Einkommens ab. In den USA können - abhängig von der Höhe des Einkommens - pro Jahr bis zu vier Quartale erworben werden. Das gilt auch dann, wenn die Beschäftigung nicht ein ganzes Jahr ausgeübt wurde. Vor 1978 wurden die Entgelte eines Beschäftigten vierteljährlich der SSA mitgeteilt. Sobald ein Entgelt von mindestens 50 US-$ gemeldet wurde, wurde dem Beschäftigten ein Quartal angerechnet. Wurde am Ende eines Jahres ein Entgelt von mindestens 400 US-$ gemeldet, wurden dem Versicherten für das betreffende Jahr vier Quartale gutgeschrieben (gegebenenfalls auch, wenn in einem der Quartale kein Entgelt erzielt wurde). Ab 1978 wurden die Entgelte vom Arbeitgeber nur noch einmal jährlich an die SSA übermittelt. Gleichzeitig wurde der Mindestbetrag (um ein Quartal zu erhalten) auf 250 US-$ erhöht und seit dem an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Mindesteinkommen für ein Versicherungsquartal sind in der GRA zu Leistungen der Rentenversicherung USA ’Leistungen der Rentenversicherung’, Abschnitt 6 enthalten.
Näheres zu den amerikanischen Versicherungszeiten kann der GRA zu Art. 1 SVA-USA, Abschnitt 5 entnommen werden. Welche Zeiten in welchem Umfang für den deutschen Rentenanspruch berücksichtigt werden können, ist in der GRA zu Art. 7 SVA-USA, Abschnitt 2 dargestellt.
Vom sachlichen Geltungsbereich erfasste Systeme
Das Abkommen mit den USA erfasst nur die Bundesstaatliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung (siehe GRA zu Art. 2 SVA-USA, Abschnitt 2).
Zeiten nach dem Railroad Retirement Act (RRA) können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte dort insgesamt weniger als 120 Versicherungsmonate zurückgelegt hat. Zeiten im Civil Service Retirement System (CSRS) bis zum 31.12.1986 können berücksichtigt werden, wenn der Versicherte während dieser Zeiten bei amerikanischen Regierungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt war (siehe GRA zu Art. 1 SVA-USA, Abschnitt 5).
Zuständigkeit im zwischenstaatlichen Verfahren
Die Verbindungsstelle nach Art. 16 Abs. 2 Buchst. b SVA-USA ist die Sozialversicherungsverwaltung (Social Security Adminstration - SSA). Zuständig ist die SSA in Baltimore, Maryland (Art. 3 VV zum SVA-USA).
Die Aufgaben der SSA werden im Ausland von den Dienststellen für US-Bundesleistungen (Federal Benefits Unit - FBU) wahrgenommen, die bei den amerikanischen Auslandsvertretungen ansässig sind. Im Verhältnis zu Deutschland ist dies die FBU in Frankfurt am Main.