Organisation der Sozialversicherung Serbien
veröffentlicht am |
24.01.2022 |
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Änderung | Abschnitt 2 und 3 wurden aufgrund einer Änderung der internen Zuständigkeit der serbischen Rentenversicherung aktualisiert. |
Stand | 30.12.2021 |
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Version | 002.00 |
- Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung
- Organisation der Rentenversicherung
- Zwischenstaatliches Verfahren
Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung
Die serbische gesetzliche Sozialversicherung umfasst folgende Zweige der Sozialversicherung:
- die Rentenversicherung (siehe Abschnitt 2),
- die Krankenversicherung (Träger: Republički fond za zdravsteno osiguranje)
Sie erbringt Geld- und Sachleistungen bei Krankheit und Unfällen sowie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. - die Arbeitslosenversicherung (Träger: Nacionalna sluzba za zapošljavanje)
Sie gewährt Arbeitslosengeld an die pflichtversicherten Personen.
Eine eigenständige gesetzliche Unfallversicherung existiert in Serbien nicht. Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder bei Berufskrankheit werden von der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung erbracht.
Die Sozialversicherung ist überwiegend versicherungsbasiert. Die Beiträge werden in der Regel von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen. In der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 26% des Bruttoeinkommens, hiervon entfallen 12% auf die Arbeitgeber und 14% auf die Arbeitnehmer. Selbständige und Landwirte tragen die Beiträge allein.
Die serbische Sozialversicherungsanstalt (Zavod za socijalno osiguranje) mit Sitz in Belgrad ist zuständig für alle grundsätzlichen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den von Serbien geschlossenen Sozialversicherungsabkommen, die die drei Zweige der serbischen Sozialversicherung betreffen. Sie nimmt daher auch die Aufgaben der Verbindungsstelle im Bereich der Rentenversicherung wahr. Die Sozialversicherungsanstalt ist aber nicht für die Bearbeitung von Rentenanträgen oder ‑ansprüchen zuständig (siehe hierzu Abschnitt 3).
Organisation der Rentenversicherung
Die serbische gesetzliche Renten- und Invalidenversicherung ist ein öffentlich-rechtliches Sicherungssystem.
Sie erbringt Leistungen bei Invalidität, Alter und Tod (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Serbien). Hierzu gehören auch Invaliditätsrenten oder Renten wegen Todes, wenn der Leistungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist.
Zum versicherten Personenkreis siehe GRA zu Art. 1 Nr. 10 SVA-Jugoslawien, Abschnitt 7.
Finanziert werden die Leistungen im Umlageverfahren durch Beiträge der Arbeitgeber und Versicherten und - soweit erforderlich - aus dem Staatshaushalt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind
- der Republikfonds der Renten- und Invalidenversicherung (Republički fond za penzijsko i invalidsko osiguranje) mit Sitz in Belgrad
- der Provinzfonds der Renten- und Invalidenversicherung (Pokrajinski fond za penzijsko i invalidsko osiguranje) in Novi Sad und
- das Büro der Direktion des Fonds für Pristina (Služba Direkcije Fonda) mit Sitz in Belgrad.
Der Provinzfonds ist für die Autonome Provinz Vojvodina, das Büro der Direktion des Fonds für Pristina mit Sitz in Belgrad für das Gebiet des Kosovo zuständig. Für die anderen Landesteile ist der Republikfonds in Belgrad zuständig.
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Renten- und Invalidenversicherung aus dem Jahr 2003, das zwischenzeitlich mehrmals geändert wurde.
Zwischenstaatliches Verfahren
Das zwischenstaatliche Verfahren ist mit dem Republikfonds der Renten- und Invalidenversicherung, dem Provinzfonds der Renten- und Invalidenversicherung oder dem Büro der Direktion des Fonds für Pristina mit Sitz in Belgrad (siehe Abschnitt 2) zu führen. Zu weiteren Einzelheiten zum Verfahren siehe GRA zu Übersicht VV zum SVA-Jugoslawien, Abschnitt 6.