EPA-Übertragungsabkommen vom 08.12.1995 - Auszug
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Stand | 08.12.1995 |
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Kurztext | |
Version | 001.00 |
Inhaltsübersicht zum EPA-Übertragungsabkommen vom 08.12.1995 Die eingefügten Überschriften der Artikel sind nicht Bestandteil des offiziellen Textes. |
Artikel 1 | Durchführung des Artikels 12 Absatz 1 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt |
Artikel 2 | Durchführung des Artikels 12 Absatz 2 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt |
Artikel 3 | Anerkennung vorheriger Versicherungszeiten |
Artikel 4 | Aufklärungs- und Beratungspflichten |
Artikel 5 | Inkrafttreten |
Artikel 6 | Geltungsdauer/Kündigung |
Artikel 7 | Protokoll |
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland |
von dem Wunsch geleitet, die in Artikel 12 Absätze 1 und 2 der Versorgungsordnung für das Europäische Patentamt enthaltene Grundregelung so durchzuführen, daß die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, die es ermöglichen, den Rechten der Beamten oder Vertragsbediensteten des Europäischen Patentamts auf dem Gebiete der Rentenversicherung Rechnung zu tragen sind wie folgt übereingekommen:*Verwerfen* |