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Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.06.2023

Änderung

redaktionelle Änderung - Link berichtigt

Dokumentdaten
Stand31.07.2019
Kurztext
Version009.00
TITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1Definitionen
Art. 2Persönlicher Geltungsbereich
Art. 3Sachlicher Geltungsbereich
Art. 4Gleichbehandlung
Art. 5Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
Art. 6Zusammenrechnung der Zeiten
Art. 7Aufhebung der Wohnortklauseln
Art. 8Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen
Art. 9Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung
Art. 10Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
TITEL II: BESTIMMUNG DES ANWENDBAREN RECHTS
Art. 11Allgemeine Regelung
Art. 12Sonderregelung
Art. 13Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
Art. 14Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
Art. 15Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften
Art. 16Ausnahmen von den Artikeln 11 bis 15
TITEL III: BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE VERSCHIEDENEN ARTEN VON LEISTUNGEN
Kapitel 1: Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und Gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
Abschnitt 1: Versicherte und ihre Familienangehörigen mit Ausnahme von Rentnern und deren Familienangehörigen
Art. 17Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
Art. 18Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
Art. 19Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats
Art. 20Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
Art. 21Geldleistungen
Art. 22Rentenantragsteller
Abschnitt 2: Rentner und ihre Familienangehörigen
Art. 23Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Art. 24Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Art. 25Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
Art. 26Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
Art. 27Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat - Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
Art. 28Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
Art. 29Geldleistungen für Rentner
Art. 30Beiträge der Rentner
Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
Art. 31Allgemeine Bestimmung
Art. 32Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat
Art. 33Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
Art. 34Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Art. 35Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 2: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Art. 36Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
Art. 37Transportkosten
Art. 38Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
Art. 39Verschlimmerung einer Berufskrankheit
Art. 40Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
Art. 41Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 3: Sterbegeld
Art. 42Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt
Art. 43Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
Kapitel 4: Leistungen bei Invalidität
Art. 44Personen, für die ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs A galten
Art. 45Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten
Art. 46Personen, für die entweder ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs A als auch des Typs B galten
Art. 47Verschlimmerung des Invaliditätszustands
Art. 48Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
Art. 49Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 5: Alters- und Hinterbliebenenrenten
Art. 50Allgemeine Vorschriften
Art. 51Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
Art. 52Feststellung der Leistungen
Art. 53Doppelleistungsbestimmungen
Art. 54Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
Art. 55Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
Art. 56Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
Art. 57Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Art. 58Gewährung einer Zulage
Art. 59Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
Art. 60Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 6: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Art. 61Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Art. 62Berechnung der Leistungen
Art. 63Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
Art. 64Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
Art. 65Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
Art. 65aBesondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistung bei Arbeitslosigkeit besteht
Kapitel 7: Vorruhestandsleistungen
Art. 66Leistungen
Kapitel 8: Familienleistungen
Art. 67Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen
Art. 68Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
Art. 68aGewährung von Leistungen
Art. 69Ergänzende Bestimmungen
Kapitel 9: Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
Art. 70Allgemeine Vorschrift
TITEL IV: VERWALTUNGSKOMMISSION UND BERATENDER AUSSCHUSS
Art. 71Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungskommission
Art. 72Aufgaben der Verwaltungskommission
Art. 73Fachausschuss für Datenverarbeitung
Art. 74Rechnungsausschuss
Art. 74aEuropäische Arbeitsbehörde
Art. 75Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
TITEL V: VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Art. 76Zusammenarbeit
Art. 77Schutz personenbezogener Daten
Art. 78Elektronische Datenverarbeitung
Art. 79Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
Art. 80Befreiungen
Art. 81Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
Art. 82Ärztliche Gutachten
Art. 83Anwendung von Rechtsvorschriften
Art. 84Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
Art. 85Ansprüche der Träger
Art. 86Bilaterale Vereinbarungen
TITEL VI: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 87Übergangsbestimmungen
Art. 87aÜbergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012
Art. 88Aktualisierung der Anhänge
Art. 89Durchführungsverordnung
Art. 90Aufhebung
Art. 91Inkrafttreten
 
ANHÄNGE
Anhang IUnterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
Anhang IIBestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten
Anhang IIIBeschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern
Anhang IVMehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
Anhang VMehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitgliedstaat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch aufgeführt ist)
Anhang VIRechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten
Anhang VIIÜbereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität
Anhang VIIIFälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet
Anhang IXLeistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Art. 54 anzuwenden
Anhang XBesondere beitragsunabhängige Geldleistungen
Anhang XIBesondere Vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
  • der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019
    (ABl. [EU] Nr. L 186/21 vom 11.07.2019)
  • der Verordnung (EU) 2017/492 der Kommission vom 21.03.2017
    (ABl. [EU] Nr. L 76/13 vom 22.03.2017)
  • der Verordnung (EU) Nr. 1368/2014 der Kommission vom 17.12.2014
    (ABl. [EU] Nr. L 366/15 vom 20.12.2014)
  • der Verordnung (EU) Nr. 1372/2013 der Kommission vom 19.12.2013
    (ABl. [EU] Nr. L 346/27 vom 20.12.2013)
  • der Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates vom 13.05.2013
    (ABl. [EU] Nr. L 158/1 vom 10.06.2013)
  • der Verordnung (EU) Nr. 1224/2012 der Kommission vom 18.12.2012
    (ABl. [EU] Nr. L 349/45 vom 19.12.2012)
  • der Verordnung (EU) Nr. 465/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2012
    (ABl. [EU] Nr. L 149/4 vom 08.06.2012)
  • der Verordnung (EU) Nr. 1244/2010 der Kommission vom 09.12.2010
    (ABl. [EU] Nr. L 338/35 vom 22.12.2010)
  • der Verordnung (EG) Nr. 988/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009
    (ABl. [EU] Nr. L 284/43 vom 30.10.2009)
  • der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
    (ABl. [EU] Nr. L 204/30 vom 04.08.2007)
  • der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
    (ABl. [EU] Nr. L 200/1 vom 07.06.2004) und

unter Berücksichtigung

  • des Beschlusses Nr. 1/2014 des Gemischten Ausschusses, eingesetzt im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 28.11.2014
    (ABl. [EU] Nr. L 367/122 vom 23.12.2014)
  • des Beschlusses Nr. 81/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 03.05.2013
    (ABl. [EU] Nr. L 291/42 vom 31.10.2013)
  • des Beschlusses Nr. 15/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 01.02.2013
    (ABl. [EU] Nr. L 144/20 vom 30.05.2013)
  • des Beschlusses Nr. 14/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 01.02.2013
    (ABl. [EU] Nr. L 144/19 vom 30.05.2013)
  • des Beschlusses Nr. 18/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10.02.2012
    (ABl. [EU] Nr. L 161/24 vom 21.06.2012)
  • des Beschlusses Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses eingesetzt im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 31.03.2012
    (ABl. [EU] Nr. L 103/51 vom 13.04.2012)
  • des Beschlusses Nr. 76/2011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 01.07.2011
    (ABl. [EU] Nr. L 262/33 vom 06.10.2011)

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