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Artikel 74a VO (EG) Nr. 883/2004: Europäische Arbeitsbehörde

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019
(ABl. [EU] Nr. L 186/21 vom 11.07.2019)

Inkrafttreten31.07.2019
Version002.00

(1) Unbeschadet der Aufgaben und Tätigkeiten der Verwaltungskommission unterstützt die Europäische Arbeitsbehörde die Anwendung dieser Verordnung gemäß ihren Aufgaben nach der Verordnung (EU) 2019/1149. Die Verwaltungskommission arbeitet mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammen, um die Tätigkeiten einvernehmlich aufeinander abzustimmen und Überschneidungen zu vermeiden. Dazu schließt sie eine Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Arbeitsbehörde.

(2) Die Verwaltungskommission kann die Europäische Arbeitsbehörde auffordern, gemäß Artikel 13 Absatz 11 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1149 Fragen, die in den Bereich der sozialen Sicherheit fallen und Gegenstand eines Mediationsverfahrens sind, an sie zu verweisen.

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