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Russische Föderation - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.11.2019

Änderung

Abschnitt 1.1 - Aufnahme eines Hinweises zum international umstrittenen Beitritt der Krim und Sewastopol

Dokumentdaten
Stand13.03.2017
Rechtsgrundlage

Recht der Herkunftsgebiete

Version001.01

Staatliche Entwicklung

Die Russische Föderation (Russland) ist im Zusammenhang mit der Auflösung der Sowjetunion aus der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) entstanden. Erläuterungen zur Sowjetunion sowie eine Kartenskizze sind in der dortigen GRA zu Sowjetunion (bis 1991) - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete Abschnitt 1 enthalten.

Ende der 1980er Jahre begannen in den meisten Sowjetrepubliken nationale Bestrebungen nach Unabhängigkeit. Auch die RSFSR erklärte sich am 12.06.1990 für unabhängig. Allerdings blieb sie zunächst weiterhin eine Teilrepublik der Sowjetunion bis zu deren formaler Auflösung zum 31.12.1991.

Seitdem existiert die Russische Föderation als einer der aus der früheren Sowjetrepubliken hervorgegangenen souveränen Staaten.

Elf dieser souveränen Staaten, darunter die Russische Föderation, haben sich sofort mit der Auflösung der Sowjetunion in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zusammengeschlossen. Georgien trat der GUS erst später (1993) als 12. Mitglied bei, ist mittlerweile jedoch wieder ausgetreten. Die Ukraine hat am 19.03.2014 den Austritt aus der GUS beschlossen.

Zur GUS gehören nicht die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.

Erläuterungen zu den übrigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind in der dortigen GRA zu Nachfolgestaaten der Sowjetunion - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete, Abschnitt 1 enthalten.

Die Gliederung der Russischen Föderation

Die Russische Föderation ist staatsrechtlich und verwaltungsmäßig vielfach unterteilt, wobei mehrere unterschiedliche Rechtsformen existieren. Die Russische Föderation besteht aus 22 Republiken, 9 Regionen (Kraj), 46 Gebieten (Oblast), 1 Autonomen Gebiet, 4 Autonomen Kreisen und 3 Städten mit Sonderstatus (Moskau, St. Petersburg, Sewastopol). Diese einzelnen Teile sind in 8 größeren Föderationsbezirken zusammengefasst: Nordwestlicher Bezirk, Zentraler Bezirk, Südlicher Bezirk, Nordkaukasus, Wolga, Ural, Sibirien, Fernost.

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es noch eine weitere Verwaltungsebene (Rayon).

Hinweis: Der Beitritt der Republik Krim und der Stadt Sewastopol am 21.03.2014 ist international umstritten.

Die Deutschen in der Russischen Föderation

Zur Situation der Deutschen während des Bestehens der Sowjetunion wird auf die dortige GRA zu Sowjetunion (bis 1991) - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete Abschnitt 2 verwiesen.

Seit 1992 sind rund 700.000 deutschstämmige Personen (einschließlich Angehörige) im Wege des Aufnahmeverfahrens nach dem BVFG aus der Russischen Föderation nach Deutschland zugezogen. Detaillierte Angaben für die einzelnen Jahre sowie die Zuzugszahlen aus den anderen Nachfolgestaaten sind in der dortigen GRA zu Nachfolgestaaten der Sowjetunion - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete, Anlage 1 - Spätaussiedlerstatistik enthalten.

Ansprüche nach dem FRG können nur die anerkannten Vertriebenen und Spätaussiedler, nicht aber die Angehörigen der Spätaussiedler erwerben. Auf die Ausführungen in der GRA zu § 1 FRG wird hingewiesen.

Es gibt in der Russischen Föderation inzwischen auch Projekte, die deutsche Minderheit zu fördern. So sind Anfang der 1990er Jahre in zwei Siedlungsgebieten mit mehrheitlich deutschstämmiger Bevölkerung entsprechende Rayons mit Selbstverwaltung der deutschen Minderheit eingerichtet worden (Rayon Asowo im Gebiet Omsk und Rayon Halbstadt in der Altai-Republik).

Nach der Volkszählung 2002 lebten rund 600.000 Personen deutscher Abstammung in der Russischen Föderation.

Jüdische Zuwanderer (Kontingentflüchtlinge)

Aus der Russischen Föderation (sowie anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion) sind seit 1990 zahlreiche jüdische Zuwanderer (oft auch als Kontingentflüchtlinge bezeichnet) nach Deutschland gekommen. Hinweise zu diesem Personenkreis sind in der GRA zu Nachfolgestaaten der Sowjetunion - 1. Allgemeines: Recht der Herkunftsgebiete, Abschnitt 3 enthalten.

Zusatzinformationen

Rechtsgrundlage

Recht der Herkunftsgebiete