Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Organisation der Sozialversicherung Schweden

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.11.2019

Änderung

Neu aufgenommen

Dokumentdaten
Stand22.12.2015
Version001.01

Organisation der Sozialversicherung

Die Anfänge des schwedischen Systems der sozialen Sicherheit liegen schon zum Ende des 19. Jahrhunderts. Die erste Sozialversicherungsgesetzgebung erfolgte bereits im Jahr 1890. Das erste nationale Alters- und Invalidenrentensystem, die Volksrente, wurde im Jahr 1914 eingeführt. Das System der sozialen Sicherheit entwickelte sich ständig weiter, hatte aber seine wegweisenden Veränderungen erst nach 1945. So wurde erst im Jahr 1960 die an die Erwerbstätigkeit geknüpfte Absicherung durch die Zusatzrente eingeführt. Der größte Veränderungsprozess im Bereich der Rentenversicherung wurde ab dem Jahr 1999 vorgenommen, als die bisherigen alten Rentensysteme (Volks- und Zusatzrente) durch das neue Rentensystem abgelöst wurden.

In Schweden beruht das System der sozialen Sicherheit im Wesentlichen schon immer auf dem Prinzip der staatlichen Versicherung. Diese bietet allen Personen, die in Schweden wohnen und/oder arbeiten, einen allumfassenden Schutz in den verschiedenen Lebensphasen gegen soziale Risiken wie Krankheit, Invalidität, Alter und Tod.

Die staatliche Versicherung gilt für alle Personengruppen und unabhängig vom sozialen Status. Daher wird auch nicht zwischen Arbeitnehmern, Selbständigen und Staatsbediensteten unterschieden. Selbständige und Unternehmer sind daher im allgemeinen System genauso sozial abgesichert wie die Staatsbediensteten.

Das System der sozialen Sicherheit ist in allen Bereichen obligatorisch (Ausnahme: einkommensabhängiger freiwilliger Teil der Arbeitslosenversicherung) und wird seit dem 01.01.2011 einheitlich durch das Sozialversicherungsbuch (Socialförsäkringsbalken) geregelt. In diesem neuen Sozialversicherungsbuch wurden über 30 andere Gesetze und Vorschriften zusammengefasst, um eine übersichtlichere Struktur mit einheitlichen Verfahrensregeln und gleichen Widerspruchsmöglichkeiten zu schaffen.

Historisch begründet gliedert sich das System der sozialen Sicherheit in eine an

  • den Wohnsitz gebundene Absicherung, die eine Mindestsicherung und Beihilfen vorsieht, und
  • die Erwerbstätigkeit geknüpfte Absicherung, die den Schutz gegen Einkommensverlust sicherstellen soll.

Beide Formen der Absicherung (durch Wohnsitz oder durch Erwerbstätigkeit) sind nach wie vor Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit in Schweden. Ab dem 16. Lebensjahr werden alle Personen, die in Schweden wohnen oder bei Erwerbstätigkeit, in die unterschiedlichen Personenregister des Sozialversicherungssystems eingetragen. Diese sind dann Grundlage für die unterschiedlichen Leistungsansprüche.

Im Unterschied zu anderen europäischen Systemen der sozialen Sicherheit existiert in Schweden aber kein separates Wohn- und/oder Erwerbstätigensystem. Dies gilt insbesondere seit 1999 auch für die Rentenversicherung. Das schwedische System der sozialen Sicherheit versichert immer beide Grundelemente und sieht auf dieser Grundlage Leistungen vor, die sich lediglich über die Art der Finanzierung unterscheiden können.

So gibt es Bereiche, die nur über Steuern, wie zum Beispiel die Familienleistungen, finanziert werden und somit eine an den Wohnsitz gebundene Absicherung darstellen. Andere Bereiche werden ausschließlich über Beiträge finanziert (zum Beispiel Krankheit und Mutterschaft), sodass hier eine an die Erwerbstätigkeit gebundene Absicherung vorliegt. Für die meisten Bereiche gibt es aber eine Mischform aus Beiträgen und Steuern (zum Beispiel für Alters- und Hinterbliebenenrenten).

Danach werden folgende Kernbereiche erfasst:

  • Krankenversicherung (sjukförsäkring),
  • Elternversicherung (föräldraförsäkring),
  • Familienleistungen (familjeförmåner)
  • Leistungen bei Invalidität (invaliditetsförmån),
  • Altersrente (ålderspension),
  • Hinterbliebenenrente (efterlevandepension),
  • Arbeitsunfallversicherung (arbetsskadeförsäkring) und Berufskrankheiten (arbetssjukdomar),
  • Arbeitslosenversicherung (arbetslöshetsförsäkring).

Das System der sozialen Sicherheit liegt, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung, im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten (Socialdepartementet); für die Arbeitslosenversicherung ist das Ministerium für Beschäftigung (Arbetsmarknadsdepartementet) zuständig.

Verwaltung und Leistungen der Sozialversicherung

Die soziale Sicherheit wird seit 01.01.2005 in erster Linie vom schwedischen Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) wahrgenommen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die bisherige Aufsichtsbehörde, das Reichsversicherungsamt (Riksförsäkringsverket), und die bis dahin 21 selbständigen Versicherungskassen (Försäkringskassan) in die neue Behörde, das schwedische Sozialversicherungsamt, überführt. Diese Institution ist allgemein zuständig für die finanzielle Absicherung der Familien und Kinder beziehungsweise der Kranken und Behinderten. Hier werden alle Personen während ihrer aktiven Lebensphase betreut. Das Leistungsspektrum ist breit gefächert und umfasst zum Beispiel für

Familien und Kinder

  • das Elterngeld,
  • die temporären Zulagen für die Kinderbetreuung,
  • das temporäre Elterngeld im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption,
  • das Mutterschutzgeld,
  • das Kindergeld,
  • das Pflegegeld,
  • das Unterhaltsgeld und
  • das Wohngeld,

die Kranken und Behinderten

  • das Krankengeld,
  • die berufliche Rehabilitation,
  • den Krankheits- und Aktivitätsausgleich,
  • das Wohngeld,
  • die Arbeitsunfallentschädigungen,
  • die Zahnpflegeunterstützung,
  • die Behindertenunterstützung und
  • die Kraftfahrzeugbeihilfe.

Aufgrund einer weiteren Organisationsreform ab 01.01.2010 wurden die bisherigen Aufgaben für die Alters- und Hinterbliebenenrenten auf die neu geschaffene Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) übertragen. Diese Rentenbehörde ist zusätzlich auch für alle anderen Leistungen an Ältere und Hinterbliebene zuständig. Diese Institution ist somit im Prinzip für die Gesamtversorgung der älteren Bevölkerung verantwortlich. Das Leistungsspektrum umfasst

  • die Altersrente,
  • die Hinterbliebenenrente,
  • die freiwillige Rentenversicherung,
  • die Seefahrerrente,
  • das Wohngeld und
  • die Unterstützung älterer Menschen.

Sozialhilfe, keine Leistung der Sozialversicherung

Die Sozialhilfe wird in Schweden nicht als Teil der Sozialversicherung angesehen, obwohl auch diese Leistung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit und soziale Angelegenheiten (Socialdepartementet) liegt. Die Aufsicht wird durch das Zentralamt für das Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen) wahrgenommen. Die lokale Verwaltung der Sozialhilfe einschließlich der Pflege und Betreuung von Kindern und Familien sowie der Pflege von älteren und behinderten Menschen liegt allein in der Zuständigkeit der Gemeinden.

Organisation der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird als Teilbereich der sozialen Sicherheit (vergleiche Abschnitt 1.1) durch das schwedische Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan) und die Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten) mitverwaltet.

Aufgrund der Tatsache, dass diese Institutionen aber jeweils für unterschiedliche Lebensabschnitte und Renten zuständig sind, ergeben sich hier auch unterschiedliche Organisationsstrukturen. Für die Leistungen bei Invalidität ist ausschließlich das schwedische Sozialversicherungsamt zuständig (vergleiche Abschnitt 2.1). Die Alters- und Hinerbliebenenrenten werden nur von der Rentenbehörde verwaltet (vergleiche Abschnitt 2.2).

Das schwedische Sozialversicherungsamt (Försäkringskassan)

Seit dem 01.01.2005 ist das schwedische Sozialversicherungsamt insbesondere zuständig für die finanzielle Absicherung der Kranken und Behinderten. Da die schwedischen Leistungen für Invalidität, der Krankheits- und Aktivitätsausgleich, nach schwedischem Recht dem Krankengeld zugeordnet sind, ist auch nur das schwedische Sozialversicherungsamt für diese Rentenleistungen zuständig.

Beachte:

Die Alters- und Hinterbliebenenrenten werden nur von der Rentenbehörde verwaltet (vergleiche Abschnitt 2.2).

Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz weiterhin in Stockholm. Über das Land verteilt gibt es zusätzlich noch über 50 örtliche Versicherungszentren (lokala försäkringscenter LFC) und 15 nationale Versicherungszentren (nationellt försäkringscenter - NFC).

Es wird Rente für den Leistungsfall der Invalidität gewährt (vergleiche GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Schweden). Die Zuständigkeiten für das zwischenstaatliche Verfahren ergeben sich aus dem Abschnitt 5.

Die Rentenbehörde (Pensionsmyndigheten)

Ab 01.01.2010 ist die Rentenbehörde direkt verantwortlich für die Alters- und Hinterbliebenenrenten. In diesem Zusammenhang ist sie aber auch zuständig für Informationen über das Gesamtsystem aller Alters- und Hinterbliebenenrenten einschließlich der Betriebsrenten und anderen privaten Renten.

Beachte:

Die schwedischen Invaliditätsrenten werden nur vom schwedischen Sozialversicherungsamt verwaltet (vergleiche Abschnitt 2.1).

Neben der Zentrale der Rentenbehörde in Stockholm gibt es noch acht Regionaldienststellen in Gävle, Halmstad, Karlstad, Luleå, Sundsvall, Söderhamn, Visby und Växjö.

Es werden Renten für den Leistungsfall des Alters und des Todes gewährt (vergleiche GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Schweden). Die Zuständigkeiten für das zwischenstaatliche Verfahren ergeben sich aus dem Abschnitt 5.

Vom Europarecht erfasste Systeme und Rechtsvorschriften

Die Mitgliedstaaten geben in Erklärungen (siehe Art. 9 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 5 VO (EWG) Nr. 1408/71) die Rechtsvorschriften, Systeme und Regelungen bekannt, für die das Europarecht entsprechend Art. 3 VO (EG) Nr. 883/2004 oder Art. 4 Abs. 1 und 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 gelten soll.

In Bezug auf Schweden gilt das Europarecht nach der bisher vorliegenden Erklärung Schwedens für den Bereich der Rentenversicherung auf der Grundlage des schwedischen Sozialversicherungsbuchs

  • bei Invalidität für den Krankheits- und Aktivitätsausgleich,
  • bei Alter für die allgemeine Altersrente und
  • an Hinterbliebene für die Hinterbliebenenrente.

Detaillierte Informationen zu den schwedischen Leistungen sind der GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Schweden zu entnehmen.

Vom Europarecht nicht erfasste Systeme und Rechtsvorschriften

Nicht unter den sachlichen Geltungsbereich des Europarechts fallende Systeme der Sozialversicherung und/oder Rechtsvorschriften sind zurzeit nicht bekannt.

Zwischenstaatliches Verfahren

Die Zuständigkeit der schwedischen Versicherungsträger (Verbindungsstellen) richtet sich im Rentenverfahren nach

  • der beantragten Leistungsart und
  • dem Wohnsitz des Berechtigten.

Je nachdem, ob der Berechtige in Schweden (vergleiche Abschnitt 5.1) oder in Deutschland (vergleiche Abschnitt 5.2) wohnt, wird das Verfahren nur von/mit dem jeweils zuständigen Versicherungsträger geführt. Außerhalb eines Rentenverfahrens ist der Wohnsitz des Versicherten für die Anforderung eines E 205 SE/P5000 nicht von Bedeutung (vergleiche Abschnitt 5.3).

Wohnsitz in Schweden

Bei Wohnsitz des Berechtigten in Schweden ist zuständiger Versicherungsträger für

  • den Kranken- und Aktivitätszuschuss (Invaliditätsrenten)
    eine der circa 60 regionalen schwedischen Versicherungskassen. Die interne Zuständigkeit bestimmt sich über den Wohnsitz. Ist der zuständige Träger (noch) nicht bekannt, sind Rückfragen an die Försäkringskassan, Visby, zu richten.
  • die Alters- und Hinterbliebenenrente
    das Pensionsmyndigheten, Luleå.

Wohnsitz in Deutschland

Bei Wohnsitz des Berechtigten in Deutschland ist zuständiger Versicherungsträger für

  • den Kranken- und Aktivitätszuschuss (Invaliditätsrenten)
    die Försäkringskassan, Visby,
  • die Alters- und Hinterbliebenenrenten
    das Pensionsmyndigheten, Visby. Der Schriftwechsel ist aber über die zentrale Stelle des Pensionsmyndigheten, Luleå, vorzunehmen.

Anforderung eines E 205 SE/P5000 außerhalb des Rentenverfahrens

Anfragen zum Umfang der schwedischen Versicherungszeiten (E 205 SE/P5000) außerhalb eines Rentenverfahrens werden, unabhängig vom Wohnsitz des Versicherten, regelmäßig gerichtet an das Pensionsmyndigheten, Luleå.

Zusatzinformationen