Navigation und Service

Logo der Deutschen Rentenversicherung (Link zur Startseite rvRecht)

rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung

Organisation der Sozialversicherung Nordmazedonien

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Änderung

Redaktionelle Überarbeitung wegen der Änderung des Staatsnamens in Nordmazedonien. s.o.

Dokumentdaten
Stand06.05.2019
Version002.00

Gesetzliche Sozialversicherung

Die nordmazedonische gesetzliche Sozialversicherung umfasst folgende Zweige der Sozialversicherung:

  • die Renten- und Invalidenversicherung (siehe Abschnitt 2)
  • die Krankenversicherung (Träger: Krankenversicherungsfonds der Republik Nordmazedonien)
    Sie erbringt Geld- und Sachleistungen bei Krankheit und Unfällen sowie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • die Arbeitslosenversicherung (Träger: Arbeitsamt der Republik Nordmazedonien)
    Sie gewährt Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit.

Eine eigenständige gesetzliche Unfallversicherung existiert in Nordmazedonien nicht. Leistungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder bei Berufskrankheit werden von der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung erbracht.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die nordmazedonische Rentenversicherung basiert auf drei Säulen.

Die 1. Säule bildet die umlagefinanzierte Renten- und Invalidenversicherung (Abschnitt 2.1).

Bei der 2. Säule handelt es sich um eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die ebenfalls eine Pflichtversicherung ist (Abschnitt 2.2).

Die 3. Säule bildet eine freiwillige, kapitalgedeckte Altersversorgung.

Die umlagefinanzierte Renten- und Invalidenversicherung

Die umlagefinanzierte Renten- und Invalidenversicherung ist ein öffentlich-rechtliches Sicherungssystem.

Sie erbringt Leistungen bei Invalidität, Alter und Tod (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Nordmazedonien). Hierzu gehören auch Invaliditätsrenten oder Renten wegen Todes, wenn der Leistungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist.

Zum versicherten Personenkreis der umlagefinanzierten Renten- und Invalidenversicherung siehe GRA zu Art. 1 Abs. 1 Nr. 7 SVA-Nordmazedonien, Abschnitt 3.

In der Regel sind die in der umlagefinanzierten Rentenversicherung Versicherten auch in der kapitalgedeckten Rentenversicherung pflichtversichert (siehe Abschnitt 2.2).

Finanziert werden die Leistungen im Umlageverfahren durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbständigen und - soweit erforderlich - aus dem Staatshaushalt. Für die Renten- und Invaliditätsversicherung gilt ein einheitlicher Beitragssatz (2015: 18 % vom Bruttoverdienst), den die Arbeitgeber und Selbständigen zahlen.

Sind die Versicherten sowohl in der umlagefinanzierten als auch in der kapitalgedeckten Rentenversicherung pflichtversichert (siehe Abschnitt 2.2), beträgt der Beitragssatz für die umlagefinanzierte Rentenversicherung 12 % und für die kapitalgedeckte Rentenversicherung 6 % des Bruttoverdienstes.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Fonds für die Renten- und Invalidenversicherung von Nordmazedonien (Fond na penziskoto i invalidskoto osiguruvanje na Severna Makedonija, PIOM).

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Renten- und Invalidenversicherung.

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung bildet die zweite Säule der nordmazedonischen Rentenversicherung. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung.

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung erfasst alle Personen, die nach dem 01.01.2003 eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Personen sind somit sowohl in der umlagefinanzierten Renten- und Invalidenversicherung als auch in der kapitalgedeckten Pflichtversicherung pflichtversichert.

Personen, deren Beschäftigung vor dem 01.01.2003 begonnen hat, hatten bis zum 31.12.2005 die Möglichkeit, sich neben der Pflichtversicherung in der umlagefinanzierten Renten- und Invalidenversicherung auch für eine Versicherung in der kapitalgedeckten Rentenversicherung zu entscheiden. Haben sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, sind sie weiterhin allein in der umlagefinanzierten Renten- und Invalidenversicherung versichert (siehe Abschnitt 2.1).

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung wird von privaten Rentenversicherern durchgeführt, die durch eine staatliche Aufsichtsbehörde (MAPAS) zugelassen und kontrolliert werden.

Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die obligatorische kapitalgedeckte Rentenversicherung.

Vom sachlichen Geltungsbereich des SVA-Nordmazedonien erfasste Systeme

Für Nordmazedonien wird nach Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Spiegelstrich SVA-Nordmazedonien lediglich die umlagefinanzierte Renten- und Invalidenversicherung vom sachlichen Geltungsbereich des SVA-Nordmazedonien erfasst.

Zwischenstaatliches Verfahren

Das zwischenstaatliche Verfahren ist mit dem Fonds für die Renten- und Invalidenversicherung von Nordmazedonien PIOM (siehe Abschnitt 2.1) zu führen.

Die Anschrift kann der Anschriften-Datei "Ausl. RV-Träger" in rvDialog entnommen werden.

Die kapitalgedeckte Rentenversicherung und ihre Träger (siehe Abschnitt 2.2) sind nicht in das zwischenstaatliche Verfahren einbezogen.

Zusatzinformationen