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Synopse - VO (EWG) Nr. 1408/71 - VO (EG) Nr. 883/2004

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Änderung

Wiederaufnahme

Dokumentdaten
Stand06.04.2010
Version001.00

TITEL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
BegriffsbestimmungenArt. 1 Art. 1
Persönlicher GeltungsbereichArt. 2 Art. 2
GleichbehandlungArt. 3 Abs. 1 Art. 4
Art. 3 Abs. 2 -
Art. 3 Abs. 3 Art. 8 Abs. 1
Sachlicher GeltungsbereichArt. 4 Art. 3
Art. 4 Abs. 2a Satz 2 und Abs. 2b Art. 70 Abs. 1 und 2
Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der VerordnungArt. 5 Art. 9 Abs. 1
Abkommen über soziale Sicherheit, an deren Stelle diese Verordnung trittArt. 6 Art. 8 Abs. 1
Von dieser Verordnung nicht berührte internationale BestimmungenArt. 7 Art. 8 Abs. 1
Abschluss von Abkommen zwischen MitgliedstaatenArt. 8 Abs. 1 Art. 8 Abs. 2
Art. 8 Abs. 2 Art. 9 Abs. 1
Zulassung zur freiwilligen Versicherung oder freiwilligen WeiterversicherungArt. 9 Abs. 1 Art. 14 Abs. 4
Art. 9 Abs. 2 Art. 6
Verlängerung des RahmenzeitraumsArt. 9a Art. 5
Aufhebung der Wohnortklauseln - Auswirkung der Pflichtversicherung auf die BeitragserstattungArt. 10 Abs. 1 Art. 7
Art. 10 Abs. 2 Art. 5
Beitragsunabhängige SonderleistungenArt. 10a Abs. 1 Art. 70 Abs. 3 und 4
Art. 10a Abs. 2 Art. 6
Art. 10a Abs. 3 und 4 Art. 5
Anpassung von LeistungenArt. 11 -
Verbot des Zusammentreffens von LeistungenArt. 12 Abs. 1 Art. 10
Art. 12 Abs. 2 und 3 Art. 5

TITEL II: BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Allgemeine RegelungArt. 13 Art. 11
Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine abhängige Beschäftigung ausübenArt. 14 Nr. 1a Art. 12 Abs. 1
Art. 14 Nr. 1b -
Art. 14 Nr. 2a -
Art. 14 Nr. 2b Art. 13 Abs. 1
Art. 14 Nr. 3 -
Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine selbständige Tätigkeit ausübenArt. 14a Nr. 1a Art. 12 Abs. 2
Art. 14a Nr. 1b -
Art. 14a Nr. 2 Art. 13 Abs. 2
Art. 14a Nr. 3 und 4 -
Sonderregelung für SeeleuteArt. 14b Nr. 1 bis 3 -
Art. 14b Nr. 4 Art. 11 Abs. 4 Satz 2
Sonderregelung für Personen, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausübenArt. 14c Buchstabe a Art. 13 Abs. 3
Art. 14c Buchstabe b -
Verschiedene BestimmungenArt. 14d Abs. 1 Art. 13 Abs. 5
Art. 14d Abs. 2 -
Art. 14d Abs. 3 Art. 5
Sonderregelung für im Rahmen eines Sondersystems für Beamte versicherte Personen, die gleichzeitig im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten eine abhängige Beschäftigung und/oder eine selbständige Tätigkeit ausübenArt. 14e Art. 13 Abs. 4
Sonderregelung für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Beamte, die in einem dieser Staaten im Rahmen eines Sondersystems versichert sindArt. 14f -
Freiwillige Versicherung und freiwillige WeiterversicherungArt. 15 Art. 14 Abs. 1 bis 3
Sonderregelung für das Geschäftspersonal der diplomatischen Vertretungen und der konsularischen Dienststellen sowie für die Hilfskräfte der Europäischen GemeinschaftenArt. 16 Abs. 1 und 2 -
Art. 16 Abs. 3 Art. 15
Ausnahmen von den Artikeln 13 bis 16Art. 17 Art. 16 Abs. 1
Besondere Vorschriften für Rentner, denen Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten geschuldet werdenArt. 17a Art. 16 Abs. 2

TITEL III: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINZELNEN LEISTUNGSARTEN

Kapitel 1: Krankheit und Mutterschaft

Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Zusammenrechnung der Versicherungs-, Beschäftigungs- oder WohnzeitenArt. 18 Art. 6

Abschnitt 4: Rentenantragsteller und deren Familienangehörige

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Anspruch auf Sachleistungen bei Erlöschen des Leistungsanspruchs gegen den zuletzt zuständigen TrägerArt. 26 Art. 22

Abschnitt 5: Rentenberechtigte und deren Familienangehörige

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland bestehtArt. 27 Art. 23
Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines einzigen oder mehrerer Staaten, falls ein Anspruch auf Leistungen im Wohnland nicht bestehtArt. 28 Art. 24
Rentenanspruch auf Grund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Wohnlandes, falls ein Anspruch auf Sachleistungen im Wohnland bestehtArt. 28a Art. 25
Familienangehörige eines Rentners, die in einem anderen Staat als der betreffende Rentner wohnen - Wohnortwechsel in den Staat, in dem der Rentner wohntArt. 29 Art. 26
Sachleistungen von erheblicher BedeutungArt. 30 Art. 33
Aufenthalt von Rentnern und/oder ihren Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie wohnenArt. 31 Art. 27
Beiträge der RentenberechtigtenArt. 33 Art. 30
Allgemeine VorschriftArt. 34 Abs. 1 -
Art. 34 Abs. 2 Art. 31

Abschnitt 6: Verschiedene Vorschriften

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Erstattung zwischen den TrägernArt. 36 Art. 35

Kapitel 2: Invalidität

Abschnitt 1: Arbeitnehmer oder Selbständige, für die ausschließlich Rechtsvorschriften galten, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität von der Dauer der Versicherungszeiten unabhängig ist

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Allgemeine VorschriftenArt. 37 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Art. 44 Abs. 1 und 2
Art. 37 Abs. 1 Satz 2 -
Anrechnung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galtenArt. 38 Art. 45
Feststellung der LeistungenArt. 39 Abs. 1 bis 3 und 5 Art. 44 Abs. 2 bis 4
Art. 39 Abs. 4 und 6 Art. 5

Abschnitt 2: Arbeitnehmer oder Selbständige, für die ausschließlich Rechtsvorschriften galten, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität von der Dauer der Versicherungs- oder Wohnzeiten abhängig ist, oder für die Rechtsvorschriften dieser und der in Abschnitt 1 genannter Art galten

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Allgemeine VorschriftenArt. 40 Abs. 1, 2 und 4 Art. 46
Art. 40 Abs. 3 Art. 5

Abschnitt 3: Verschlimmerung des Invaliditätszustands

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Art. 41 Art. 47

Abschnitt 4: Wiedergewährung ruhender oder entzogener Leistungen - Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter - Neuberechnung von gemäß Art. 39 festgestellten Leistungen

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Bestimmung des leistungspflichtigen Trägers im Fall der Wiederaufnahme der Leistungsgewährung bei InvaliditätArt. 42 -
Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter - Neuberechnung der nach Art. 39 festgestellten LeistungenArt. 43Art. 48

Abschnitt 5: Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Art. 43a Art. 49

Kapitel 3: Alter und Tod (Renten)

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Allgemeine Vorschriften für die Feststellung der Leistungen, wenn für den Arbeitnehmer oder Selbständigen die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galtenArt. 44 Abs. 2 Art. 50 Abs. 1
Art. 44 Abs. 1 und 3 -
Berücksichtigung der Versicherungs- oder Wohnzeiten, die nach den Rechtsvorschriften zurückgelegt worden sind, die für den Arbeitnehmer oder Selbständigen im Hinblick auf den Erwerb, die Aufrechterhaltung oder das Wiederaufleben des Leistungsanspruchs galtenArt. 45 Abs. 1 Art. 6
Art. 45 Abs. 2 bis 5 Art. 51
Art. 45 Abs. 6 Art. 5, Art. 11
Feststellung der LeistungenArt. 46 Art. 52 Abs. 1 bis 4
Allgemeine Vorschriften über die nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf Leistungen bei Invalidität, Alter oder Tod anzuwendenden Kürzungs-, Ruhens- oder EntziehungsbestimmungenArt. 46a Art. 53
Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art, die nach den Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschuldet werdenArt. 46b Art. 54
Besondere Vorschriften für das Zusammentreffen einer oder mehrerer Leistungen nach Art. 46a Absatz 1 mit einer oder mehreren Leistungen unterschiedlicher Art oder mit sonstigen Einkünften, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sindArt. 46c Art. 55
Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der LeistungenArt. 47 Abs. 1 und 2 Art. 56
Art. 47 Abs. 3 und 4 -
Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem JahrArt. 48 Art. 57 Abs. 1 bis 3
Berechnung der Leistungen, wenn der Betreffende nicht gleichzeitig die Voraussetzungen nach sämtlichen Rechtsvorschriften erfüllt, nach denen Versicherungs- oder Wohnzeiten zurückgelegt wurden, oder wenn er ausdrücklich beantragt hat, die Feststellung der Leistungen bei Alter aufzuschiebenArt. 49 Art. 50 Abs. 2 bis 4
Gewährung einer Zulage, wenn die Summe der nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geschuldeten Leistungen nicht den Mindestbetrag erreicht, der in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats vorgesehen ist, in dessen Gebiet der Empfänger wohntArt. 50 Art. 58
Anpassung und Neuberechnung der LeistungenArt. 51 Art. 59
Von einem Sondersystem für Beamte erfasste PersonenArt. 51a Art. 60

Kapitel 6: Arbeitslosigkeit

Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Zusammenrechnung der Versicherungs- oder BeschäftigungszeitenArt. 67 Art. 61
Berechnung der LeistungArt. 68 Abs. 1 Art. 62
Art. 68 Abs. 2 Art. 5

Abschnitt 2: Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat als den zuständigen Staat begeben

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Bedingungen und Grenzen der Aufrechterhaltung des LeistungsanspruchsArt. 69 Art. 64
Zahlung der Leistung und ErstattungArt. 70 Art. 64 Abs. 1 Buchstabe d

Abschnitt 3: Arbeitslose, die während ihrer letzten Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnten

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Art. 71 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer i und Buchstabe b Ziffer i Art. 65 Abs. 1
Art. 71 Abs. 1 Buchstabe a Ziffer ii und Buchstabe b Ziffer ii Art. 65 Abs. 5 und 6
Art. 71 Abs. 2 -

Abschnitt 4: Von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Art. 71a -

Kapitel 8: Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und für Waisen

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Unterhaltsberechtigte Kinder von RentnernArt. 77 -
WaisenArt. 78 -
Art. 78a -
Gemeinsame Vorschriften für die Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentenberechtigten und für WaisenArt. 79 -
Vorschriften über Leistungen an Waisen, die gegenüber einem Sondersystem für Beamte anspruchsberechtigt sindArt. 79a -

TITEL VI: VERSCHIEDENE VORSCHRIFTEN

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Zusammenarbeit der zuständigen BehördenArt. 84 Abs. 1 bis 4 Art. 76 Abs. 1 bis 3 und 7
Art. 84 Abs. 5 Art. 77
Beziehungen zwischen Trägern und Personen im Geltungsbereich dieser VerordnungArt. 84a Art. 76 Abs. 4 bis 6
Steuerbefreiung und Steuerermäßigung - Befreiung von der LegalisierungArt. 85 Abs. 1 und 2 Art. 80
Art. 85 Abs. 3 Art. 78 Abs. 3 und 4
Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe, die bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des zuständigen Staates eingereicht werdenArt. 86 Abs. 1 Art. 81
Art. 86 Abs. 2 Art. 68 Abs. 3
Ärztliche GutachtenArt. 87 Abs. 1 Art. 82
Art. 87 Abs. 2 Art. 5
Überweisung der auf Grund dieser Verordnung geschuldeten Beträge in einen anderen MitgliedstaatArt. 88 -
Besonderheiten bei der Anwendung bestimmter RechtsvorschriftenArt. 89 Art. 83
Beiträge der Arbeitgeber oder Unternehmen, deren Wohnsitz beziehungsweise Sitz nicht im zuständigen Staat liegtArt. 91 -
Einziehung von BeiträgenArt. 92 Art. 84 Abs. 1 und 4
Ansprüche des verpflichteten Trägers gegen haftende DritteArt. 93 Art. 85

TITEL VII: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Übergangsvorschriften für die ArbeitnehmerArt. 94 Abs. 1 bis 7 Art. 87 Abs. 1 bis 7
Art. 94 Abs. 8 bis 10 -
Übergangsbestimmungen für die SelbständigenArt. 95 -
Übergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1248/92Art. 95a -
Übergangsbestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1247/92Art. 95b -
Übergangsvorschriften für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1606/98Art. 95c -
Übergangsvorschriften für StudierendeArt. 95d -
Übergangsbestimmungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1399/1999Art. 95e -
Übergangsvorschriften in Bezug auf Anhang II Teil I Abschnitt D. DEUTSCHLAND und Abschnitt R. ÖSTERREICHArt. 95f -
Übergangsvorschriften in Bezug auf die Streichung des österreichischen Pflegegeldes aus Anhang IIaArt. 95g -
Erstattungsvereinbarungen zwischen TrägernArt. 96 -
Notifizierung in Bezug auf bestimmte VorschriftenArt. 97 Art. 9
DurchführungsverordnungArt. 98 Art. 89

ANHÄNGE

VO (EWG) Nr. 1408/71VO (EG) Nr. 883/2004
Persönlicher Geltungsbereich der VerordnungAnhang I-
Sondersysteme für Selbständige, die nach Art. 1 Buchstabe j) vierter Unterabsatz nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallenAnhang II, Teil I-
Besondere Geburtsbeihilfen, die nach Art. 1 Buchstabe u) nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallenAnhang II, Teil IIAnhang I
Beitragsunabhängige Sonderleistungen im Sinne von Art. 4 Abs. 2b, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallenAnhang II, Teil III-
Beitragsunabhängige SonderleistungenAnhang IIaAnhang X
Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, die ungeachtet des Artikels 6 der Verordnung weiterhin anzuwenden sind - Bestimmungen aus Abkommen über soziale Sicherheit, deren Geltungsbereich nicht alle Personen umfasst, auf welche die Verordnung anzuwenden istAnhang IIIAnhang II
Rechtsvorschriften im Sinne von Art. 37 Absatz 1 der Verordnung, nach denen die Höhe der Leistungen bei Invalidität nicht von der Dauer der Versicherungszeiten abhängtAnhang IV, Teil AAnhang VI
Sondersysteme für Selbständige im Sinne des Artikels 38 Absatz 3 und des Artikels 45 Absatz 3 der VerordnungAnhang IV, Teil B-
Fälle im Sinne von Art. 46 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung, in denen auf die Berechnung der Leistung gem. Art. 46 Absatz 2 der Verordnung verzichtet werden kannAnhang IV, Teil CAnhang VIII, Teil 1
Leistungen und Abkommen im Sinne von Art. 46 b Absatz 2 der VerordnungAnhang IV, Teil DAnhang IX
Wechselseitige Übereinstimmung der Erwerbsminderungsstufen zwischen den Rechtsvorschriften der MitgliedstaatenAnhang VAnhang VII
Besondere Bestimmungen über die Anwendung der Rechtsvorschriften bestimmter MitgliedstaatenAnhang VIAnhang XI
Anhang VI, Deutschland, Nr. 18Art. 32 Abs. 1 VO (EG) Nr. 987/2009
Anhang VI, Deutschland, Nr. 21 und 22Art. 32 Abs. 2 VO (EG) Nr. 987/2009
Fälle, in denen eine Person gleichzeitig den Rechtsvorschriften zweier Mitgliedstaaten unterliegtAnhang VII-
Systeme, die lediglich Familienbeihilfen oder zusätzliche oder besondere Beihilfen für Waisen vorsehenAnhang VIII-

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