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Geringfügigkeitsgrenzen – versicherungsfreie selbständig Tätige

Änderungsdienst
veröffentlicht am

11.12.2023

Änderung

Ergänzung der Werte ab 01.01.2024

Dokumentdaten
Stand15.11.2023
Kurztext
Version002.00

Im Folgenden sind die ab 01.01.2013 für die Bestimmung von Versicherungsfreiheit auf Grund einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit maßgebenden Geringfügigkeitsgrenzen aufgeführt (§ 5 Abs. 2 SGB VI in Verbindung mit § 8 SGB IV).

Zeitraummonatliche Geringfügigkeitsgrenze
ab 01.01.2024538,00 EUR
01.01.2023 bis 31.12.2023520,00 EUR
01.01.2013 bis 31.12.2022450,00 EUR

für Zeiten vor dem 01.01.2013 siehe Aktuelle Werte "Geringfügigkeitsgrenzen"

Zusatzinformationen