Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
veröffentlicht am |
10.08.2019 |
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Änderung | Der Verordnungstext in Art. 75 Abs. 1 erster Gedankenstrich VO (EG) Nr. 987/2009 wurde berichtigt. |
Stand | 24.02.2018 |
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Kurztext | |
Version | 003.00 |
Inhaltsübersicht zu den Artikeln der VO (EG) Nr. 987/2009 |
Historie | |
Präambel |
TITEL I: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
KAPITEL I: Begriffsbestimmungen
Artikel 1 | Begriffsbestimmungen |
KAPITEL II: Vorschriften über die Zusammenarbeit und den Datenaustausch
Artikel 2 | Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den Trägern |
Artikel 3 | Umfang und Modalitäten des Datenaustauschs zwischen den betroffenen Personen und den Trägern |
Artikel 4 | Format und Verfahren des Datenaustauschs |
Artikel 5 | Rechtswirkung der in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Dokumente und Belege |
Artikel 6 | Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen |
Artikel 7 | Vorläufige Berechnung von Leistungen und Beiträgen |
KAPITEL III: Sonstige allgemeine Vorschriften zur Durchführung der Grundverordnung
Artikel 8 | Verwaltungsvereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten |
Artikel 9 | Sonstige Verfahren zwischen den Behörden und Trägern |
Artikel 10 | Verbot des Zusammentreffens von Leistungen |
Artikel 11 | Bestimmung des Wohnortes |
Artikel 12 | Zusammenrechnung von Zeiten |
Artikel 13 | Regeln für die Umrechnung von Zeiten |
TITEL II: BESTIMMUNG DER ANWENDBAREN RECHTSVORSCHRIFTEN
Artikel 14 | Nähere Vorschriften zu den Artikeln 12 und 13 der Grundverordnung |
Artikel 15 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben b und d, Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 der Grundverordnung (über die Unterrichtung der betroffenen Träger |
Artikel 16 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel 13 der Grundverordnung |
Artikel 17 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel 15 der Grundverordnung |
Artikel 18 | Verfahren zur Durchführung von Artikel 16 der Grundverordnung |
Artikel 19 | Unterrichtung der betreffenden Personen und der Arbeitgeber |
Artikel 20 | Zusammenarbeit zwischen den Trägern |
Artikel 21 | Pflichten des Arbeitgebers |
TITEL III: BESONDERE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERSCHIEDENEN ARTEN VON LEISTUNGEN
KAPITEL I: Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
Artikel 22 | Allgemeine Durchführungsvorschriften |
Artikel 23 | Regelung bei einem oder mehreren Systemen im Wohn- oder Aufenthaltsmitgliedstaat |
Artikel 24 | Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat |
Artikel 25 | Aufenthalt in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat |
Artikel 26 | Geplante Behandlungen |
Artikel 27 | Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat |
Artikel 28 | Geldleistungen bei Pflegebedürftigkeit bei Aufenthalt oder Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat |
Artikel 29 | Anwendung von Artikel 28 der Grundverordnung |
Artikel 30 | Beiträge der Rentner |
Artikel 31 | Anwendung von Artikel 34 der Grundverordnung |
Artikel 32 | Besondere Durchführungsvorschriften |
KAPITEL II: Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Artikel 33 | Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat |
Artikel 34 | Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat eintreten |
Artikel 35 | Streitigkeiten hinsichtlich des beruflichen Charakters eines Unfalls oder einer Krankheit |
Artikel 36 | Verfahren bei einer in mehr als einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann |
Artikel 37 | Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung |
Artikel 38 | Verschlimmerung einer Berufskrankheit |
Artikel 39 | Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten |
Artikel 40 | Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten |
Artikel 41 | Besondere Durchführungsvorschriften |
KAPITEL III: Sterbegeld
Artikel 42 | Antrag auf Sterbegeld |
KAPITEL IV: Leistungen bei Invalidität, Alters- und Hinterbliebenenrenten
Artikel 43 | Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen |
Artikel 44 | Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten |
Artikel 45 | Beantragung von Leistungen |
Artikel 46 | Angaben und Unterlagen zu Leistungsanträgen |
Artikel 47 | Bearbeitung der Anträge durch die beteiligten Träger |
Artikel 48 | Mitteilung der Entscheidungen an den Antragsteller |
Artikel 49 | Bemessung des Grades der Invalidität |
Artikel 50 | Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse |
Artikel 51 | Neuberechnung der Leistungen |
Artikel 52 | Maßnahmen zur beschleunigten Berechnung der Rente |
Artikel 53 | Koordinierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten |
KAPITEL V: Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Artikel 54 | Zusammenrechnung der Zeiten und Berechnung der Leistungen |
Artikel 55 | Bedingungen und Grenzen für die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt |
Artikel 56 | Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben |
Artikel 57 | Vorschriften für die Anwendung der Artikel 61, 62, 64 und 65 der Grundverordnung auf von einem Sondersystem für Beamte erfasste Personen |
KAPITEL VI: Familienleistungen
Artikel 58 | Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen |
Artikel 59 | Regelungen für den Fall, in dem sich die anzuwendenden Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen ändern |
Artikel 60 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel 67 und 68 der Grundverordnung |
Artikel 61 | Verfahren bei der Anwendung von Artikel 69 der Grundverordnung |
TITEL IV: FINANZVORSCHRIFTEN
KAPITEL I: Kostenerstattung für Leistungen bei der Anwendung von Artikel 35 und Artikel 41 der Grundverordnung
Abschnitt 1: Erstattung auf der Grundlage tatsächlicher Aufwendungen
Artikel 62 | Grundsätze |
Abschnitt 2: Erstattung auf der Grundlage von Pauschalbeträgen
Artikel 63 | Bestimmung der betroffenen Mitgliedstaaten |
Artikel 64 | Methode zur Berechnung der monatlichen Pauschalbeträge und des gesamten Pauschalbetrags |
Artikel 65 | Mitteilung der Jahresdurchschnittskosten |
Abschnitt 3: Gemeinsame Vorschriften
Artikel 66 | Erstattungsverfahren zwischen Trägern |
Artikel 67 | Fristen für die Einreichung und Zahlung der Forderungen |
Artikel 68 | Verzugszinsen und Anzahlungen |
Artikel 69 | Jahresabschlussbericht |
KAPITEL II: Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach Artikel 65 der Grundverordnung
Artikel 70 | Erstattung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit |
KAPITEL III: Rückforderung gezahlter, aber nicht geschuldeter Leistungen, Einziehung vorläufiger Zahlungen und Beiträge, Ausgleich und Unterstützung bei der Beitreibung
Abschnitt 1: Grundsätze
Artikel 71 | Gemeinsame Bestimmungen |
Abschnitt 2: Ausgleich
Artikel 72 | Nicht geschuldete Leistungen |
Artikel 73 | Vorläufig gezahlte Geldleistungen oder Beiträge |
Artikel 74 | Mit dem Ausgleich verbundene Kosten |
Abschnitt 3: Beitreibung
Artikel 75 | Begriffsbestimmungen und gemeinsame Bestimmungen |
Artikel 76 | Auskunftsverlangen |
Artikel 77 | Zustellung |
Artikel 78 | Beitreibungsersuchen |
Artikel 79 | Vollstreckungstitel |
Artikel 80 | Zahlungsmodalitäten und -fristen |
Artikel 81 | Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels und Anfechtung der Vollstreckungsmaßnahmen |
Artikel 82 | Grenzen der Unterstützung |
Artikel 83 | Verjährungsfrist |
Artikel 84 | Vorsorgemaßnahmen |
Artikel 85 | Beitreibungskosten |
Artikel 86 | Überprüfungsklausel |
TITEL V: SONSTIGE VORSCHRIFTEN, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 87 | Ärztliche Gutachten und verwaltungsmäßige Kontrollen |
Artikel 88 | Mitteilungen |
Artikel 89 | Informationen |
Artikel 90 | Währungsumrechnung |
Artikel 91 | Statistiken |
Artikel 92 | Änderung der Anhänge |
Artikel 93 | Übergangsbestimmungen |
Artikel 94 | Übergangsvorschriften für Renten |
Artikel 95 | Übergangszeit für den elektronischen Datenaustausch |
Artikel 96 | Aufhebung |
Artikel 97 | Veröffentlichung und Inkrafttreten |
Anhänge | |
Anhang 1 | Durchführungsbestimmungen zu bilateralen Abkommen, die weiter in Kraft bleiben, und neue bilaterale Durchführungsvereinbarungen |
Anhang 2 | Sondersysteme für Beamte (nach den Artikeln 31 und 41 der Durchführungsverordnung) |
Anhang 3 | Mitgliedstaaten, die die Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen verlangen |
Anhang 4 | Einzelheiten der in Artikel 88 Absatz 4 der Durchführungsverordnung genannten Datenbank |
Anhang 5 | Mitgliedstaaten, die den Höchstbetrag der Erstattung nach Artikel 65 Absatz 6 Satz 3 der Grundverordnung auf der Grundlage des Durchschnittsbetrags der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die im vorangegangenen Kalenderjahr nach ihren Rechtsvorschriften zu zahlen waren, auf Basis der Gegenseitigkeit bestimmen (nach Artikel 70 der Durchführungsverordnung) |