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Organisation der Sozialversicherung Litauen

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.11.2019

Änderung

Neu aufgenommen

Dokumentdaten
Stand24.11.2015
Version001.01

Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung

Das litauische Recht kennt Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod. Darüber hinaus werden Familienleistungen gewährt.

Die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung wurden 1991 durch die litauische Gesetzgebung mit dem Gesetz über die Staatliche Sozialversicherung (Valstybinio socialinio draudimo istatymas) geschaffen.

Das Gesetz über Renten der Staatlichen Sozialversicherung (Valstybiniu socialinio draudimo pensiju istatymas) von 1994 bildet die Grundlage der ersten Säule der staatlichen Altersrenten. Es wurde in der Vergangenheit zuletzt 2005 geändert (siehe Abschnitt 2.1).

Mit dem Gesetz über die Staatlichen kapitalgedeckten Renten von 2001 (Lietuvos Respublikos valstybinio socialinio draudimo fondo biudžeto sandaros istatymas) wurde 2004 für die Rentenversicherung eine sogenannte zweite Säule eingeführt. Diese ist eine Zusatzversicherung bei einem privaten Rentenfonds, für die man sich freiwillig entscheiden kann (siehe Abschnitt 2.2).

Darüber hinaus wurden 1999 das Gesetz über die Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Nelaimingu atsitikimu darbe ir profesiniu ligu socialinio draudimo istatymas) und 2000 das Gesetz über die Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (Ligos ir motinystes socialinio draudimo istatymas) erlassen.

Die Staatliche Sozialversicherungsanstalt des Ministeriums für Soziale Sicherheit und Arbeit (Valstybinio socialinio draudimo fondo valdyba prie Socialines apsaugos ir darbo ministerijos, SoDra) und deren örtliche Dienststellen sind verantwortlich für die Verwaltung der Sozialversicherungszweige Renten, Krankheit und Mutterschaft (Geldleistungen) sowie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die SoDra ist auch für die Einziehung der Beiträge für alle Versicherungen und deren Weiterleitung an die Nationale Krankenversicherungsanstalt (Valstybine ligoniu kasa), die Litauische Arbeitsbehörde (Lietuvos darbo birža) und an private Pensionskassen verantwortlich.

Die Litauische Arbeitsbehörde des Ministeriums für Soziale Sicherheit und Arbeit (Lietuvos darbo birža prie Socialines apsaugos ir darbo ministerijos) mit ihren lokalen Dienststellen ist zuständig für aktive und passive Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit.

Die Einrichtungen der Sozialhilfe auf kommunaler Ebene sind verantwortlich für die Mehrzahl der Nicht-Versicherungsleistungen wie Familienleistungen und für soziale Dienste.

Das Ministerium für Gesundheit (Sveikatos apsaugos ministerija) und die Nationale Krankenversicherungsanstalt des Ministeriums für Gesundheit (Valstybine ligoniu kasa prie Sveikatos apsaugos ministerijos) sind verantwortlich für das Gesundheitswesen.

Organisation der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Litauen besteht aus zwei Säulen. Neben der „Staatlichen Rentenversicherung" (siehe Abschnitt 2.1) existiert mit der „Staatlichen kapitalgedeckten Rentenversicherung“ (siehe Abschnitt 2.2) noch ein weiteres Alterssicherungssystem.

In Litauen gibt es keine Sondersysteme. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Angehörige der Polizei, Staatssicherheit, Streitkräfte und verwandte Dienste) gibt es jedoch für einige Leistungen staatlich finanzierte Zusatzsysteme.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Von der ersten Säule, einer umlagefinanzierten staatlichen Rentenversicherung, werden alle Arbeitnehmer sowie Selbständige und Landwirte erfasst.

Renten können sowohl Versicherte im Alter sowie bei Erwerbsminderung als auch deren Hinterbliebene erhalten (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Litauen, Abschnitt 2).

Die zuständige Verbindungsstelle für die Anwendung des europäischen Rechts ist die SoDra mit ihrem Sitz in Vilnius.

Das kapitalgedeckte Rentensystem

Seit 2004 besteht zusätzlich die Möglichkeit, neben den Beiträgen zum gesetzlichen Rentenversicherungssystem freiwillig einen Teil der Beiträge in eine private kapitalgedeckte Alterssicherung einzuzahlen, der sogenannten zweiten Säule. Die Entscheidung für die Aufteilung der Beiträge ist endgültig. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Haben sich Versicherte dafür entschieden, Beiträge in eine private kapitalgedeckte Alterssicherung einzuzahlen, wird ein Teil der für die Ergänzung der Altersrente bestimmten Sozialversicherungsbeiträge auf ein individuelles Konto bei einem privaten Pensionsfonds übertragen.

Da es im Jahr 2013 Änderungen in der zweiten Säule der Rentenversicherung gab, mussten sich die Versicherten zwischen dem 1. April und dem 30. November 2013 entscheiden, ob sie

  • ihre Beitragszahlungen auf ihr individuelles Konto stoppen und lediglich noch in dem obligatorischen Sozialversicherungssystem versichert bleiben oder
  • nur einen Teil ihrer vorgesehenen Sozialversicherungsbeiträge auf ihr individuelles Konto überweisen oder
  • nur einen Teil dieser Beiträge auf ihr individuelles Konto überweisen, einen zusätzlichen Teil selbst entrichten und vom Staat Beiträge basierend auf dem jährlichen nationalen Durchschnittseinkommen erhalten.

Systeme, die vom Europarecht erfasst werden

Die Mitgliedstaaten geben in Erklärungen (siehe Art. 9 VO (EG) Nr. 883/2004) die Rechtsvorschriften bekannt, für die das Europarecht entsprechend Art. 3 VO (EG) Nr. 883/2004 gilt.

In Bezug auf Litauen wird aus dem Bereich der Rentenversicherung die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Abschnitt 2.1) erfasst.

Systeme, die nicht vom Europarecht erfasst werden

Nicht unter den sachlichen Geltungsbereich des Europarechts fällt gemäß der litauischen Erklärung (siehe Art. 9 VO (EG) Nr. 883/2004) das kapitalgedeckte Rentensystem (siehe Abschnitt 2.2).

Zwischenstaatliches Verfahren

Zuständiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Auslandsrentenbüro der SoDra in Vilnius.

Die Anschrift lautet:

Valstybinio Socialinio Draudimo Fondo Valdybos

Užsienio Išmoku Tarnyba

Kalvariju g. 147

08221 VILNIUS

LITAUEN

Weiterführende Informationen enthält die Internetseite der SoDra (www.sodra.lt).

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