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Organisation der Sozialversicherung Lettland

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Änderung

Im Abschnitt 5 hat sich die Adresse der Serviceabteilung Ausland der gesetzlichen Sozialversicherungsanstalt geändert.

Dokumentdaten
Stand27.11.2015
Version001.00

Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung

Lettland blickt auf eine wechselhafte Geschichte zurück, geprägt durch viele Besatzungen, insbesondere im letzten Jahrhundert. Am 21.08.1991 wird die 1990 verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft gesetzt und damit der heutige Staat gegründet. Die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung wurden 1994 vom lettischen Kabinett geschaffen. Sie umfasst unter anderem die

  • Rentenversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Unfallversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung.

Das System der sozialen Sicherheit wird in Lettland vom Sozialministerium (Labklajibas ministrija) organisiert. Daneben ist die Staatliche Steuerbehörde (Valsts ienemumu diensests) für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig. Für die Krankenversicherung einschließlich der (Sach-)Leistungen im Krankheitsfall ist das Gesundheitsministerium (Veselibas ministrija) zuständig. Die Staatliche Sozialversicherungsanstalt (Valsts socialas apdrošinašanas agentura - VSAA) mit ihren 33 örtlichen Zweigstellen verwaltet die (Geld-)Leistungen der Sozialversicherung für Krankheit, Mutterschaft, Alter, Hinterbliebene, Invalidität, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit sowie die Familienleistungen.

Die lettische gesetzliche Sozialversicherung basiert auf dem Prinzip der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, die durch den Arbeitgeber und/oder die versicherte Person selbst oder vom staatlichen Budget oder entsprechenden Sonderbudgets der Sozialversicherung für die Renten- und Invaliditätsversicherung entrichtet werden.

Die Leistungen und die Leistungshöhe der lettischen Sozialversicherung sind abhängig von den Beiträgen und der Dauer der Versicherungszeit. Dabei werden auch die Versicherungszeiten im früheren (sowjetischen) System berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt über die Versicherungsbeiträge und Steuermittel.

Das einheitliche Sozialversicherungssystem erfasst Arbeitnehmer und Selbständige. Die Beiträge werden vom Finanzamt eingezogen.

Organisation der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Lettland besteht aus drei Säulen. Neben der „staatlichen Rentenversicherung" (siehe Abschnitt 2.1) existieren mit dem „staatlichen kapitalgedeckten Rentensystem“ (siehe Abschnitt 2.2) und der „freiwilligen privaten Versicherung“ (siehe Abschnitt 2.3) noch zwei weitere Alterssicherungssysteme.

In Lettland gibt es keine Sondersysteme. Bestimmte Personenkreise (zum Beispiel Beamte, Polizisten, Parlamentarier, Richter und Staatsanwälte) erhalten eine ergänzende Versorgungsleistung zur staatlichen Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung wurde am 02.11.1995 das „Gesetz über staatliche Renten“ (Likums "Par valsts pensijam“) erlassen, welches am 01.01.1996 in Kraft getreten ist. Es bildet die Grundlage der ersten Säule der staatlichen Altersrenten. Das „Gesetz über staatliche Renten“ regelt nicht nur die Rentengewährung und -berechnung vom 01.01.1996 an, sondern in zahlreichen Übergangsvorschriften auch die für die Zeit bis zum 31.12.1990 und für den Zeitraum vom 01.01.1991 bis zum 31.12.1995. Es wurde in der Vergangenheit häufig geändert, zuletzt mit dem "Gesetz über staatliche Renten und staatliche Leistungszahlungen im Zeitraum von 2009 bis 2012" vom 16.06.2009. Der ersten Säule gehören alle Personen an, die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben oder für die Sozialversicherungsbeiträge berechnet wurden. Renten können sowohl Versicherte im Alter sowie bei Erwerbsminderung als auch deren Hinterbliebene erhalten (siehe GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Lettland, Abschnitt 2).

Verbindungsstelle ist die gesetzliche Sozialversicherungsanstalt in Riga (Valsts socialas apdrošinašanas agentura - VSAA -). Diese nachfolgende Dienststelle ist jedoch ausschließlich Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen:

Valsts socialas apdrošinašanas agentura

Lacpleša iela 70a

1011 RIGA

LETTLAND

Das staatliche kapitalgedeckte Rentensystem

Mit dem Gesetz über die staatlichen kapitalgedeckten Renten (Valsts fondeto pensiju likums) vom 17.02.2000 wurde für die Altersrenten eine sogenannte zweite Säule eingeführt. Diese ist obligatorisch für alle Personen, die am 01.07.2001 noch keine 30 Jahre alt waren, das heißt, die nach dem 01.07.1971 geboren wurden. Personen, die zwischen dem 02.07.1951 und dem 01.07.1971 geboren sind, können diesem System freiwillig beitreten. Die Leistungen der zweiten Säule richten sich nach dem Betrag des angesammelten Rentenkapitals.

Die freiwillige private Versicherung

Seit Juli 2001 gibt es noch eine dritte Säule, die es Personen ermöglicht, sich freiwillig bei einem Versicherungsunternehmen zu versichern. Diese Säule unterliegt nicht dem staatlichen System.

Systeme, die vom Europarecht erfasst werden

Die Mitgliedstaaten geben in Erklärungen (siehe Art. 9 VO (EG) Nr. 883/2004) die Rechtsvorschriften bekannt, für die das Europarecht entsprechend Art. 3 VO (EG) Nr. 883/2004 gilt.

In Bezug auf Lettland werden aus dem Bereich der Rentenversicherung erfasst:

  • die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Abschnitt 2.1) und
  • das kapitalgedeckte Rentenansparsystem (siehe Abschnitt 2.2).

Systeme, die nicht vom Europarecht erfasst werden

Nicht unter den sachlichen Geltungsbereich des Europarechts fällt die freiwillige private Versicherung (siehe Abschnitt 2.3).

Zwischenstaatliches Verfahren

Zuständiger Träger für das allgemeine lettische System ist die Serviceabteilung Ausland der gesetzlichen Sozialversicherungsanstalt in Riga (Valsts socialas apdrošinašanas agentura - VSAA -). Sämtliche Anfragen in Einzelfällen, wie zum Beispiel die Anforderung des Vordruckes E 205 LV, sind an diese Serviceabteilung zu richten. Wohnt der Antragsteller in Deutschland, ist dort auch das lettische Rentenverfahren einzuleiten.

Die Anschrift lautet:

Valsts socialas apdrošinašanas agentura

Starptautisko pakalpojumu nodala

Lacpleša iela 70a

1011 RIGA

LETTLAND

Weiterführende Informationen enthält die Internetseite der VSAA (www.vsaa.lv).

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