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Organisation der Sozialversicherung Italien

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Änderung

Im Abschnitt 4.1 wurde die Tabelle der Zuständigkeit um 'Israel' ergänzt, die Ländernamen der aktuellen bzw. amtlichen Schreibweise angepasst, und ein Hinweis zur Ermittlung der Zuständigkeit bei Wohnsitz in Frankreich ergänzt.

Dokumentdaten
Stand01.08.2019
Version002.00

Organisation der Sozialversicherung

Die Leistungen der sozialen Einkommenssicherung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer sowie für die in den „gestioni speciali“ versicherten Selbständigen werden sämtlich von dem Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS), das dem Ministerium für Arbeit und Soziale Vorsorge Italiens unterstellt ist, verwaltet. Bei diesem Gesamtsozialversicherungsträger sind die verschiedenen Systeme der Rentenversicherung, die soziale Krankengeldversicherung und die Familienleistungsversicherung für Arbeitnehmer sowie die einzelnen Leistungssysteme für den Fall der Arbeitslosigkeit zusammengefasst. Auch die im Fall von Bedürftigkeit im Alter erbrachten Sozialzulagen und Aufstockungsbeträge werden vom INPS gezahlt. Seit 01.01.2012 verwaltet das INPS auch die Rentenversicherung der Angehörigen der künstlerischen Berufe und der Bühnenarbeitnehmer (ehemaliges ENPALS) sowie die Rentenversicherung der Beamten und Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen (ehemaliges INPDAP). Dennoch gilt das System der Beamten und Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen weiterhin als Sondersystem im Sinne von Art. 1 Buchstabe e VO (EG) Nr. 883/2004.

Versicherungsträger für die Unfallversicherung ist das Istituto Nazionale per l'Assicurazione Contro gli Infortuni sul Lavoro (INAIL).

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung Italiens ist ein öffentlich-rechtliches Regelsicherungssystem, das auf dem Versicherungsprinzip mit Umlageverfahren beruht.

Wichtigster Träger der italienischen Rentenversicherung ist das Nationalinstitut für Soziale Fürsorge - Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS). Das INPS verwaltet

  • das Allgemeine System (AGO) für die abhängig Beschäftigten sowie die Systeme und Sonderfonds für abhängig Beschäftigte, die in das AGO integriert wurden, an dessen Stelle treten oder dieses ergänzen,
  • die Sonderfonds für Selbständige
  • das Sondersystem für die Angehörigen der künstlerischen Berufe und Bühnenarbeitnehmer und
  • die Sondersysteme für Beamte und Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen.
    (vergleiche Abschnitt 2.1).

Neben den vom INPS verwalteten Systemen und Sonderfonds existieren autonome berufsständische Sondersysteme für Angehörige der freien Berufe (vergleiche Abschnitt 2.2).

Vom INPS verwaltete Systeme und Sonderfonds

Das INPS verwaltet

  • das Allgemeine System (Assicurazione Generale Obbligatoria - AGO) für abhängig Beschäftigte.
  • die Systeme und Sonderfonds für abhängig Beschäftigte, die in das AGO integriert wurden oder an dessen Stelle treten:
    • Fondo Previdenza Marinara (ehemalige Cassa Nazionale per la Previdenza Marinara) für Beschäftigte in der Seeschifffahrt („marittimi“),
    • Fondo Spedizionieri für Zollbeamte (integriert ab 01.01.1998),
    • Fondo Dirigenti di Aziende Industriali (ehemaliges INPDAI) für die leitenden Angestellten in gewerblichen Unternehmen (integriert ab 01.01.2003),
    • SPORTASS (Cassa di previdenza per l’assicurazione degli sportivi) für versicherte Profisportler (integriert ab 01.07.2003 und 01.10.2007),
    • Fondo Trasporti (Fondo di previdenza per il personale addetto ai pubblici servizi di trasporto) für Beschäftigte bei öffentlichen, städtischen oder außerstädtischen Verkehrsbetrieben („autoferrotranvieri“, integriert ab 01.01.1996),
    • Fondo Elettrici (Fondo di previdenza per i dipendenti dall’ ENEL e delle aziende elettriche private) für Beschäftigte der Nationalen Elektrizitätsgesellschaft ENEL und Beschäftigte bei privaten Elektrizitätswerken (integriert ab 01.01.2000),
    • Fondo Telefonici (Fondo per le pensioni al personale adetto ai pubblici servizi di telefonia) für Beschäftigte der öffentlichen Telekommunikationsdienste bei TELECOM ITALIA und den Subunternehmen IRI/TEL, ITALCABLE, SIRM, TELESPAZIO, TELECOM ITALIA MOBILE, CSELT, OMNITEL (integriert ab 01.01.2000),
    • Fondo Volo für das Flugpersonal (Piloten, Flugbegleiter, Flugassistenten und Flugtechniker),
    • Fondo Dazio (Fondo di previdenza per il personale adetto alle gestioni delle imposte di consumo - Fondo ex Imposto Consumo) für die Beschäftigten, die als Erfüllungsgehilfen Verbrauchssteuern einziehen,
    • Fondo Bancari für die Bankangestellten,
    • Fondo Nazionale per il Servizio Civile für freiwillig Zivildienstleistende,
    • Fondo IPOST (Istituto Postelegrafonici) für die Bediensteten der ehemaligen italienischen Post (seit 01.06.2010),
    • Fondo Gas für das Personal der privaten Gaswerke (integriert ab 01.12.2015).
  • die Sonderfonds für Selbständige:
    • „artigiani” für selbständige Handwerker,
    • „commercianti“ für selbständige Kleingewerbetreibende und Kaufleute; dazu gehören seit 01.07.1990 auch Hebammen („ostetriche“), die in das Berufsverzeichnis eingetragen sind,
    • „coltivatori diretti“, „mezzadri“, „coloni“ für selbständige Kleinbauern, Halbpächter und Siedler,
    • „lavoratori parasubordinati“ für arbeitnehmerähnliche Selbständige,
    • „pescatori autonomi“ für selbständige Fischer.
  • das Sondersystem für die Angehörigen der künstlerischen Berufe und der Bühnenarbeitnehmer - ehemaliges ENPALS (seit 01.01.2012).
  • die Sondersysteme für Beamte und Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen:
    • Fondo Speciale Ferrovie dello Stato S.p.A. (früher: Fondo pensioni F.S.) für die Bediensteten der staatlichen Eisenbahnen (integriert ab 01.04.2000),
    • ehemaliges INPDAP (Istituto Nazionale di Previdenza per i Dipendenti dell'Amministrazione Pubblica) für die Beamten und Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen (seit 01.01.2012) einschließlich der in das INPDAP überführten Sondersysteme:
      • CPDEL (Cassa Pensioni Dipendenti Enti Locali) für Bedienstete der Gebietskörperschaften),
      • CPS (Cassa Pensioni Sanitari) für Beschäftigte im Gesundheitswesen,
      • CPI (Cassa Pensioni Insegnanti) für Lehrer,
      • CPUG (Cassa Pensioni Ufficiali Giudiziari e aiutanti ufficiali giudiziari) für Bedienstete der Justiz,
      • CTPS (Cassa Trattamenti Pensionistici Statali) für die Staatsbediensteten.

Vom INPS werden darüber hinaus Sonderfonds verwaltet, die das Allgemeine System ergänzen:

  • Fondo Esattoriali für die Beschäftigten, die mit der Einziehung und der Beitreibung der direkten Steuern beschäftigt sind,
  • Fondo Gas für das Personal der privaten Gaswerke (bis 30.11.2015),
  • Fondo dipendenti Enti Parastatali für Beschäftigte halböffentlicher Einrichtungen,
  • Fondo di previdenza per il personale del consorzio autonomo del Porto di Genova e dell’Ente autonomo del Porto di Trieste für Personal der Häfen von Genua und Triest,
  • Fondo Minatori (Gestione speciale previdenza minatori) für Bergleute sowie Arbeitnehmer in Steinbrüchen und Torfgruben.

Verwaltung der berufsständischen Sondersysteme

Die berufsständischen Sondersysteme werden von folgenden autonomen Trägern verwaltet:

  • Cassa Forense (Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza Forense) für Rechtsanwälte („avvocati”),
  • Cassa Italiana Geometri (Cassa Italiana di Previdenza ed Assistenza dei Geometri Liberi Professionisti) für Vermesser („geometri”),
  • Cassa Nazionale del Notariato für Notare („notai”),
  • CNPADC (Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza dei dottori Commercialisti) für Diplomkaufleute („dottori commercialisti”),
  • CNPR (Associazione Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore dei Ragionieri e Periti Commerciali) für Buch- und Wirtschaftsprüfer („ragionieri e periti commerciali”),
  • ENASARCO (Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e Rappresentanti di Commercio) für Reiseagenten und Handelsvertreter („agenti e rappresentanti di commercio”),
  • ENPAB (Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza a favore dei Biologi) für Biologen („biologi”),
  • ENPACL (Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per i Consulenti del Lavoro) für Arbeitsrechtsberater („consulenti del lavoro”),
  • ENPAF (Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza Farmacisti) für Apotheker („farmacisti”),
  • ENPAIA (Ente Nazionale di Previdenza per gli Addetti e per gli Impiegati in Agricoltura) für Agrartechnologen und -wissenschaftler („agrotecnici e periti agrari”),
  • ENPAM (Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Medici e degli Odontoiatri) für Ärzte („medici”),
  • ENPAP (Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza per gli Psicologi) für Psychologen („psicologi”),
  • ENPAPI (Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza della Professione Infermieristica) für Krankenpfleger, medizinisches Hilfspersonal, Kinderkrankenpfleger („infermieri”, „assistenti sanitari”, „vigilatrici infanzia”),
  • ENPAV (Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza dei Veterinari) für Tierärzte („veterinari”),
  • EPAP (Ente Nazionale di Previdenza ed Assistenza Pluricategoriale degli agronomi e forestali, degli attuari, dei chimici e dei geologi) für Aktuare, Chemiker, Agronomen, Forstwissenschaftler, Geologen („attuari”, „chimici”, „dottori agronomi”, „dottori forestali”, „geologi”),
  • EPPI (Ente di Previdenza dei Periti Industriali e dei Periti Industriali Laureati) für Industriesachverständige („periti industriali”),
  • FASC (Fondo Nazionale di Previdenza per i lavoratori delle imprese di spedizione corrieri e delle Agenzie marittime raccomandatarie e mediatori marittimi) für Zollagenten, Spediteure, Kuriere und Schiffsmakler („spedizionieri doganali”),
  • inarCASSA (Cassa Nazionale di Previdenza e Assistenza per gli Ingegneri ed Architetti Liberi Professionisti) für Ingenieure und Architekten („ingegneri ed architetti”) und
  • INPGI (Istituto Nazionale di Previdenza dei Giornalisti Italiani „Giovanni Amendola“) für selbständig tätige Journalisten („giornalisti”).

Die berufsständischen Sondersysteme sind Sondersysteme für Selbständige und unterliegen den besonderen Regelungen des Art. 51 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 (vergleiche GRA zu Art. 51 VO (EG) Nr. 883/2004, Abschnitt 2).

Vom Europarecht erfasste und nicht erfasste Systeme

Die Mitgliedstaaten geben in Erklärungen die Systeme bekannt, für die das Europarecht gelten soll. In Bezug auf Italien werden alle in den Abschnitten 2.1 und 2.2 benannten Systeme, mit Ausnahme des Sondersystems ENASARCO (vergleiche Abschnitt 2.2), erfasst.

ENASARCO (Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e Rappresentanti di Commercio) verwaltet ein Zusatzversorgungssystem für Handelsagenten und Handelsvertreter. Deren Grundversicherung erfolgt beim INPS im Sonderfonds der selbständigen Kaufleute (vergleiche Abschnitt 2.1).

Ebenso nicht vom Europarecht erfasst werden:

  • Fondo Clero (Fondo di Previdenza del Clero secolare e dei ministri di culto delle confessioni religiose diverse dalla cattolica):
    Dieses (Zusatz-)Versorgungssystem für Bedienstete der Kirche (Priester und weltliche Geistliche) mit italienischer Staatsangehörigkeit fällt nicht unter das Gemeinschaftsrecht. Eine parallele Versicherung im Allgemeinen System beim INPS ist jedoch möglich.
  • Fondo per le Casalinghe (Fondo di previdenza per le persone che svolgono lavori di cura non retribuiti derivanti da responsabilità familiari) - bis 31.12.1996 Mutualità pensioni:
    Das freiwillige Versorgungssystem wurde für Personen eingerichtet, die aufgrund familiärer Verantwortung einer unentgeltlichen Pflegetätigkeit nachgehen. Dieser sogenannte „Rentenfonds für Hausfrauen“ fällt nicht unter das Europarecht.

Organisation des INPS

Das INPS ist dezentral organisiert. An der Spitze steht die Direzione Generale in Rom. Sie ist die Verbindungsstelle der italienischen Rentenversicherung für die Durchführung des Verfahrens. Sie ist ausschließlich für organisatorische und rechtliche Fragen zuständig. Mit der Bearbeitung von Einzelfällen ist sie nicht betraut (hierzu vergleiche Abschnitt 4.1), sodass Schriftverkehr beziehungsweise Telefonverkehr mit dieser Stelle grundsätzlich nicht geführt wird.

Die Aufgaben des INPS werden von einer Vielzahl dezentraler Dienststellen wahrgenommen. Neben der Generaldirektion (Direzione Generale) existieren zurzeit

  • 20 Regionaldirektionen (Direzioni Regionali) und
  • über 500 Provinzialdirektionen (Direzioni Provinciali) sowie den Provinzialdirektionen nachgeordnete, produktive Außenstellen (Agenzie complesse beziehungsweise Agenzie di produzione).

Die Regionalstellen sind ihren nachgeordneten Dienststellen gegenüber weisungsbefugt und üben die Fachaufsicht aus, nehmen aber keine bearbeitenden Aufgaben in Einzelfällen wahr.

Für alle Vorgänge im Versicherungs- und Rentenbereich, einschließlich des zwischenstaatlichen Verfahrens, sind je nach Wohnsitz des Versicherten die Provinzialdirektionen und nachgeordneten Außenstellen zuständig. Einige Dienststellen nehmen neben ihren üblichen Aufgaben Sonderaufgaben wahr. Dazu zählt beispielsweise die Bearbeitung von Vorgängen

  • von Personen mit Wohnsitz außerhalb Italiens (vergleiche Abschnitt 4.1),
  • von Versicherten mit Zeiten in einem Sonderfonds (vergleiche Abschnitt 4.2) und
  • von Versicherten des ehemaligen ENPALS (vergleiche Abschnitt 4.3) beziehungsweise des ehemaligen IPOST (vergleiche Abschnitt 4.5).
  • Mit der Eingliederung des INPDAP zum 01.01.2012 (vergleiche Abschnitt 2.1) hat das INPS die Verwaltungseinrichtungen des INPDAP übernommen. Die ehemaligen Dienststellen des INPDAP führen die Bezeichnung „INPS Gestione Dipendenti Pubblici“(vergleiche Abschnitt 4.4).

Zwischenstaatliches Verfahren mit dem INPS (AGO)

Die Zuständigkeit der Dienststelle des INPS, die im zwischenstaatlichen Verfahren tätig wird, ist abhängig vom Wohnsitz des Berechtigten innerhalb oder außerhalb Italiens. Rentenverfahren aus dem über- und zwischenstaatlichen Bereich bearbeitet in der Regel eine besondere Abteilung, das Ufficio Liquidazione Pensioni Convenzioni Internazionali. In einigen Regionen Italiens gibt es darüber hinaus sogenannte „Poli specializzati“, denen die Zuständigkeit für die Bearbeitung über- und zwischenstaatlicher Vorgänge für ein bestimmtes Einzugsgebiet übertragen wurde. Bei Wohnsitz außerhalb Italiens ergibt sich, abweichend von der regionalen Zuständigkeit bei Wohnsitz in Italien, die Sonderzuständigkeit einer einzigen Dienststelle in Abhängigkeit vom Wohnsitzland. Im Einzelnen gilt Folgendes:

Wohnsitz des Berechtigten in Italien

Die Antragsbearbeitung, die Einleitung des ausländischen Rentenverfahrens, die Rentenberechnung und das Verwaltungsverfahren wird durch die für den Wohnort des Berechtigten zuständige Außenstelle übernommen. Das weitere zwischenstaatliche Verfahren wird nur mit dieser Stelle geführt. Dies gilt auch für Anfragen außerhalb eines Rentenverfahrens.

Wohnsitz des Berechtigten außerhalb Italiens

Seit 01.10.2003 ist in Abhängigkeit vom Wohnsitzland des Berechtigten eine von 28 als „Verbindungsstelle“ bestimmten Dienststellen des INPS zuständig. Im Verhältnis zu Deutschland sind dies die Direzione Provinciale Bolzano (für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) und die Direzione Provinciale Catanzaro (für die Regionalträger).

Die Zuständigkeit der Dienststellen gilt sowohl für Rentenverfahren, als auch für Anfragen außerhalb eines Rentenverfahrens. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:

Wohnsitz in

INPS

Wohnsitz in

INPS

ArgentinienDirezione Provinciale VeneziaMaltaDirezione Provinciale Terni
AustralienDirezione Provinciale AnconaMonacoDirezione Provinciale Imperia
BelgienAgenzia Complessa Roma TuscolanoMontenegroDirezione Provinciale Trieste
Bosnien-HerzegowinaDirezione Provinciale TriesteNiederlandeDirezione Provinciale Cagliari
BrasilienDirezione Provinciale ForlìNordmazedonienDirezione Provinciale Trieste
BulgarienDirezione Provinciale IserniaNorwegenAgenzia di Produzione Cecina
Cabo Verde
(Kap Verde)
Direzione ProvincialePerugiaÖsterreichDirezione Provinciale
Bolzano
DänemarkAgenzia di Produzione CecinaPolenDirezione Provinciale Terni
Deutschland
(Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See und Landwirtschaftliche Alterskasse)
Direzione Provinciale BolzanoPortugalDirezione Provinciale Imperia
Deutschland
(Regionalträger)
Direzione Provinciale CatanzaroRumänienDirezione Provinciale Terni
EstlandDirezione Provinciale TerniSan MarinoDirezione Provinciale Rimini
FinnlandAgenzia di Produzione CecinaSchwedenAgenzia di Produzione Cecina
Frankreich:
CDC-Retraite des Mines
Direzione Provinciale AstiSchweizDirezione Provinciale Bergamo
Frankreich:
CARSAT Alsace-Moselle in
Strasbourg (*)
Direzione Provinciale AstiSerbienDirezione Provinciale Trieste

Frankreich:
CARSAT Bourgogne et Franche-Comté in Dijon (*),

CARSAT Nord-Est in Nancy (*)

Direzione Provinciale SavonaSlowakeiDirezione Provinciale Terni
Frankreich:
CARSAT Rhône-Alpes in Lyon (*),
CARSAT Sud-Est in Marseille (*)
Direzione Provinciale GenovaSlowenienDirezione Provinciale Trieste
Frankreich:
alle anderen
CARSAT (*)
Direzione Provinciale La SpeziaSpanienDirezione Provinciale Imperia
Frankreich:
CNAV (*)
Agenzia Complessa CollegnoTschechienDirezione Provinciale Terni
Frankreich:
CPAM (*),CRAMIF (*) und Sécurité sociale indépendants (exRSI))
Direzione Provinciale AostaTunesienDirezione Provinciale Palermo
Frankreich:
alle anderen Träger
Agenzia Complessa CollegnoTürkeiDirezione Provinciale Perugia
GriechenlandDirezione Provinciale BariUngarnDirezione Provinciale Terni
Irland, Island, Insel Man und die Kanalinseln (Jersey und Guernsey mit Nebeninseln)Direzione Provinciale PerugiaUruguayDirezione Provinciale Potenza
IsraelDirezione Provinciale AstiVatikanstadtFiliale di coordinamento Roma Flaminio
Kanada (ohne Quebec)Direzione Provinciale L‘AquilaVereinigte StaatenDirezione Provinciale Palermo
Kanada (Quebec)Direzione Provinciale CampobassoVereinigtes KönigreichDirezione Provinciale Napoli
KosovoDirezione Provinciale TriesteVenezuelaDirezione Provinciale Bari
KroatienDirezione Provinciale TriesteZypernDirezione Provinciale Terni
Lettland, LitauenDirezione Provinciale Terniallen nicht aufgeführten StaatenDirezione Provinciale Perugia
Liechtenstein,
Luxemburg
Direzione Provinciale Perugia

(*) Die Zuständigkeit der einzelnen Träger des Allgemeinen Systems in Frankreich ist wohnsitzabhängig und kann der GRA zu Organisation der Sozialversicherung Frankreich Anlage 1: Anschriften der Träger des Allgemeinen Systems - Invalidität bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente wegen Invalidität (CPAM/CRAMIF) oder der GRA zu Organisation der Sozialversicherung Frankreich Anlage 2: Anschriften der Träger des Allgemeinen Systems -Alter bei Anträgen auf Altersrente oder Hinterbliebenenrente (CARSAT/CNAV) entnommen werden.

Verzieht der Rentenbewerber nach Antragstellung - aber vor Einleitung des Verfahrens -, wird das Rentenverfahren bei der für den neuen Wohnort des Berechtigten zuständigen Dienststelle eingeleitet.

Hinterbliebenenrenten bei unterschiedlichem Wohnsitz der Berechtigten

Wird bereits eine italienische Hinterbliebenenrente gezahlt, ist für die Rentenverfahren weiterer Hinterbliebener mit anderem Wohnsitz die Dienststelle zuständig, die bereits die erste Rente zahlt.

Besonderheiten im Verfahren bei Beteiligung eines Sonderfonds des INPS

  • Fondo Speciale Ferrovie dello Stato S.p.A.:
    Bei Wohnsitz in Italien bestehen Sonderzuständigkeiten. Der Rentenantrag kann jedoch bei der für den Wohnort zuständigen Dienststelle des INPS gestellt werden.
    Bei Wohnsitz außerhalb Italiens richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnstaat (vergleiche Abschnitt 4.1). Bei Wohnsitz in Deutschland ist also die Zuständigkeit der „Verbindungsstellen“ Bozen oder Catanzaro gegeben. Diese setzen sich zwecks Zusammenstellung der Versicherungslaufbahn mit der ehemals zuständigen Eisenbahn-Bezirksverwaltungsstelle in Verbindung.
  • Fondo Bancari:
    Sofern Zeiten als Angestellter der Banco di Napoli zurückgelegt wurden, ist für das zwischenstaatliche Verfahren immer die INPS-Dienststelle Napoli zuständig.

Zwischenstaatliches Verfahren mit dem INPS, Gestione ex-ENPALS

Die Staatliche Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtung für Bühnenarbeitnehmer, Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza per i Lavoratori dello Spettacolo (ENPALS), wurde mit Wirkung vom 01.01.2012 in das INPS eingegliedert. Das INPS hat die bisherigen Verwaltungsstrukturen des ENPALS weitestgehend aufgelöst. Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde die Bearbeitung sowohl von Rentenanträgen als auch von Anträgen auf Ausstellung eines Versicherungsverlaufs in die Provinzialdirektionen und Außenstellen des INPS integriert. Es gelten somit die unter Abschnitt 4.1 beschriebenen, allgemeinen Zuständigkeiten des INPS.

Zwischenstaatliches Verfahren mit dem INPS, Gestione Dipendenti Pubblici

Das für die Beamten und Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen 1994 gegründete Istituto Nazionale di Previdenza per i Dipendenti dell'Amministrazione Pubblica (INPDAP) wurde mit Wirkung vom 01.01.2012 in das INPS eingegliedert. Es führt nun die Bezeichnung „INPS Gestione Dipendenti Pubblici“.

Die bisherigen Organisations- und Verwaltungsstrukturen des ehemaligen INPDAP wurden zwischenzeitlich bereits an das INPS angegliedert. Das zwischenstaatliche Verfahren wird daher mit der jeweiligen Provinzialdienststelle (Direzione Provinciale) des „INPS Gestione Dipendenti Pubblici“ geführt. Abweichend von der in Abschnitt 4.1 beschriebenen, allgemeinen Zuständigkeit richtet sich die Zuständigkeit der Dienststellen hierbei jedoch ausschließlich nach der Provinz, in der der letzte Dienstherr des Versicherten seinen Sitz hatte. Diese Zuständigkeitsregelung gilt unabhängig vom Wohnsitz des Versicherten oder Berechtigten.

Für die Provinzen Mailand, Neapel und Turin sind jeweils zwei, für Rom vier Provinzialdienststellen eingerichtet. Liegt der Sitz des letzten Dienstherrn in einer dieser Provinzen, richtet sich die Bestimmung der zuständigen Dienststelle nach der für den Sitz des letzten Dienstherrn maßgebenden Postleitzahl.

Zwischenstaatliches Verfahren mit dem INPS, ehemaliges IPOST

Die Verwaltung des für die Bediensteten der ehemaligen italienischen Post gegründeten Istituto Postelegrafonici (IPOST) ist mit Wirkung vom 01.06.2010 vom INPDAP auf das INPS übertragen worden.

Da die Bearbeitung von Leistungsanträgen der ehemaligen IPOST-Versicherten besondere Kenntnisse erforderte, wurden diese in der Vergangenheit zentral in der INPDAP-Dienststelle Roma 2 bearbeitet. Für Versicherte mit Wohnsitz in Italien wurde die Zuständigkeit mit Wirkung vom 01.07.2013 auf ausgewählte Provinzialdienststellen (eine beziehungsweise zwei pro Region) übertragen. Für Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland verbleibt es jedoch bei der zentralen Zuständigkeit der Dienststelle Roma 2 des ehemaligen INPDAP (jetzt: INPS Gestione Dipendenti Pubblici). Das zwischenstaatliche Verfahren ist also weiterhin bei dieser Dienststelle einzuleiten.

Zwischenstaatliches Verfahren mit den berufsständischen Sondersystemen

Das zwischenstaatliche Verfahren mit den berufsständischen Versorgungseinrichtungen wird direkt mit den jeweils zuständigen Versicherungsträgern geführt.

Besonderheiten im Verfahren bei Beteiligung mehrerer unterschiedlicher Systeme

Liegen neben Zeiten im Allgemeinen System - einschließlich Zeiten bei der ehemaligen Sonderanstalt ENPALS oder in den vom INPS verwalteten Sonderfonds für Bedienstete der staatlichen Eisenbahnen oder als Angestellter der Banco di Napoli - auch Zeiten bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vor, ist das zwischenstaatliche Rentenverfahren bei dem Träger (INPS oder jeweilige Sonderanstalt) einzuleiten, zu dem der letzte italienische Beitrag entrichtet wurde.

Werden Versicherungszeiten sowohl zum Allgemeinen System als auch zum Sondersystem für Beamte - einschließlich des ehemaligen Sondersystems für Bedienstete der italienischen Post, IPOST - behauptet, ist das zwischenstaatliche Rentenverfahren bei dem Träger einzuleiten, zu dem die längere Versicherungszeit geltend gemacht wird. Sofern sich dies nicht eindeutig feststellen lässt, ist das Verfahren aus organisatorischen Gründen bei der zuständigen INPS-Dienststelle des Allgemeinen Systems einzuleiten. Das INPS und das INPS, Gestione Dipendenti Pubblici, tauschen die notwendigen Informationen aus den noch übergangsweise zu verwendenden Formblättern E 202 DE bis E 213 DE aus und koordinieren das Rentenverfahren auf italienischer Seite untereinander, sofern ihnen das Vorliegen von Versicherungszeiten im anderen System bekannt ist oder sie im Rahmen der Verfahrenseinleitung darauf hingewiesen wurden.

Sofern auf italienischer Seite sowohl Zeiten bei der ehemaligen Sonderanstalt ENPALS oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch Zeiten beim Sondersystem für Beamte zurückgelegt wurden, ist das Rentenverfahren sowohl bei der zuständigen Dienststelle des INPS beziehungsweise der berufsständischen Versorgungseinrichtung als auch bei der zuständigen Dienststelle des INPS, Gestione Dipendenti Pubblici, einzuleiten, weil zwischen den Sondersystemen und dem INPS, Gestione Dipendenti Pubblici, keine Koordinierungsregelungen bestehen.

Patronate

Bei den Patronaten handelt es sich um eigenständige, von italienischen Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden gegründete Stellen, die die Aufgabe haben, italienische Arbeitnehmer kostenlos in allen Belangen der sozialen Sicherheit (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Sozialfürsorge) zu unterstützen.

Sie nehmen einerseits zum Beispiel Rentenanträge auf, unterstützen aber andererseits auch die italienischen Versicherungsträger in ihrer Arbeit (unter anderem im Rahmen der Einkommensermittlung). Die Patronate sind dadurch jedoch nicht gleichzusetzen mit den italienischen Versicherungsträgern. Sofern ein Patronat die Übermittlung personenbezogener Daten wünscht oder im Namen von Versicherten an die Deutsche Rentenversicherung herantritt, bedarf es einer Einwilligungserklärung (Vollmacht) des Berechtigten.

Zweigstellen einiger Patronate wurden auch in Deutschland errichtet. Nachfolgender Aufzählung können die wichtigsten der gesetzlich anerkannten Patronate entnommen werden:

  • 50ePiù ENASCO (Ente Nazionale di Assistenza Sociale per gli Esercenti Attività Commerciale - gegründet von Confcommercio - Confederazione Italiana del Commercio e del Turismo),
  • ACAI (Associazione Cristiana Artigiani Italiani),
  • ACLI/KVW (Associazione Cristiane dei Lavoratori Italiani - Katholischer Verband der Werktätigen),
  • ENAPA (Ente Nazionale Assistenza Patrocinio Agricoltori - gegründet von Confagricoltura - Confederazione Generale dell'Agricoltura Italiana),
  • ENAS (Ente Nazionale di Assistenza Sociale der UGL - Unione Generale del Lavoro),
  • ENASC (Ente Nazionale di Assistenza Sociale ai Cittadini - gegründet von UNSIC),
  • EPACA (Ente di Patrocinio ed Assistenza per i Cittadini e l'Agricoltura - gegründet von Confederazione Nazionale Coldiretti/Bauernbund),
  • EPAS (Ente di Patronato e di Assistenza Sociale),
  • EPASA (Ente di Patronato e di Assistenza Sociale per gli Artigiani - gegründet von CNA - Confederazione Nazionale dell'Artigianato/Handwerkerverband),
  • INAS (Istituto Nazionale di Assistenza Sociale - gegründet von CISL - Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori),
  • INCA (Istituto Nazionale Confederale di Assistenza - gegründet von CGIL - Confederazione Generale Italiana del Lavoro),
  • ITAL (Istituto di Tutela ed Assistenza Lavoratori - gegründet von UIL - Unione Italiana del Lavoro),
  • SIAS (Servizio Italiano Assistenza Sociale e per i Servizi Sociali dei Lavoratori)

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