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Organisation der Sozialversicherung Irland

Änderungsdienst
veröffentlicht am

12.11.2019

Änderung

Der Abschnitt 1 wurde redaktionell überarbeitet bzw. wurden die aktuellen Rechtsänderungen für Selbständige aufgenommen. In diesem Zusammenhang war auch eine Anpassung an den neuen Trägernamen erforderlich.

Dokumentdaten
Stand12.03.2018
Version001.01

Organisation der gesetzlichen Sozialversicherung

Das irische System der sozialen Sicherheit (Social Welfare System) bietet einem Großteil der in Irland wohnenden und arbeitenden Bevölkerung einen umfassenden sozialen Schutz.

Abgesichert wird

  • die Familie über
    Kindergeld, Leistungen bei Mutterschaft/Vaterschaft und sonstige Familienleistungen,
  • die Gesundheit über
    Leistungen bei Krankheit, Leistungen für Pflegepersonen, Krankengeld, Unterstützung von Menschen in häuslicher Pflege oder Pflegeeinrichtungen,
  • die Arbeitslosigkeit über
    Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
  • die Invalidität über
    Invaliditätsrente, Leistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten,
  • das Alter und die Hinterbliebenen über
    Altersrente und Hinterbliebenenrente und
  • die Sozialhilfe über
    sonstige von der Bedürftigkeit des Berechtigten abhängige sozialhilfeähnliche Leistungen.

Der Versicherungsschutz ist jedoch nicht für jeden in gleichem Maße allumfassend. Es haben zwar alle in Irland ansässigen Personen Anspruch auf sozialhilfeähnliche Leistungen, der darüber hinausgehende Versicherungsschutz hängt jedoch von der Art der Beschäftigung beziehungsweise selbständigen Tätigkeit ab.

So erstreckt er sich für geringfügig Beschäftigte lediglich auf den Bereich der Unfallversicherung. Darüber hinaus waren in der gesetzlichen Sozialversicherung Selbständige bis 30.11.2017 im Wesentlichen nur gegen die Risiken des Alters und des Todes sowie im Fall der Mutter- oder Vaterschaft beziehungsweise Adoption versichert. Mit Wirkung ab 01.12.2017 gilt dieser Versicherungsschutz auch für das Risiko der Invalidität.

Auch für Beamte, Berufsoffiziere sowie im öffentlichen Sektor Beschäftigte, die ihren Dienst vor dem 06.04.1995 (bei Gemeindebediensteten vor dem 06.04.1996) aufgenommen haben, besteht ein nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Dieser erstreckt sich im Wesentlichen lediglich auf das Risiko des Todes sowie auf den Fall der Pflegebedürftigkeit, des Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Beamte, Berufsoffiziere sowie im öffentlichen Sektor Beschäftigte, die ihren Dienst nach dem 05.04.1995 (bei Gemeindebediensteten nach dem 05.04.1996) aufgenommen haben, genießen hingegen den vollen Versicherungsschutz des Social Welfare Systems.

Die Verantwortung für das System der sozialen Sicherheit (Social Welfare System) liegt in erster Linie bei dem Ministerium für Beschäftigung und Sozialschutz (Ministry for Employment Affairs and Social Protection). Die eigentlichen Verwaltungsaufgaben werden von der untergeordneten Abteilung für Beschäftigung und Sozialschutz (Department for Employment Affairs and Social Protection) umgesetzt.

Die Finanzierung der beitragsabhängigen Sozialleistungen erfolgt über die Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständigen zur einkommensbezogenen Sozialversicherung (Pay Related Social Insurance - PRSI). Die beitragsfreien sozialhilfeähnlichen Leistungen werden aus Steuermitteln finanziert.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Das gesetzliche Rentenversicherungssystem Irlands stellt keinen eigenen Versicherungszweig deutscher Prägung dar, sondern ist als ein Teil in das gesamte System der sozialen Sicherheit (Social Welfare System) eingebunden.

Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt - mit einem allerdings variierenden Versicherungsschutz (vergleiche Abschnitt 1) - nahezu die gesamte im privaten und öffentlichen Sektor erwerbstätige Bevölkerung; so zum Beispiel auch die bei Gemeinden oder im Staatsdienst beschäftigten Personen. Sondersysteme für Beamte/öffentlich Bedienstete im Sinne des Europarechts existieren nicht. Dieser Personenkreis ist im Social Welfare System - mit einem zum Teil nur eingeschränkten Versicherungsschutz (vergleiche Abschnitt 1) - und parallel in einem Betriebsrentensystem (vergleiche Abschnitt 3) versichert.

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden in Irland durch die Abteilung für Beschäftigung und Sozialschutz (Department for Employment Affairs and Social Protection - mit seinen regionalen und zahlreichen lokalen Dienststellen wahrgenommen. Es werden Renten für die Leistungsfälle der Invalidität, des Alters und des Todes gewährt (vergleiche GRA zu Leistungen der Rentenversicherung Irland).

Betriebsrentensysteme (Occupational Pension Schemes)

In Irland hat eine Vielzahl von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten Betriebsrentensysteme (Occupational Pension Schemes) eingerichtet, die in der Regel Leistungen im Fall des Alters und des Todes erbringen.

Zu den Betriebsrentensystemen zählen unter anderem auch die Rentensysteme des öffentlichen Sektors (Public Service Pension Schemes), denen in der Regel Beamte, Berufsoffiziere und Angestellte des öffentlichen Sektors (zum Beispiel Lehrer, im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte und Zahnärzte) angehören.

Die Betriebsrentensysteme und das Social Welfare System sind untereinander nicht koordiniert, sodass eine Versicherung im Social Welfare System und in einem Betriebsrentensystem immer parallel besteht. Dies gilt auch für Beamte, Berufsoffiziere und Angestellte des öffentlichen Sektors, die in einem Public Service Pension Scheme versichert sind. Auch dieser Personenkreis unterliegt der Versicherungspflicht im Social Welfare System, auch wenn in diesem System ein zum Teil nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht (vergleiche Abschnitt 1).

Vom Europarecht erfasste Systeme

Die Mitgliedstaaten geben in Erklärungen (siehe Art. 9 VO (EG) Nr. 883/2004) die Rechtsvorschriften und Systeme bekannt, für die das Europarecht entsprechend Art. 3 VO (EG) Nr. 883/2004 gelten soll.

In Bezug auf Irland wird das Social Welfare System vom Europarecht erfasst. Die Betriebsrentensysteme, wie zum Beispiel die Rentensysteme des öffentlichen Sektors - Public Service Pension Schemes (vergleiche Abschnitt 3), fallen hingegen nicht unter den sachlichen Geltungsbereich des Europarechts.

Zwischenstaatliches Rentenverfahren

Das zwischenstaatliche Rentenverfahren wird in Abhängigkeit des Leistungsfalles mit folgenden regionalen Dienststellen des Department for Employment Affairs and Social Protection geführt:

  • Leistungsfall Invalidität
    Department for Employment Affairs and Social Protection, Dienststelle Longford,
  • Leistungsfall Alter und Tod
    Department for Employment Affairs and Social Protection, Dienststelle Sligo.

Anforderung eines E 205 IE außerhalb des Rentenverfahrens

Außerhalb eines Rentenverfahrens werden Anfragen zum Umfang der irischen Versicherungszeiten regelmäßig an das

Department for Employment Affairs and Social Protection, Dienststelle Waterford, gerichtet.

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