Leistungen der Rentenversicherung Irland
| veröffentlicht am |
01.09.2025 |
|---|---|
| Änderung | Die GRA wurde vollständig aktualisiert. |
| Stand | 20.08.2025 |
|---|---|
| Version | 002.00 |
- Allgemeines
- Invaliditätsrente - Invalidity Pension
- Beitragsabhängige Altersrente - State Pension (Contributory)
- Leistungen an Hinterbliebene
- Beitragsunabhängige Renten - Non-Contributory Pensions
- Zusatzleistungen - Extra Benefits
Allgemeines
Über die Ansprüche auf irische Leistungen entscheidet ausschließlich der zuständige irische Träger. Verbindliche Auskünfte zum ausländischen Recht darf und kann die Deutsche Rentenversicherung nicht erteilen.
Die folgende Darstellung soll lediglich einen groben Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Irland bieten.
Weiterführende Informationen können unter anderem auf den Internetseiten der Europäischen Kommission eingesehen werden.
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst
- Invaliditätsrenten (vergleiche Abschnitt 2),
- beitragsabhängige Altersrenten (vergleiche Abschnitt 3) und
- beitragsabhängige Hinterbliebenenrenten (vergleiche Abschnitt 4).
Zur Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung vergleiche GRA Organisation der Sozialversicherung Irland.
Invaliditätsrente - Invalidity Pension
Eine Invaliditätsrente können Personen bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres erhalten, wenn sie dauerhaft erwerbsunfähig sind (Invaliditätsgrad von 100 %). Ein Anspruch besteht auch für Personen, die seit mindestens 12 Monaten erwerbsunfähig waren und voraussichtlich mindestens weitere 12 Monate oder dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Beamte, Berufsoffiziere und Beschäftigte des öffentlichen Sektors, die ihren Dienst vor dem 6.4.1995 (bei Gemeindebediensteten vor dem 6.4.1996) aufgenommen haben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer der Ausübung ihrer Tätigkeit gegen das Risiko Invalidität nicht versichert. Selbständige sind seit 1.12.2017 gegen das Risiko der Invalidität versichert. Vergleiche GRA Organisation der Sozialversicherung Irland, Abschnitt 1.
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission erhalten Sie weitere Informationen zur Invaliditätsrente.
Beitragsabhängige Altersrente - State Pension (Contributory)
Die Altersrente kann ab Vollendung des 66. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Wer nach dem 31.12.1957 geboren ist, kann die Rente bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aufschieben. Während des Altersrentenbezugs kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
Beamte, Berufsoffiziere und Beschäftigte des öffentlichen Sektors, die ihren Dienst vor dem 6.4.1995 (bei Gemeindebediensteten vor dem 6.4.1996) aufgenommen haben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer der Ausübung ihrer Tätigkeit gegen das Risiko Alter nicht versichert (vergleiche GRA Organisation der Sozialversicherung Irland, Abschnitt 1).
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission erhalten Sie weitere Informationen zur Altersrente.
Leistungen an Hinterbliebene
Beitragsabhängige Rente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen - Widow’s, Widower’s or Surviving Civil Partner’s (Contributory) Pension
Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann für den Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, die Ehegattin oder eingetragene Lebenspartnerin bestehen. Auch der geschiedene Ehegatte, die geschiedene Ehegattin oder der oder die getrennte Partner oder Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können anspruchsberechtigt sein, sofern sie nicht geheiratet haben, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind oder mit einer anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Erwerbseinkommen wird nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Bei Wiederheirat, Heirat, Registrierung einer eingetragenen Partnerschaft, bei eheähnlichem Zusammenleben oder bei Bezug einer beitragsabhängigen Altersrente entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission erhalten Sie weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente.
Beitragsabhängiges Betreuungsgeld - Guardian’s Payment (Contributory)
Ein Anspruch auf Betreuungsgeld kann für Personen bestehen, die eine Vollwaise erziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Betreuungsgeld auch an die Waise gezahlt werden.
Für Halbwaisen kann kein Betreuungsgeld gezahlt werden. Zur Beitragsabhängigen Rente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen (vergleiche Abschnitt 4.1) kann aber eine Zulage für ein Kind gezahlt werden (Child Support Payment, früher als Increase for Qualified Child bezeichnet).
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission erhalten Sie weitere Informationen zum Betreuungsgeld.
Beitragsunabhängige Renten - Non-Contributory Pensions
Sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer beitragsabhängigen Rente nicht erfüllt, können beitragsunabhängige Renten in Form einer
- Altersrente - State Pension (Non-Contributory),
- Rente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen - Widow’s, Widower’s or Surviving Civil Partner’s (Non-Contributory) Pension oder
- Betreuungsgeld - Guardian's Payment (Non-Contributory)
gezahlt werden.
Die Gewährung dieser Renten hängt von der Bedürftigkeit der berechtigten Person ab. Die Leistungen besitzen sozialhilfeähnlichen Charakter. Sie sind besondere beitragsunabhängige Geldleistungen gemäß Art. 70 Abs. 2 Buchst. a Nr. i VO (EG) Nr. 883/2004.
Zusatzleistungen - Extra Benefits
Neben der Zahlung der in den Abschnitten 2, 3 und 4 dargestellten Leistungen sieht das irische Recht unter anderem die Gewährung folgender Zusatzleistungen vor.
- Electricity or Gas Allowance (unentgeltliche Elektrizität oder Gas)
- Fuel Allowance (Brennstoffbeihilfe)
- Living Alone Allowance (Zulage für Alleinlebende)
- Over 80 Allowance (Zulage für Personen, die über 80 Jahre alt sind)
- Supplementary Welfare Allowance (Sozialhilfe)
