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Art. 13 VO (EG) Nr. 987/2009 Anlage 1: Länderinformation - Umrechnung von Zeiten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

18.07.2022

Änderung

Die GRA wurde im Verhältnis zu Luxemburg geändert.

Dokumentdaten
Stand11.07.2022
Version003.00

Hinweise zum Gebrauch der Länderinformation

Diese Länderinformation enthält eine Übersicht darüber, welche Zeiteinheiten die jeweiligen Systeme der Mitgliedstaaten kennen und wie sie diese im SED P 5000 oder noch übergangsweise in den Formblättern E 205 mitteilen.

Allgemeine Erläuterungen zur Durchführung der Umrechnung in die deutsche Zeiteinheit Kalendermonat können der GRA zu Art. 13 VO (EG) Nr. 987/2009, Abschnitt 2 und Abschnitt 3 entnommen werden.

Belgien

  • Allgemeines System, Bergbausystem und Selbständigensystem:
    Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung gilt die 6-Tage-Woche. 26 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Beamtensysteme:
    Die Zeiten werden in Monaten mit vier Dezimalstellen bescheinigt. Die in Dezimalstellen ausgedrückten Resttage werden auf volle Monate aufgerundet.
  • Überseesystem:
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Bulgarien

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Dänemark

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Estland

  • Allgemeines System:
    Zeiten bis 31.12.1998 werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
    Zeiten ab 01.01.1999 werden in Jahren mit drei Dezimalstellen nach dem Komma bescheinigt. Die in Dezimalstellen ausgedrückten Restjahre werden mit 12 multipliziert und auf volle Monate aufgerundet.
  • Sondersysteme:
    Alle Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Finnland

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Frankreich

  • Allgemeines System sowie das System für Selbständige und das Bergbausystem:
    Die Zeiten werden in Trimestern (Vierteljahren) bescheinigt. Ein Trimester entspricht drei Monaten.
    Die Träger der Invalidenversicherung bescheinigen Zeiten auch in Monaten und Resttagen. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Beamtensystem:
    Die Zeiten werden in Trimestern (Vierteljahren) bescheinigt. Ein Trimester entspricht drei Monaten. Zum Teil erfolgt jedoch auch eine Bescheinigung der Zeiten in Jahren, Monaten und Resttagen. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Griechenland

  • Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer (IKA‑ETAM):
    Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung gilt die 6-Tage-Woche. 26 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Rentensystem der Händler und Gewerbetreibenden (OAEE):
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt. Vereinzelt werden die Zeiten nur in Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung gilt dann die 6-Tage-Woche. 26 Tage entsprechen einem Monat und Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Rentensystem für Arbeitnehmer und Selbständige in der Landwirtschaft (OGA):
    Die bis 31.12.1997 zurückgelegten Zeiten werden in Jahren bescheinigt. Eine Versicherungszeit in Form eines Versicherungsjahres kann anerkannt werden, wenn der Versicherte in dem jeweiligen Kalenderjahr eine systematische und hauptberufliche Beschäftigung oder Tätigkeit in der Landwirtschaft für die Dauer von über 8 Monaten ausgeübt hat. Weniger als acht Monate ergeben keine Versicherungszeit.
    Ab 01.01.1998 zurückgelegte Zeiten werden in Monaten oder in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Rentensystem für Seeleute (NAT):
    Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Es gilt die 6-Tage-Woche. 26 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • System für Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (GLK, IKA):
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bestätigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Irland

Die Zeiten werden in Wochen bescheinigt.

Island

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Italien

Die Zeiten werden in Wochen bescheinigt.

Ausnahmen:

  • Der seit dem 01.01.2012 in das INPS eingegliederte ehemals autonome Träger INPDAP (Beamtensystem) hat im Jahr 2010 auf eine Bescheinigung der für den Rentenanspruch zu berücksichtigenden Zeiten in Jahren, Monaten und Resttagen und der für die Rentenberechnung zu berücksichtigenden Zeiten in Jahren und Monaten umgestellt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Ehemaliges Sondersystem INPDAI:
    Die Zeiten werden in Tagen mitgeteilt. Für die Umrechnung in Monate wird von der 7-Tage-Woche ausgegangen, so dass 30 Tage einem Monat entsprechen und verbleibende Resttage als ein Monat zählen. Der italienische Koeffizient von 6,92307 zur Umrechnung von Tagen in Wochen wird nicht verwendet.
  • Beiträge landwirtschaftlicher Arbeitnehmer („salariati“, „giornalieri“/„braccianti“) werden je nach Art der Beschäftigung in Tagen gutgeschrieben. Nach den italienischen Rechtsvorschriften sind für die Prüfung der Wartezeit und die Rentenfeststellung die Tagesbeiträge in Wochen umzurechnen. Welche Umrechnungsfaktoren dabei zugrunde gelegt werden, ist für Männer und Frauen unterschiedlich und hängt zudem von der Region sowie von der Einstufung als „gewöhnlicher“ oder „außergewöhnlicher“ Landarbeiter ab. Da nicht zu ersehen ist, ob es sich um einen „gewöhnlichen“ oder um einen „außergewöhnlichen“ Landarbeiter handelt, kann der deutsche Versicherungsträger die in Einzelfällen in Tagen angegebenen italienischen Versicherungszeiten nicht selbst umrechnen. Werden italienische Versicherungsverläufe mit Tagesbeiträgen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer übersandt, so wird daher die Dienststelle des INPS, die sie ausgestellt hat, um Umrechnung in Wochen gebeten.
  • Einige berufsständische Versicherungseinrichtungen für Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel ENPAM und inarCASSA) teilen die Zeiten in Monaten mit.

Kroatien

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Lettland

Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Liechtenstein

Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.

Litauen

Die Zeiten werden als Jahre mit sechs Dezimalstellen nach dem Komma bescheinigt. Die in Dezimalstellen ausgedrückten Restjahre werden mit 12 multipliziert und auf volle Monate aufgerundet.

Luxemburg

  • Allgemeines System:
    Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.
    Zeiten als Arbeiter bis 31.12.1987 wurden im Formblatt E 205 LU in Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung galt die 6-Tage-Woche, bei der 26 Tage einem Monat entsprechen.
    Diese Umrechnung ist überholt. Maßgeblich ist die 5-Tage-Woche, die seit dem Einsatz von EESSI im Februar 2022 im P5000 für die Umrechnung auch vorgegeben wird. Daher entsprechen nunmehr 22 Tage einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt. Sofern der luxemburgische Versicherungsträger (innerstaatlich) mit einem Faktor 22,5 umrechnet, ist dies unbeachtlich.
  • Beamtensysteme:
    Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.

Malta

Die Zeiten werden in Wochen bescheinigt.

Niederlande

  • Allgemeines System:
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Bergbausystem:
    Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.

Norwegen

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Österreich

  • Allgemeines System:
    Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.
  • Beamtensystem:
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Polen

Die Zeiten werden in Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Ausnahme:

Im System für selbständige Landwirte werden Zeiten vom 01.01.1991 bis zum 30.09.2009 in Monaten bescheinigt.

Portugal

  • Allgemeines (Vorsorge)System:
    Seit Mitte 2007 werden die Zeiten in Jahren bescheinigt. Zeiten bis zum 31.12.1993 für den Rentenanspruch werden jedoch in Monaten mitgeteilt.
    Vor 2007 erfolgte die Bescheinigung für Zeiten ab dem 01.01.1994 in Tagen auf der Basis einer 7-Tage-Woche mit 360 Tagen/Jahr.
  • Sondersystem für öffentlich Bedienstete:
    Die Zeiten werden als Monate mit vier Dezimalstellen bescheinigt. Die in Dezimalstellen ausgedrückten Resttage werden auf volle Monate aufgerundet.

Rumänien

  • Öffentliches Sozialversicherungssystem:
    Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
  • Sondersysteme für besondere Berufsgruppen:
    nicht bekannt

Schweden

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Schweiz

Die Zeiten werden in Monaten bescheinigt.

Slowakei

Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Es gilt die 7-Tage-Woche. 30 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Slowenien

Die Zeiten werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Spanien

  • Allgemeines System:
    Die Zeiten werden im Regelfall in Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung wird von der 7-Tage-Woche ausgegangen. 30 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt. In Ausnahmefällen bescheinigt der spanische Träger die Zeiten auch in Jahren und Tagen.
  • Beamtensysteme:
    Die Zeiten der Bediensteten der autonomen Körperschaften des Staates werden in Jahren, Monaten und Resttagen bescheinigt. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.
    Die Zeiten der Bediensteten der Streitkräfte und der Justizbehörden werden in Jahren und Tagen bescheinigt. Für die Umrechnung wird von der 7-Tage-Woche ausgegangen. 30 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Tschechien

Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Es gilt die 7-Tage-Woche. 30 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Ungarn

Allgemeines System:

Die Zeiten werden in Tagen bescheinigt. Es gilt die 7-Tage-Woche. 30 Tage entsprechen einem Monat. Resttage werden als ein Monat berücksichtigt.

Vereinigtes Königreich

Die Zeiten werden in Wochen bescheinigt.

Zypern

Die Zeiten werden in Wochen bescheinigt.

Zusatzinformationen