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Zahnersatz

Änderungsdienst
veröffentlicht am

27.01.2025

Änderung

Festzuschüsse ab 01.01.2025 neu aufgenommen

Festzuschüsse ab 01.01.2021 gelöscht

Dokumentdaten
Stand01.01.2025
Kurztext
Version009.00

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2025

BefundeFestzuschüsse in EURO

 

 60 %

(ohne Bonus)

70 %

Bonus 1

75 %

Bonus 2

 100 %

Härtefall

1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit,
je Zahn
229,25267,46286,57382,09
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,
je Zahn
262,97306,80328,72438,29
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für
Kronen (auch implantatgestützte)
78,2691,3197,83130,44
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
47,8355,8059,7879,71
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
144,07168,08180,08240,11
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener
Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn,
je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

529,97618,30662,47883,29

2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

604,56705,32755,701.007,60
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
675,02787,53843,781.125,04
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
739,73863,02924,671.232,89
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
293,93342,92367,42489,89
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden
Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
216,86253,01271,08361,44
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung
für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke
angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
77,1289,9896,41128,54
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden
nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im
Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz
von bis zu zwei nebeneinander fehlenden
Schneidezähnen und für herausnehmbaren
Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1
zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden
der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

540,58630,67675,72900,96

3.2

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den
    ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten
    Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im
    Seiten zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum
    ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit
    mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder
    bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe
    mit jeweils mindestens zwei nebeneinander
    fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht,
auch für frontal unterbrochene Zahnrei-he, je Eckzahn
oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer
ansetzbar.

385,97450,30482,46643,28
4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer564,55658,64705,68940,91
4.2 Zahnloser Oberkiefer544,97635,80681,22908,29
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer583,54680,80729,43972,57
4.4 Zahnloser Unterkiefer584,38681,78730,48973,97
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer126,93148,09158,66211,55
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung
vorsieht, je Ankerzahn
395,29461,17494,11658,81
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich
(15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn
62,3272,7077,90103,86
4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
354,77413,90443,47591,29
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer
bei der Versorgung mit Totalprothesen und
schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit
einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund
89,88104,86112,35149,80
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
185,73216,69232,16309,55
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen
je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
256,48299,23320,60427,47
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer
in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
333,74389,36417,17556,23
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
458,57535,00573,21764,28
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung
und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch
Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren,
je Prothese
22,3626,0927,9537,27
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung,
je Prothese
53,0661,9166,3388,44
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der
Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch
Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer
Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
88,36103,08110,45147,26
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen
oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung,
je Prothese -
125,66146,61157,08209,44
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
94,51110,26118,14157,52
6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
18,9422,1023,6831,57
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
138,05161,06172,56230,08
6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
27,6832,2934,6046,13
6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
Teil Zahnersatz, je Prothese
103,15120,34128,93171,91
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,
je Kiefer
124,21144,91155,26207,01
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
Zahnersatz, je Zahn
16,1918,8920,2426,99
6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz,
je Flügel einer Adhäsivbrücke
45,8853,5257,3576,46
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung
(auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig)
im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop,
einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
89,02103,86111,28148,37
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn270,11315,13337,64450,19
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
(vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone
228,75266,88285,94381,25
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den
Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone,
Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
139,72163,00174,65232,86
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette),
je Facette
83,2897,16104,10138,80
7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
17,4720,3821,8329,11
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion,
je Prothesenkonstruktion
558,31651,36697,88930,51
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem
zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag
zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer
16,1318,8220,1726,89
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen
Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines
zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion
79,9793,3099,97133,29

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2024

BefundeFestzuschüsse in EURO

 

 60 %

(ohne Bonus)

70 %

Bonus 1

75 %

Bonus 2

 100 %

Härtefall

1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit,
je Zahn
219,58256,17274,47365,96
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,
je Zahn
251,87293,85314,84419,79
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für
Kronen (auch implantatgestützte)
74,9787,4793,71124,95
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
45,8153,4557,2676,35
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
137,98160,97172,47229,96
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener
Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn,
je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

507,59592,19634,49845,99

2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

579,02675,53723,78965,04
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
646,51754,26808,131.077,51
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
708,49826,57885,621.180,82
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
281,53328,45351,91469,21
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden
Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
207,71242,33259,64346,18
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung
für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke
angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
73,8786,1892,34123,12
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden
nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im
Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz
von bis zu zwei nebeneinander fehlenden
Schneidezähnen und für herausnehmbaren
Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1
zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden
der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

517,75604,04647,18862,91

3.2

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den
    ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten
    Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im
    Seiten zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum
    ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit
    mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder
    bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe
    mit jeweils mindestens zwei nebeneinander
    fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht,
auch für frontal unterbrochene Zahnrei-he, je Eckzahn
oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer
ansetzbar.

369,67431,28462,08616,11
4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer540,69630,81675,86901,15
4.2 Zahnloser Oberkiefer521,89608,87652,36869,81
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer558,89652,04698,61931,48
4.4 Zahnloser Unterkiefer559,64652,91699,55932,73
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer121,65141,93152,06202,75
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung
vorsieht, je Ankerzahn
378,59441,69473,24630,99
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich
(15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn
59,6869,6374,6099,47
4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
339,80396,43424,75566,33
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer
bei der Versorgung mit Totalprothesen und
schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit
einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund
86,08100,42107,60143,46
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
177,88207,52222,35296,46
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen
je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
245,63286,57307,04409,38
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer
in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
319,60372,86399,50532,66
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
439,14512,33548,93731,90
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung
und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch
Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren,
je Prothese
21,4124,9826,7735,69
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung,
je Prothese
50,8259,2963,5384,70
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der
Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch
Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer
Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
84,6298,72105,77141,03
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen
oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung,
je Prothese -
120,35140,41150,44200,59
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
90,51105,60113,14150,85
6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
18,1421,1622,6730,23
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
132,21154,25165,26220,35
6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
26,5130,9333,1444,18
6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
Teil Zahnersatz, je Prothese
98,80115,26123,50164,66
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,
je Kiefer
118,96138,79148,70198,27
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
Zahnersatz, je Zahn
15,5118,1019,3925,85
6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz,
je Flügel einer Adhäsivbrücke
43,9351,2554,9273,22
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung
(auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig)
im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop,
einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
85,2599,46106,57142,09
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn258,71301,83323,39431,18
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
(vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone
219,10255,61273,87365,16
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den
Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone,
Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
133,82156,12167,27232,94
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette),
je Facette
79,7693,0699,71132,94
7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
16,7319,5220,9127,88
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion,
je Prothesenkonstruktion
534,66623,77668,33891,10
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem
zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag
zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer
15,4618,0319,3225,76
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen
Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines
zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion
76,5889,3595,73127,64

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2023

BefundeFestzuschüsse in EURO

 

 60 %

(ohne Bonus)

70 %

Bonus 1

75 %

Bonus 2

 100 %

Härtefall

1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit,
je Zahn
210,69245,81263,36351,15
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,
je Zahn
241,68281,96302,10402,80
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für
Kronen (auch implantatgestützte)
71,9383,9289,92119,89
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
43,9651,2854,9573,26
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
132,39154,46165,49220,65
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener
Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn,
je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

487,04568,22608,81811,74

2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

555,58648,18694,48925,97
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
620,34723,73775,431.033,90
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
679,79793,09849,741.132,99
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
270,13315,15337,67450,22
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden
Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
199,30232,52249,13332,17
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung
für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke
angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
70,8882,6988,60118,13
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden
nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im
Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz
von bis zu zwei nebeneinander fehlenden
Schneidezähnen und für herausnehmbaren
Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1
zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden
der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

496,80579,60621,00828,00

3.2

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den
    ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten
    Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im
    Seiten zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum
    ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit
    mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder
    bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe
    mit jeweils mindestens zwei nebeneinander
    fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht,
auch für frontal unterbrochene Zahnrei-he, je Eckzahn
oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer
ansetzbar.

354,70413,81443,37591,16
4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer518,83605,30648,53864,71
4.2 Zahnloser Oberkiefer500,82584,29626,03834,70
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer536,29625,67670,36893,81
4.4 Zahnloser Unterkiefer537,05626,56671,31895,08
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer116,67136,12145,84194,45
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung
vorsieht, je Ankerzahn
363,26423,80454,07605,43
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich
(15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn
57,2666,8171,5895,44
4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
326,05380,39407,56543,41
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer
bei der Versorgung mit Totalprothesen und
schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit
einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund
82,5996,36103,24137,65
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
170,68199,13213,35284,47
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen
je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
235,72275,00294,65392,86
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer
in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
306,70357,82383,38511,17
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
421,42491,65526,77702,36
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung
und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch
Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren,
je Prothese
20,5523,9825,6934,25
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung,
je Prothese
48,7756,9060,9781,29
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der
Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch
Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer
Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
81,2094,74101,51135,34
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen
oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung,
je Prothese -
115,49134,74144,37192,49
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
86,86101,33108,57144,76
6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
17,4120,3121,7629,01
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
126,86148,01158,58211,44
6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
25,4329,6731,7942,39
6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
Teil Zahnersatz, je Prothese
94,79110,59118,49157,99
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,
je Kiefer
114,15133,18142,69190,25
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
Zahnersatz, je Zahn
14,8917,3718,6124,81
6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz,
je Flügel einer Adhäsivbrücke
42,1649,1952,7070,27
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung
(auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig)
im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop,
einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
81,8095,44102,26136,34
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn248,24289,61310,30413,73
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
(vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone
210,22245,26262,78350,37
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den
Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone,
Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
128,40149,8016050214,00
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette),
je Facette
76,5389,2995,66127,55
7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
16,0618,7320,0726,76
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion,
je Prothesenkonstruktion
513,07598,58641,34855,12
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem
zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag
zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer
14,8317,3018,5324,71
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen
Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines
zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion
73,5085,7591,88122,50

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2022

BefundeFestzuschüsse in EURO

 

60 %

(ohne Bonus)

70 %

Bonus 1

75 %

Bonus 2

 100 %

Härtefall

1. Erhaltungswürdiger Zahn
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung
der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit,
je Zahn
203,80237,77254,75339,67
1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,
aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz,
je Zahn
233,87272,85292,34389,78
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der
klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für
Kronen (auch implantatgestützte)
69,5381,1286,92115,89
1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
42,4949,5753,1270,82
1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines
gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen
Zementierungsverfahren, je Zahn
125,86146,84157,33209,77
2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener
Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I)

2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn,
je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem
Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

471,14549,66588,92785,23

2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Lücke

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer
für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei
nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für
herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen
Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach
dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

537,44627,02671,81895,74
2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
600,08700,09750,101000,13
2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden
Zähnen, je Kiefer
657,59767,19821,991.095,99
2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere
zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
260,95304,44326,18434,91
2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden
Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke
192,33224,39240,41320,55
2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke
im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung
für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke
angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
68,5179,9385,64114,19
3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden
nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder
Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im
Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz
von bis zu zwei nebeneinander fehlenden
Schneidezähnen und für herausnehmbaren
Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen
neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1
zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden
der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

480,25560,29600,32800,42

3.2

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den
    ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,

b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten
    Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im
    Seiten zahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum
    ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit
    mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen,

c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder
    bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe
    mit jeweils mindestens zwei nebeneinander
    fehlenden Zähnen

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht,
auch für frontal unterbrochene Zahnrei-he, je Eckzahn
oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer
ansetzbar.

339,74396,36424,67566,23
4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer501,56585,16626,96835,94
4.2 Zahnloser Oberkiefer484,17564,87605,21806,95
4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer518,44604,84648,05864,06
4.4 Zahnloser Unterkiefer519,19605,72648,98865,31
4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer112,78131,58140,98187,97
4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn
die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung
vorsieht, je Ankerzahn
348,46406,54435,58580,77
4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich
(15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn
55,3664,5869,2092,26
4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei
Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch
Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn
313,97366,30392,46523,28
4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer
bei der Versorgung mit Totalprothesen und
schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit
einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund
79,8593,1699,81133,08
5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je
Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
165,00192,50206,25275,00
5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen
je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung
nicht sofort möglich ist, je Kiefer
227,86265,84284,83379,77
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer
in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort
möglich ist, je Kiefer
296,50345,91370,62494,16
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen
eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
407,41475,31509,27679,02
6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung
und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch
Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren,
je Prothese
19,8723,1824,8333,11
6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung,
je Prothese
47,1455,0058,9378,57
6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit
wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der
Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch
Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer
Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese
78,4591,5398,06130,75
6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung
mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen
oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung,
je Prothese -
112,29131,01140,36187,15
6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
83,9297,90104,90139,86
6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im
Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
16,8219,6321,0328,04
6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
122,56142,99153,20204,27
6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit
erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/
Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen
Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden
weiteren Zahn
24,5828,6830,7340,97
6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
Teil Zahnersatz, je Prothese
92,33107,72115,41153,88
6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem
totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese,
je Kiefer
110,71129,16138,38184,51
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
Zahnersatz, je Zahn
14,3916,7917,9923,98
6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz,
je Flügel einer Adhäsivbrücke
40,7547,5450,9467,92
6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung
(auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig)
im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop,
einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung
79,3092,5199,12132,16
6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn234,43273,50293,03390,71
7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion
(vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke),
je implantatgetragene Krone
203,36237,25254,20338,93
7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den
Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone,
Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
124,23144,94155,29207,05
7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette),
je Facette
74,1486,4992,67123,56
7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer
oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene
Krone oder Brückenanker
15,5218,1019,4025,86
7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion,
je Prothesenkonstruktion
496,01578,68620,01826,68
7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem
zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag
zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer
14,3316,7217,9123,88
7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene
Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen
Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines
zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion
71,0582,8988,81118,41

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