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Sachbezüge - Freie Wohnung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

06.12.2025

Änderung

Aufnahme der Sachbezugswerte für freie Wohnung ab 2026.

Dokumentdaten
Stand02.12.2025
Kurztext
Version009.00

Werte 1995 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, daß eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,00 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,00 DM monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 3,50 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,00 DM monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Wurde die Wohnung 1994 nach § 1 Abs. 5 S. 3 SachBezV 1994 mit 2,50 DM beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 1,50 DM je Quadratmeter (in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mindestens mit monatlich 207,40 DM beziehungsweise für Jugendliche und Auszubildende mit 176,30 DM; in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mindestens mit monatlich 133,40 DM beziehungsweise für Jugendliche und Auszubildende mit 113,40 DM) bewertet, so erfolgt nach einer Übergangsregelung (§ 7 Abs. 3 S. 2 SachBezV 1995) für 1995 keine Anhebung auf 5,00 DM beziehungsweise 4 DM monatlich je Quadratmeter. Für 1995 ist lediglich eine Anhebung um 10 % auf 2,75 DM beziehungsweise bei einfacher Ausstattung auf 1,65 DM monatlich je Quadratmeter, mindestens jedoch in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin auf 228,14 DM beziehungsweise für Jugendliche und Auszubildende auf 193,93 DM und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin auf 146,74 DM beziehungsweise für Jugendliche und Auszubildende 124,74 DM vorzunehmen.

Ist die Wohnung 1994 mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet worden, weil nicht ausschließlich freie Wohnung, sondern auch Verpflegung zur Verfügung gestellt wurde, ist nach einer weiteren Übergangsregelung (§ 7 Abs. 3 S. 1 SachBezV 1995) für 1995 noch nicht der ortsübliche Mietpreis, sondern sind folgende Werte anzusetzen:

PersonenkreisAlte Bundesländer DMNeue Bundesländer DM
Beschäftigte allgemein (Wohnung mit Heizung)monatlich
kalendertäglich
315,00 
 10,50
180,00 
   6,00
Beschäftigte allgemein (Wohnung ohne Heizung)monatlich
kalendertäglich
291,00 
   9,70
156,00 
   5,20
Jugendliche und Auszubildende (Wohnung mit Heizung)monatlich
kalendertäglich
267,80 
   8,93
153,00 
   5,10
Jugendliche und Auszubildende (Wohnung ohne Heizung)monatlich
kalendertäglich
247,40 
   8,25
132,60 
   4,42

Werte 1996 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, daß eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,20 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,20 DM monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,00 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,40 DM monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 1997 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, daß eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,35 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,35 DM monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,20 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,60 DM monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 1998 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, daß eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt.

Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,50 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,50 DM monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,30 DM monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,70 DM monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 1999 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, daß eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,60 DM/2,86 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,60 DM/2,35 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,40 DM/2,25 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,80 DM/1,94 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2000 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,65 DM/2,89 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,65 DM/2,38 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,50 DM/2,30 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 3,90 DM/1,99 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2001 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 5,80 DM/2,97 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,80 DM/2,45 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 4,80 DM/2,45 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 4,10 DM/2,10 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2002 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,05 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,55 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 2,65 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,30 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2003 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,15 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,60 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 2,75 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,35 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2004 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,25 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,65 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 2,90 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,45 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2005 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,35 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,70 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 3,05 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,55 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2006 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,40 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,75 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 3,15 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,65 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2007 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin mit 3,45 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,80 EUR monatlich je Quadratmeter und in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin mit 3,35 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung mit 2,72 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2008 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,45 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,80 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2009 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,55 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,88 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2010 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,55 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,88 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2011 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,59 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 2,91 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2012 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,70 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,00 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2013 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,80 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,10 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2014 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,88 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,17 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2015 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,92 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,20 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2016 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,92 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,20 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2017 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,92 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,20 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2018 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 3,97 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,24 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2019 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,05 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,31 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2020 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,12 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,37 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2021 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,16 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,40 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2022 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann.Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzelzimmerappartment mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,23 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,46 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2023 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartment mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neue Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,66 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,81 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2024 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossenen Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartment mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,89 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,00 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2025 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossenen Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartment mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 4,95 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,05 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

Werte 2026 für freie Wohnung

(neue und alte Bundesländer einschlich Gesamt-Berlin)

Für freie Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossenen Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Danach stellt zum Beispiel ein Einzimmerappartment mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, während bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche lediglich eine Unterkunft vorliegt. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor.

Ist die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohung sowohl in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin mit 5,01 EUR monatlich je Quadratmeter beziehungsweise bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 4,10 EUR monatlich je Quadratmeter bewertet werden.

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