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Sachbezüge - Freie Verpflegung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

24.12.2024

Änderung

Aufnahme der Sachbezugswerte für freie Verpflegung für 2025.

Dokumentdaten
Stand18.12.2024
Kurztext
Version008.00

Werte 1995 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

DM

DM

DM

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

75,00
 2,50
132,00
   4,40
132,00
   4,40
339,00
  11,30
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

67,50
 2,25
118,80
   3,96
118,80
   3,96
305,10
  10,17
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

60,00
 2,00
105,60
   3,52
105,60
   3,52
271,20
   9,04
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

22,50
 0,75
39,60
 1,32
39,60
 1,32
101,70
   3,39
Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

30,00
 1,00
52,80
 1,76
52,80
 1,76
135,60
   4,52

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Beschäftigte allgemein4,40 DM
Jugendliche und Auszubildende4,00 DM

Werte 1996 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

DM

DM

DM

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

76,00 
 2,53
135,00 
   4,50
135,00 
   4,50
346,00 
 11,53
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

70,70 
 2,36
125,60 
   4,19
125,60 
   4,19
321,80 
 10,73
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

60,80 
 2,02
108,00 
   3,60
108,00 
   3,60
276,80 
   9,22
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

45,60 
 1,51
81,00 
 2,70
81,00 
 2,70
207,60 
   6,91
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

30,40 
 1,01
54,00 
 1,80
54,00 
 1,80
138,40 
   4,61
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

22,80 
 0,75
40,50 
 1,35
40,50 
 1,35
103,80 
   3,45

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Beschäftigte allgemein4,50 DM
Jugendliche und Auszubildende4,20 DM

Werte 1997 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

DM

DM

DM

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

77,00 
2,56
137,00 
4,56
137,00 
4,56
351,00 
11,70
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

74,00 
2,46
131,60 
4,38
131,60 
4,38
337,00 
11,24
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

61,60 
2,04
109,60 
3,64
109,60 
3,64
280,80 
9,36
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

46,20 
1,53
82,20 
2,73
82,20 
2,73
210,60 
7,02
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

30,80 
1,02
54,80 
1,82
54,80 
1,82
140,40 
4,68
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

23,10 
0,76
41,10 
1,36
41,10 
1,36
105,30 
3,51

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Beschäftigte allgemein4,60 DM
Jugendliche und Auszubildende4,40 DM

Werte 1998 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

DM

DM

DM

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

78,00
2,60
139,00
4,63
139,00
4,63
356,00
11,86
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

76,50
2,55
136,30
4,54
136,30
4,54
348,90
11,63
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

62,40
2,08
111,20
3,70
111,20
3,70
284,80
9,48
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

46,80
1,56
83,40
2,77
83,40
2,77
213,60
7,11
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

31,20
1,04
55,60
1,85
55,60
1,85
142,40
4,74
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

23,40
0,78
41,70
1,38
41,70
1,38
106,80
3,55

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Volljährige Arbeitnehmer4,70 DM
Jugendliche und Auszubildende4,60 DM

Werte 1999 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

79,00
2,63
40,39
1,35
141,00
4,70
72,09
2,40
141,00
4,70
72,09
2,40
361,00
12,03
184,58
6,15
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

79,00
2,63
40,39
1,35
141,00
4,70
72,09
2,40
141,00
4,70
72,09
2,40
361,00
12,03
184,58
6,15
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

63,20
2,10
32,31
1,08
112,80
3,76
57,67
1,92
112,80
3,76
57,67
1,92
288,80
9,62
147,66
4,92
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

47,40
1,58
24,23
0,81
84,60
2,82
43,25
1,44
84,60
2,82
43,25
1,44
216,60
7,22
110,75
3,69
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

31,60
1,05
16,16
0,54
56,40
1,88
28,84
0,96
56,40
1,88
28,84
0,96
144,40
4,81
73,83
2,46
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

23,70
0,79
12,12
0,41
42,30
1,41
21,63
0,72
42,30
1,41
21,63
0,72
108,30
3,61
55,37
1,85

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück2,63 DM/1,35 EUR
Mittag-/Abendessen4,70 DM/2,40 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren; eine anschließende Rundung auf volle 10 Pf ist vom 01.01.1999 an nicht mehr vorgesehen.

Werte 2000 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

80,00
2,67
40,90
1,36
143,00
4,77
73,11
2,44
143,00
4,77
73,11
2,44
366,00
12,20
187,13
6,24
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

80,00
2,67
40,90
1,36
143,00
4,77
73,11
2,44
143,00
4,77
73,11
2,44
366,00
12,20
187,13
6,24
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

64,00
2,14
32,72
1,09
114,40
3,82
58,49
1,95
114,40
3,82
58,49
1,95
292,80
9,76
149,70
4,99
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

48,00
1,60
24,54
0,82
85,80
2,86
43,87
1,46
85,80
2,86
43,87
1,46
219,60
7,32
112,28
3,74
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

32,00
1,07
16,36
0,54
57,20
1,91
29,24
0,98
57,20
1,91
29,24
0,98
146,40
4,88
74,85
2,50
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

24,00
0,80
12,27
0,41
42,90
1,43
21,93
0,73
42,90
1,43
21,93
0,73
109,80
3,66
56,14
1,87

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück2,67 DM/1,36 EUR
Mittag-/Abendessen4,77 DM/2,44 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren; eine anschließende Rundung auf volle 10 Pf ist vom 01.01.1999 an nicht mehr vorgesehen.

Werte 2001 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

DM

EUR

volljährige Arbeitnehmer

monatlich

kalendertäglich

81,00
  2,70
41,41
  1,38
144,70
   4,82
73,98
  2,47
144,70
   4,82
73,98
  2,47
370,40
  12,35
189,38
   6,31
Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

81,00
  2,70
41,41
  1,38
144,70
   4,82
73,98
  2,47
144,70
   4,82
73,98
  2,47
370,40
  12,35
189,38
   6,31
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

64,80
  2,16
33,13
  1,10
115,76
   3,86
59,18
  1,98
115,76
   3,86
59,18
  1,98
296,32
   9,88
151,50
   5,05
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

48,60
  1,62
24,85
  0,83
86,82
  2,89
44,39
  1,48
86,82
  2,89
44,39
  1,48
222,24
   7,41
113,63
   3,79
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

32,40
  1,08
16,56
  0,55
57,88
  1,93
29,59
  0,99
57,88
  1,93
29,59
  0,99
148,16
   4,94
75,75
  2,52
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

24,30
  0,81
12,42
  0,41
43,41
  1,45
22,19
  0,74
43,41
  1,45
22,19
  0,74
111,12
   3,71
56,81
  1,89

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück2,70 DM/1,38 EUR
Mittag-/Abendessen4,82 DM/2,47 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren; eine anschließende Rundung auf volle 10 Pf ist vom 01.01.1999 an nicht mehr vorgesehen.

Werte 2002 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

42,10
  1,40
75,25
  2,51
75,25
  2,51
192,60
   6,42
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

33,68
  1,12
60,20
  2,01
60,20
  2,01
154,08
   5,14
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

25,26
  0,84
45,15
  1,51
45,15
  1,51
115,56
   3,85
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

16,84
  0,56
30,10
  1,00
30,10
  1,00
77,04
  2,57
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

12,63
  0,42
22,58
  0,75
22,58
  0,75
57,78
  1,93

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück1,40 EUR
Mittag-/Abendessen2,51 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2003 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

42,80
1,43
76,50
2,55
76,50
2,55
195,80
6,53
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

34,24
1,14
61,20
2,04
61,20
2,04
156,64
5,22
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

25,68
0,86
45,90
1,53
45,90
1,53
117,48
3,92
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

17,12
0,57
30,60
1,02
30,60
1,02
78,32
2,61
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

12,84
0,43
22,95
0,77
22,95
0,77
58,74
1,96

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück1,43 EUR
Mittag-/Abendessen2,55 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2004 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

43,25
1,44
77,25
2,58
77,25
2,58
197,75
6,59
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

34,60
1,15
61,80
2,06
61,80
2,06
158,20
5,27
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

25,95
0,86
46,35
1,55
46,35
1,55
118,65
3,95
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

17,30
0,58
30,90
1,03
30,90
1,03
79,10
2,64
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

12,98
0,43
23,18
0,77
23,18
0,77
59,33
1,98

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück1,44 EUR
Mittag-/Abendessen2,58 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2005 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

43,80
1,46
78,25
2,61
78,25
2,61
200,30
6,68
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

35,04
1,17
62,60
2,09
62,60
2,09
160,24
5,34
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

26,28
0,88
46,95
1,57
46,95
1,57
120,18
4,01
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

17,52
0,58
31,30
1,04
31,30
1,04
80,12
2,67
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

13,14
0,44
23,48
0,78
23,48
0,78
60,09
2,00

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück1,46 EUR
Mittag-/Abendessen2,61 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2006 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

44,30
1,48
79,20
2,64
79,20
2,64
202,70
6,76
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

35,44
1,18
63,36
2,11
63,36
2,11
162,16
5,41
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

26,58
0,89
47,52
1,58
47,52
1,58
121,62
4,06
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

17,72
0,59
31,68
1,06
31,68
1,06
81,08
2,70
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

13,29
0,44
23,76
0,79
23,76
0,79
60,81
2,03

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind anzusetzen:

Frühstück1,48 EUR
Mittag-/Abendessen2,64 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2007 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

45,00
1,50
80,00
2,67
80,00
2,67
205,00
6,83
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

45,00
1,50
80,00
2,67
80,00
2,67
205,00
6,83
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

36,00
1,20
64,00
2,14
64,00
2,14
164,00
5,46
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,00
0,60
32,00
1,07
32,00
1,07
82,00
2,73
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

13,50
0,45
24,00
0,80
24,00
0,80
61,50
2,05

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,50 EUR
Mittag-/Abendessen2,67 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2008 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

45,00
1,50
80,00
2,67
80,00
2,67
205,00
6,83
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

45,00
1,50
80,00
2,67
80,00
2,67
205,00
6,83
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresmonatlich kalendertäglich36,00
1,20
64,00
2,14
64,00
2,14
164,00
5,46
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,00
0,60
32,00
1,07
32,00
1,07
82,00
2,73
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

13,50
0,45
24,00
0,80
24,00
0,80
61,50
2,05

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,50 EUR
Mittag-/Abendessen2,67 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2009 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

46,00
1,53
82,00
2,73
82,00
2,73
210,00
7,00
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

46,00
1,53
82,00
2,73
82,00
2,73
210,00
7,00
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

36,80
1,22
65,60
2,18
65,60
2,18
168,00
5,60
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,40
0,61
32,80
1,09
32,80
1,09
84,00
2,80
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

13,80
0,46
24,60
0,82
24,60
0,82
63,00
2,10

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,53 EUR
Mittag-/Abendessen2,73 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2010 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
84,00
2,80
84,00
2,80
215,00
7,17
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
84,00
2,80
84,00
2,80
215,00
7,17
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

37,60
1,26
67,20
2,24
67,20
2,24
172,00
5,74
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,80
0,63
33,60
1,12
33,60
1,12
86,00
2,87
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,10
0,47
25,20
0,84
25,20
0,84
64,50
2,15

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,57 EUR
Mittag-/Abendessen2,80 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2011 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
85,00
2,83
85,00
2,83
217,00
7,23
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
85,00
2,83
85,00
2,83
217,00
7,23
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

37,60
1,26
68,00
2,26
68,00
2,26
173,60
5,78
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,80
0,63
34,00
1,13
34,00
1,13
86,80
2,89
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,10
0,47
25,50
0,85
25,50
0,85
65,10
2,17

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,57 EUR
Mittag-/Abendessen2,83 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2012 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
86,00
2,87
86,00
2,87
219,00
7,30
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

47,00
1,57
86,00
2,87
86,00
2,87
219,00
7,30
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

37,60
1,26
68,80
2,30
68,80
2,30
175,20
5,84
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,80
0,63
34,40
1,15
34,40
1,15
87,60
2,92
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,10
0,47
25,80
0,86
25,80
0,86
65,70
2,19

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,57 EUR
Mittag-/Abendessen2,87 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2013 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

48,00
1,60
88,00
2,93
88,00
2,93
224,00
7,47
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

48,00
1,60
88,00
2,93
88,00
2,93
224,00
7,47
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

38,40
1,28
70,40
2,34
70,40
2,34
179,20
5,98
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

19,20
0,64
35,20
1,17
35,20
1,17
89,60
2,99
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,40
0,48
26,40
0,88
26,40
0,88
67,20
2,24

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,60 EUR
Mittag-/Abendessen2,93 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2014 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

49,00
1,63
90,00
3,00
90,00
3,00
229,00
7,63
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

49,00
1,63
90,00
3,00
90,00
3,00
229,00
7,63
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

39,20
1,30
72,00
2,40
72,00
2,40
183,20
6,10
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

19,60
0,65
36,00
1,20
36,00
1,20
91,60
3,05
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,70
0,49
27,00
0,90
27,00
0,90
68,70
2,29

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,63 EUR
Mittag-/Abendessen3,00 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2015 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

49,00
1,63
90,00
3,00
90,00
3,00
229,00
7,63
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

49,00
1,63
90,00
3,00
90,00
3,00
229,00
7,63
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

39,20
1,30
72,00
2,40
72,00
2,40
183,20
6,10
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

19,60
0,65
36,00
1,20
36,00
1,20
91,60
3,05
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

14,70
0,49
27,00
0,90
27,00
0,90
68,70
2,29

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,63 EUR
Mittag-/Abendessen3,00 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2016 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

50,00
1,67
93,00
3,10
93,00
3,10
236,00
7,87
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

50,00
1,67
93,00
3,10
93,00
3,10
236,00
7,87
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

40,00
1,34
74,40
2,48
74,40
2,48
188,80
6,30
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

20,00
0,67
37,20
1,24
37,20
1,24
94,40
3,15
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

15,00
0,50
27,90
0,93
27,90
0,93
70,80
2,36

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,67 EUR
Mittag-/Abendessen3,10 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2017 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

51,00
1,70
95,00
3,17
95,00
3,17
241,00
8,03
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

51,00
1,70
95,00
3,17
95,00
3,17
241,00
8,03
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

40,80
1,36
76,00
2,54
76,00
2,54
192,80
6,42
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

20,40
0,68
38,00
1,27
38,00
1,27
96,40
3,21
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

15,30
0,51
28,50
0,95
28,50
0,95
72,30
2,41

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,70 EUR
Mittag-/Abendessen3,17 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2018 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt

EUR

EUR

EUR

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

52,00
1,73
97,00
3,23
97,00
3,23
246,00
8,20
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

52,00
1,73
97,00
3,23
97,00
3,23
246,00
8,20
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

41,60
1,38
77,60
2,58
77,60
2,58
196,80
6,56
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

20,80
0,69
38,80
1,29
38,80
1,29
98,40
3,28
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

15,60
0,52
29,10
0,97
29,10
0,97
73,80
2,46

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,73 EUR
Mittag-/Abendessen3,23 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2019 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

53,00
1,77
99,00
3,30
99,00
3,30
251,00
8,37
volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

53,00
1,77
99,00
3,30
99,00
3,30
251,00
8,37
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

42,40
1,42
79,20
2,64
79,20
2,64
200,80
6,70
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

21,20
0,71
39,60
1,32
39,60
1,32
100,40
3,35
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

15,90
0,53
29,70
0,99
29,70
0,99
75,30
2,51

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,77 EUR
Mittag-/Abendessen3,30 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2020 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

54,00

1,80

102,00

3,40

102,00

3,40

258,00

8,60

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

54,00

1,80

102,00

3,40

102,00

3,40

258,00

8,60

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

43,20

1,44

81,60

2,72

102,00

2,72

206,40

6,88

Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

21,60

0,72

40,80

1,36

40,80

1,36

103,20

3,44

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

16,20

0,54

30,60

1,02

30,60

1,02

77,40

2,58

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,80 EUR
Mittag-/Abendessen3,40 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2021 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

55,00

1,83

104,00

3,47

104,00

3,47

263,00

8,77

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

55,00

1,83

104,00

3,47

104,00

3,47

263,00

8,77

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

44,00

1,46

83,20

2,78

83,20

2,78

210,40

7,02

Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

22,00

0,73

41,60

1,39

41,60

1,39

105,20

3,51

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

16,50

0,55

31,20

1,04

31,20

1,04

78,90

2,63

Bei der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,83 EUR
Mittag-/Abendessen3,47 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2022 für freie Verpflegung

(neue und alte Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin)

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

56,00

1,87

107,00

3,57

107,00

3,57

270,00

9,00

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

56,00

1,87

107,00

3,57

107,00

3,57

270,00

9,00

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

44,80

1,50

85,60

2,86

85,60

2,86

216,00

7,20

Familienangehörige vor Vollendunge des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

22,40

0,75

42,80

1,43

42,80

1,43

108,00

3,60

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

16,80

0,56

32,10

1,07

32,10

1,07

81,00

2,70

Bei der Gewährung von unentgeltlichen und verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr.1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück1,87 EUR
Mittag-/Abendessen3,57 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2023 für freie Verpflegung

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

60,00

2,00

114,00

3,80

114,00

3,80

288,00

9,60

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

60,00

2,00

114,00

3,80

114,00

3,80

288,00

9,60

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

48,00

1,60

91,20

3,04

91,20

3,04

230,40

7,68

Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

24,00

0,80

45,60

1,52

45,60

1,52

115,20

3,84

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

18,00

0,60

34,20

1,14

34,20

1,14

86,40

2,88

Bei der Gewährung von unentgeltlichen und verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück2,00 EUR
Mittag-/Abendessen3,80 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tagesbeträge mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2024 für freie Verpflegung

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auszubildende

monatlich

kalendertäglich

65,00

2,17

124,00

4,13

124,00

4,13

313,00

10,43

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

65,00

2,17

124,00

4,13

124,00

4,13

313,00

10,43

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

52,00

1,73

99,20

3,31

99,20

3,31

250,40

8,35

Familienangehörgige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

26,00

0,87

49,60

1,65

49,60

1,65

125,20

4,17

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

19,50

0,65

37,20

1,24

37,20

1,24

93,90

3,13

Bei der Gewährung von unentgeltlich und verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück2,17 EUR
Mittag-/Abendessen4,13 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tageswerte mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

Werte 2025 für freie Verpflegung

Personenkreis

Frühstück

EUR

Mittagessen

EUR

Abendessen

EUR

Verpflegung insgesamt

EUR

Arbeitnehmer einschl. Jugendliche und Auzubildende

monatlich

kalendertäglich

69,00

2,30

132,00

4,40

132,00

4,40

333,00

11,10

volljährige Familienangehörige

monatlich

kalendertäglich

69,00

2,30

132,00

4,40

132,00

4,40

333,00

11,10

Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

55,20

1,84

105,60

3,52

105,60

3,52

266,40

8,88

Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

27,60

0,92

52,80

1,76

52,80

1,76

133,20

4,44

Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres

monatlich

kalendertäglich

20,70

0,69

39,60

1,32

39,60

1,32

99,90

3,33

Bei der Gewährung von unentgeltlich und verbilligten Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen:

Frühstück2,30 EUR
Mittag-/Abendessen4,40 EUR

Erläuterungen:

Für die Ermittlung des anzusetzenden Sachbezugswertes für einen Teil-Entgeltabrechnungszeitraum sind die jeweiligen Tageswerte mit der Anzahl der Kalendertage zu multiplizieren.

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