Pfändbare Beträge (§ 850c ZPO Anhang)
veröffentlicht am |
22.04.2025 |
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Änderung | Werte ab 01.07.2025 wurden aufgenommen. |
Stand | 02.04.2025 |
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Kurztext | |
Version | 009.00 |
Pfändbare Beträge (§ 850c Abs. 5 S. 2 ZPO)
Die Beträge ergeben sich aus den in der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung enthaltenen Tabellen.