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Grenzbetrag entsprechend der Mindestlohnentwicklung für das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung

Änderungsdienst
veröffentlicht am

13.06.2026

Änderung

Es erfolgte eine Klarstellung, dass sich der Grenzbetrag auf das weitere Vorliegen von voller Erwerbsminderung bezieht.

Dokumentdaten
Stand08.06.2026
Kurztext
Version003.00

Grenzbetrag entsprechend der Mindestlohnentwicklung für das weitere Vorliegen von (voller) Erwerbsminderung

Berechnung des Grenzbetrags:

aktueller Mindestlohn mal 15 Wochenstunden mal 13/3 = Grenzbetrag (aufgerundet auf den nächsthöheren vollen 10,00 EUR-Betrag; in brutto)

Jahrmonatlicher Grenzbetrag
2026910,00 EUR
2025840,00 EUR
2024810,00 EUR
2023780,00 EUR
2022525,00 EUR

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