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LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.06.1996
1. Eine Abschmelzung der Verletztenrente nach § 48 Abs 3 SGB 10 ist nicht zulässig, wenn die (rechtswidrige) Anerkennung von Unfallfolgen im Wege eines gerichtlichen Anerkenntnisses erfolgte.
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