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§ 13 Nachsorgerichtlinie: Inkrafttreten

Änderungsdienst
veröffentlicht am

20.08.2019

Dokumentdaten
Änderungsgrundlage

Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Nachsorge vom 11.05.2017

Inkrafttreten01.07.2018
Version002.00

Die Richtlinie ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für nach dem 30. Juni 2018 gestellte Anträge für Leistungen zur Nachsorge. In regelmäßigen Zeitabständen wird geprüft, ob die Richtlinie aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen angepasst werden muss.

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