§ 13 Nachsorgerichtlinie: Inkrafttreten
veröffentlicht am |
20.08.2019 |
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Änderungsgrundlage | Richtlinie der Träger der Rentenversicherung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 SGB VI für Leistungen zur Nachsorge vom 11.05.2017 |
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Inkrafttreten | 01.07.2018 |
Version | 002.00 |
Die Richtlinie ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für nach dem 30. Juni 2018 gestellte Anträge für Leistungen zur Nachsorge. In regelmäßigen Zeitabständen wird geprüft, ob die Richtlinie aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen angepasst werden muss.